Wahl der EU-Kommisson, nur einer fehlt…

Mit einem Monat Verspätung wird das Europäische Parlament die neue EU-Kommission von Ursula von der Leyen bestätigen.

Am 1. Dezember soll sie mit ihrer Arbeit endlich beginnen können.

Bis vor wenigen Tagen war nicht klar, ob die Wahl stattfinden kann, denn einmal bereitet der Austritt des Vereinigten Königreichs der ganzen EU Kopfzerbrechen.

Die britische Regierung weigert sich, ein Mitglied für die neue Kommission vorzuschlagen.

Eine Kommissionspräsidentin, ein EU-Aussenbeauftragter, 11 Frauen, 14 Männer – macht 27 in der Summe.

Einer fehlt. Mit britischem Pass.

Darum wird nun eine unvollständige EU-Kommission gewählt. Das verstösst gegen das Gesetz.

Denn die geltenden Verträge schreiben vor: jedes Mitglied der EU stellt ein Mitglied in der Kommission.

Grossbritannien ist immer noch Mitglied der EU; aber Premier Boris Johnsons weigert sich, einen Kollegen nach Brüssel zu entsenden.

Er macht zur Zeit Wahlkampf, hat wichtigeres vor Augen; den Brexit.

Juristisch musste die EU darum wieder einmal einen Weg aus einer Sackgasse finden.

Denn alle Entscheidungen einer Kommission mit 27 Frauen und Männer laufen Gefahr, vor Gericht angefochten zu werden; eine unvollständige Kommission könnte gar nicht beschlussfähig sein.

Die pingeligen Juristen in der EU-Verwaltung haben aber vorgesorgt.

Sie fügten weitsichtig in das Scheidungsabkommen der EU mit Grossbritannien einen Passus ein, der es dem Vereinigte Königreich verbietet, das Funktionieren der EU zu sabotieren.

Dann rieten sie vorsorglich der Kommission, das Vereinigte Königreich einzuklagen beim Europäischen Gerichtshof.

Dann diktierten sie vorausschauend der neuen EU-Kommissionspräsidentin einen Brief an Boris Johnson mit der erneuten Bitte, ein Kommissions-Mitglied vorzuschlagen.

Dann legten sie in letzter Minute den Vertreter der 27-EU-Staaten im Ministerrat ein Beschlusspapier vor, welche all diese Bemühungen in perfekter Juristen-Sprache zusammenfasst, inklusive aller Rechtsmittel-Belehrungen in den Fussnoten.

So, dass, das Europäische Parlament nun doch entscheiden kann.

Hoffentlich rechtmässig.

Sicher nach bestem Wissen und Gewissen.

Trotz Brexit.