Der Budget-Prozess für Mitglieder der Eurozone erklärt: Das Beispiel Italien

Italien hat gute Chancen, der erste Mitgliedsstaat der Eurozone zu sein, der wegen seiner Schuldenlast sanktioniert wird.

Alle Mitglieder der Europäischen Union müssen ihre nationalen Budgets der EU-Kommission vorlegen und genehmigen lassen.

Die Regierung Italiens will im kommenden Jahr 2.4% mehr Geld ausgeben, als sie via Steuern einzunehmen gedenkt.

Insgesamt will die Regierung der aktuelle Schuldenberg dennoch reduzieren, indem sie Beteiligungen an privaten Firmen verkauft oder Staatsbetriebe privatisiert.

Die EU-Kommission hat das Budget Italiens dennoch zurückgewiesen.

Auf welcher Grundlage?

Der Anfang

Erste Grundlage bilden die “Maastricht-Kriterien” von 1992: Kein Land soll auf einem Schuldenberg sitzen, der grösser ist als 60% des BIP. Zudem darf die jährliche Neuverschuldung 3% nicht übersteigen (bei 2% Inflationsziel der europäischen Zentralbank).

Die Kriterien sind nicht eine magische Formel, sondern sie eher zufällig so festgelegt worden von Beamten.

1997 wurden die Schuldenkriterien präzisiert um Wachstums- und Stabilitätspakt.

Krisentauglich war das alles nicht. darum wurde das Regelwerk im Zuge der Finanz- und Bankenkrise noch einmal ergänzt.

Der “Six-Pack” und dann der “Two-Pack” (2011) ergänzen die Kompliziertheit des Systems.

Der jährliche Prozess

Ausgereift gibt es das Budget-Genehmigungsverfahren seit 2013.

Im Frühjahr unterbreitet jedes Land der EU-Kommission ein Budget-Entwurf. Dieser muss frühere Versprechen und Abmachungen berücksichtigen.

Im Falle Italiens machte eine frühere Regierung ihre Versprechungen. Versprechen reichen nicht, sie müssen belegt, begründet und mit Erklärungen ergänzt sein, wie die selber gesteckten Budgetziele erreicht werden.

Damals versprach Italien eine jährliche Neuverschuldung von 2.1% und mittelfristig sogar tiefere Werte. Ebenfalls sollte der Schuldenberg (rund 130% des BIP) deutlich gesenkt werden.

Wichtige Termine

Bis 15. April legen die Euroländer ihre mittelfristige Budgetpläne und ihre Stabilitätsmassnahmen vor.

Bis zum 15. Oktober muss der Budgetplan stehen.

Im Fall von Italien hat die Kommission das vorgelegte Budget nicht akzeptiert und Nachbesserungen verlangt, welche Italien nur teilweise erfüllte.

Politisch war die Botschaft Italiens klar: Wir lassen uns von Brüssel nichts vorschreiben.

Bis 30. November veröffentlicht die EU-Kommission ihre Meinung zu den Budget-Entwürfen. Sie kann einen solchen auch ablehnen.

Bis 31. Dezember muss jedes Land sein Budget von seinem Parlament verabschiedet haben.

In der Realität ein Regelwerk von unendlicher Komplexität

Über die Jahre sind die Regel eigentlich nur noch für Experten verständlich und anwendbar. Allerdings gibt es diese in jedem Land in reicher Zahl und auch in Brüssel.

Was, wenn alles schief läuft?

Tja, im Falle von Italien, oder dank Italien werden wir nun die Durchsetzbarkeit dieser Regeln kennen lernen.

Denn natürlich wurde angedacht, dass bei Verstoss gegen die Regeln, Sanktionen möglich sind.

Nur, das Regelwerk der Sanktionen ist weniger ausgeklügelt als umgekehrt.

In jedem Fall hat die EU-Kommission keine Möglichkeit, einem Mitgliedsstaat ein korrigiertes Budget auf zu zwingen.

Das italienische Parlament kann also das Budget 2019 wie von der Regierung vorgeschlagen, verabschieden. damit ist es rechtlich abgesichert.

Die schwächsten Sanktionen sind ein Prozedere zur Korrektur “exzessiver Schulden”.

Die Regierungschefs können gegen ein Land Strafgelder beschliessen in der Höhe von 0.2% des BIP, im Einzelfall sogar bis 0.5% des BIP.

Die EU-Kommission kann auch die Auszahlung von einmal gesprochenen EU-Krediten suspendieren.

Quellen-Hinweis: vgl. Le Figaro vom 21.11.2018

LE SCAN ÉCO – L’Italie attend ce mercredi l’opinion officielle de la Commission européenne sur son projet de budget 2019. Selon plusieurs sources, le pays devrait être le premier à faire l’objet d’une procédure de déficit excessif.

Quelle: Pourquoi Bruxelles s’apprête à sanctionner Rome sur son budget