Schon wieder Zweifel an der Rechts-Staatlichkeit von Polen

Tweet der EU-Kommission vom 29.2.20

Die EU-Kommission und einige Mitgliedsstaaten werfen der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit
(PiS) seit längerem vor, die polnische Demokratie auszuhöhlen,
indem sie die direkte staatliche Kontrolle über Gerichte, Medien
und die Zivilgesellschaft verschärft.

Die EU-Kommission eröffnet darum das vierte
Verfahren gegen Polen wegen der polnischen Justizreform.

Es bestünden deutliche Risiken, dass die Politik
die Anfang des Jahres eingeführten Disziplinarregeln gegen die
Richter nutze, um Justizentscheidungen zu kontrollieren.

Zu ähnlichen Schlussfolgerungen kam schon der Europäische Greichtshof (EuGH) in früheren Verfahren.

Der Rat der Mitgliedsstaaten kann sich aber seit Monaten nicht zu Sanktionen durchringen gegen Polen. Dem Land könnte deie EU zum Beispiel Gelder aus dem Regionalfonds kürzen.

Die polnische Regierung hat nun zwei Wochen Zeit die Reform rückgängig zu machen oder zu erklären, warum keine Verletzung der EU-Verträge vorliege. Das letzte Wort werden einmal mehr die Richterinnen des EuGH haben.