Steuerrabatt für Apple: Ein Urteil, das eine politische Antwort erfordert

Margrethe Vestager, EU-Wettbewerbs-Kommissarin, politisch im liberalen Lager agierend, hat verloren.

Das EU-Gericht kommt in einem wegweisenden ersten Urteil zum Schluss, dass der Computer-Konzern Apple in Irland nach geltendem Recht ordentlich besteuert wird.

Die EU-Wettbewerbs-Kommission hatte 2016 Irland aufgefordert bei Apple 13 Milliarden Euro Steuern nachzufordern.

Apple profitiere zu Unrecht von Steuerermässigungen, werde sogar gegenüber anderen Konzernen steuerlich bevorteilt, so die EU-Kommission.

Irland und Apple klagten daraufhin gemeinsam beim Europäischen Gericht gegen diese Verfügung.

Das EU-Gericht gibt ihnen nun recht.

Die EU-Kommission, in diesem Fall die Wettbewerbskommission, habe nicht plausibel darlegen können, warum diese Steuererleichterungen, die Irland gewährt, Apple besonders bevorteilt gegenüber anderen Konzernen.

Die irischen Steuererleichterungen verstossen nicht gegen übergeordnetes EU-Recht, das staatliche Beihilfen nur unter bestimmten Auflagen erlaubt.

Das Urteil ist nicht ganz überraschend.

Das Gericht bestätigt eigentlich nur die bisherige Rechtsprechung.

Letzlich ist es ein politischer Entscheid, wieviel Steuerwettbewerb die EU-Staaten wollen.
Die Antwort auf diese Frage sollte tatsächlich nicht einem EU-Gericht überlassen werden.

Analyse für Radio SRF vom 15. Juli 2020
Quelle: Radio SRF, Sendung Echo der Zeit vom 15. Juli 2020.

In ähnlichen Verfahren gegen Starbucks in den Niederlanden oder gegen Steuer-Erleichterungen, die Belgien internationalen Konzernen gewährt, urteilte das Gericht bereits gegen die EU-Kommission und für die weitreichenden Steuererleichterungen, welche einzelne EU-Staaten gewähren.

Wegweisend ist das Urteil weil andere laufende Verfahren gegen IKEA oder Nike ähnlich gelagert sind wie der Fall Apple.

Konsequenterweise muss die EU-Kommission auch in diesen Fällen mit einer Niederlage vor dem EU-Gericht rechnen.

Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen, denn das Urteil kann noch weiter gezogen werden an den EU-Gerichtshof.

Allerdings: Heute hat das Gericht in der Sache entschieden und das ist bemerkenswert.

Das Urteil ist ein Rückschlag für Margrethe Vestager, die nunmehr Vize-Präsidentin der EU-Kommission für Digitales ist.

Sie hatte viel Prestige in diese Fälle investiert; sie gewann politisch an Einfluss in der EU Kommission, wegen ihrer harten Haltung gegenüber internationalen Konzernen, die die unterschiedlichen Steuerbestimmungen gewisser EU-Staaten so nutzen, dass sie für ihre Geschäfte in der EU fast keine Steuern bezahlen.

Apple versteuert in Irland 2014 seine Gewinne in Europa zu einem vorteilhaften Steuersatz von 0.005 Prozent.

Vestager ist eine erklärte Gegnerin von einem solchen, in ihren Augen übertriebenen, Steuer-Wettbewerb unter den EU-Staaten.

Die Niederlage für den EU-Gericht in der causa Apple kann sie politisch dennoch verkraften.

Denn die Debatte über Mindeststeuern für Unternehmen, harmonisiert in der gesamten EU, geht weiter.

Gleichentags präsentiert die EU-Kommission Vorschläge, wie sie sich künftig ein Steuer-Regime in der EU vorstellt, das fairer sein soll, nachhaltiger, also ökologischer, und letztlich gerechter.

Damit verunden ist die Absicht, unerwünschte Steuer-Schlupflöcher zu stopfen, die internationale Konzerne nutzen können, weil sie ihre Steuersitze in der EU dort ansiedeln, wo sie keine bis nur sehr tiefe Steuern bezahlen müssen.

Auf globaler Ebene ist die OECD daran, einen Werkzeugkasten zu entwickeln, der den Steuerwettbewerb einschränken soll. Auch die Schweiz wäre davon betroffen.

Für die EU macht das heutige Urteil klar, dass neue EU-Gesetze nötig wären, um den Steuerwettbewerb einzudämmen.

Die Richterinnen und Richter am EU-Gerichtshof sagen indirekt nämlich auch, dass die bestehenden Gesetzesbestimmungen nicht ausreichend sind.

Wollen die EU-Staaten ihre Steuerregime für internationale Grosskonzerne abstimmen, dann müssen sie neue griffigere EU-Gesetze beschliessen.

Das ist ein politischer Prozess. Dieser erfordert Einstimmigkeit unter allen EU-Staaten, was nachweislich kompliziert ist.

Ein solcher politischer Entscheid ist aber nachhaltiger, unabhängig vom Ergebnis.

Europas nationale Regierungen sollten solch weitreichende Entscheide nicht Richtern überlassen, sondern politisch einen demokratisch legitimierten Kompromiss suchen.

Wenn sie einen solchen überhaupt anstreben.