Die Justiz in Polen ist nicht unabhängig von politischer Einflussnahme, wie das das EU-Recht garantieren würde.
Die Luxemburger Richter urteilten, mehrere Gesetzesänderungen bewirkten, dass eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidungen des Landesjustizrats vor
Verwaltungsgerichten faktisch aufgehoben wurde.
Das verstosse gegen EU-Recht.
Der EuGH unterstreicht in der Begründung des Urteils, das EU-Recht untersage Rechtsakte, die dazu führen könnten, dass Richterinnen und Richter nicht als unabhängig und
unparteiisch angesehen werden.
Schon mehrfach hat der EuGH Reformen im polnischen Justizwesen verurteilt.
Politisch muss das Land aber keine Sanktionen befürchten. EU-Sanktionen wegen Verstoss gegen Grundrechte können nur einstimmig im Rat der EU-Staaten gefällt werden.
Ungarn – aus nachvollziehbaren Gründen – unterstützt aber Polen (und umgekehrt).
Darum bleiben Sanktionen seit Jahren blockiert.