EU-Kommission verklagt Deutschland wegen EZB-Urteil des Verfassungsgerichts

Die Europäische Kommission leitet ein Vertrags-Verletzungsverfahren gegen Deutschland ein.

Hintergrund ist ein Urteil des deutschen Bundesverfassungs-Gerichtes im letzten Jahr. Dieses hielt das Programm zum Kauf von Staatsanleihen der Europäischen Zentralbank für verfassungswidrig.

Damit stellte sich das oberste Gericht Deutschlands gegen den Europäischen Gerichtshof.

Im Kern geht es bei diesem Konflikt um den Vorrang von europäischem Recht gegenüber nationalem Recht.

Der Fall ist heikel, weil er zwei Institutionen betrifft, die eigentlich unabhängig von der Politik agieren sollten. Das Bundes-Verfassungsgericht ist unabhängig und auch die Europäische Zentralbank ist geschützt von direkter politischer Einflussnahme.
Darum ist es unklar, wie die deutsche Regierung nun auf das Verfahren reagieren kann, ohne ihrerseits gegen das Recht zu verstossen, die Unabhängigkeit des Bundesverfassungs-Gerichtes einzuschränken.

Der Fall hat darüber hinaus aber auch eine symbolische Bedeutung. Die EU-Kommission dürfte das Verfahren eingeleitet haben, um den Vorwurf zu entkräften, sie messe EU-Recht mit unterschiedlichen Massstäben. Polen und Ungarn beschuldigen die EU-Kommission regelmässig, einseitig zu urteilen. Die Klage gegen Deutschland soll diese Vorwürfe entkräften.

Die EU-Kommission ist die Hüterin der EU-Verträge und startet darum in der Regel ein Vertrags-Verletzungsverfahren, wenn sie die Gefahr sieht, dass ein Land gegen Grundsätze des europäischen Rechts verstösst.