Horizon Europe: Warum die Schweiz zu Recht ein Drittstaat ist // Fragen&Antworten

Die Schweizerischen Forscherinnen und Forscher waren in der Vergangenheit eng in das grosse Forschungsprogramm “Horizon 2020” der Europäischen Union eingebunden.

Seit 2021 (für diese Periode gilt bis 2027 ein neuer EU-Budgetrahmen) läuft das Nachfolgeprogramm “Horizon Europe“. Es umfasst rund 95 Mrd. Euro.

Die Schweizer Hochschulen und Forscherinnen und Forscher wünschen sich eine Beteiligung der Schweiz am Forschungsprogramm der EU.

Wie kann sich die Schweiz an “Horizon Europe” beteiligen?

Nicht EU-Mitglieder können sich am EU-Forschungsprogramm beteiligen. Welche Länder das betrifft und welche Voraussetzungen diese Länder zu erfüllen haben ist in Artikel 16 der VERORDNUNG (EU) 2021/695 zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (…) definiert.

Auf eine einfache Formel gebracht: Nicht-EU-Länder können sich an Horizon Europe beteiligen, wenn die EU der Meinung ist, dass dies in ihrem Interesse ist.

Ein Recht auf eine Beteiligung haben grundsätzlich nur EWR Staaten und EU-Beitritts-Kandidaten (offizielle und sehr wahrscheinliche).

Warum wird die Schweiz ‘nur’ als Drittstaat angesehen von der EU?

Nicht EU-Staaten können ein Partnerschaftsabkommen mit der EU abschliessen, um assoziierte Mitglieder des Forschungsprogramms zu werden.

Das wird in einem Vertrag zwischen der EU und dem Partnerland reguliert.

Mögliche Partnerschafts-Staaten sind:

EWR-Staaten

offizielle EU-Beitritts-Kandidaten

Länder des Europäischen Nachbarschaftsprogramms

Norwegen, Island, Liechtenstein

z.B. Nordmazedonien, Türkei et al.

Ukraine, Weissrussland, Republik Moldau, Armenien, Aserbaidschan und Georgien und Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Israel, die Palästinensischen Autonomiegebiete, Jordanien, Libanon, Syrien.

Der ‘Nur-Efta-Staat Schweiz’ ist nicht Teil des EU-Nachbarschaftsprogramms, trotz bilateraler Abkommen.

Die Schweiz ist ‘nur’ Drittstaat (Schweiz, UK, USA et. al.) . Diese sind wie folgt definiert (Artikel 16d):

Drittländer müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • gute Kapazitäten auf dem Gebiet der Wissenschaft, Technologie und Innovation;
  • Engagement für eine regelbasierte offene Marktwirtschaft, einschliesslich eines fairen und gerechten Umgangs mit Rechten des geistigen Eigentums, Achtung der Menschenrechte, unterstützt durch demokratische Institutionen;
  • aktive Förderung von Massnahmen zur Verbesserung des wirtschaftlichen und sozialen Wohlergehens der Bürger.

Es ist also kein ‘Nadelstich’ der EU-Kommission, die Schweiz als Drittstaat zu bezeichnen.

Auch UK ist ein Drittstaat, hat aber bereits an Abkommen zur Beteiligung an Horizon Europe abgeschlossen im Rahmen des umfassenden Partnerschaftsabkommens mit der EU nach dem Brexit.

Warum hat die Schweiz noch kein Assoziationsabkommen mit der EU abgeschlossen, um die Beteiligung des Forschungsplatzes Schweiz an “Horizon Europe” möglich zu machen?

Der Start von Horizon Europe erfolgt für alle Beteiligten (EU-Staaten und Partner) mit rund sechs Monaten Verzögerung. Das liegt daran, dass die 27 EU-Staaten und das Parlament sich erst in letzter Minute Ende 2020 auf einen neuen siebenjährigen Budget-Rahmen einigen konnten.

Die EU-Kommission hat nun die konkreten Umsetzungs-Vorschriften (das eigentliche Forschungsprogramm) ausgearbeitet. Auf dieses Basis werden nun die Partnerschafts-Abkommen abgeschlossen.

Im Sinne einer beschleunigten Übergangsfrist gelten nun die EWR-Staaten, Beitrittskandidaten und fast alle Nachbarschaftsstaaten als “assoziierte Partner” von Horizon Europe. Das hat nur eine kosmetische Bedeutung, denn ein Vertrag muss die finanzielle Beteiligung regeln (Artikel 16).

Die EU-Kommission könnte mit der Schweiz sofort Verhandlungen aufnehmen, um ein Assoziationsabkommen abzuschliessen. Das wäre der Wunsch der Schweiz.

Die EU-Kommission stellt sich auf den Standpunkt, dass ein Abkommen erst dann verhandelt werden kann, wenn etwas mehr Klarheit über die Beziehungen der Schweiz zur EU besteht.

Nach dem einseitigen Abbruch der Verhandlungen zu einem Rahmenabkommen durch den Bundesrat, möchte die EU bis im Herbst 2021 mit den EU-Staaten eine Denkpause einlegen.

Zu diesem Zeitpunkt hofft die EU auch, dass das Schweizer Parlament die Kohäsionsgelder als Entschädigung an strukturschwache EU-Staaten für den privilegierten Zugang zum EU-Binnenmarkt, freigibt.

Bis dahin habe die EU kein Interesse daran, neue Verträge mit neuen finanziellen Verpflichtungen der Schweiz gegenüber der EU abzuschliessen, wenn alte Versprechen noch nicht eingelöst sind. So begründet die EU ihr Zögern zum Abschluss eines Kooperationsabkommens für Horizon Europe.

Die 27 EU-Staaten stützen diese Haltung aus unterschiedlichen Gründen.

Eine klare Mehrheit der EU-Staaten hat gegenüber der EU-Kommission zum Ausdruck gebracht, dass sie ein Beteiligung der Schweiz an Horizon Europe wünschen.

Es sind vor allem die osteuropäischen Staaten (Rumänien, Polen, Slowakei etc.), die aber auf die Freigabe der Kohäsionsgelder durch die Schweiz pochen. Sie wollen nicht, dass die EU dieses Pfand aus der Hand gibt.

Darum wird die Schweiz wohl erst verspätet ein Assoziations-Abkommen mit der EU abschliessen können. Das ist nicht neu, sondern war auch beim vorhergehenden Programm bereits der Fall (wegen der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative durch das Schweizer Stimmvolk).

Was, wenn die Schweiz kein Abkommen mit der EU schliesst für eine Beteiligung an Horizon Europe?

Der Bundesrat hat vorgesorgt. Etwas vereinfacht gesagt können sich die Schweizer Forscherinnen und Forscher direkt mit europäischen Partner absprechen und Kooperationen suchen in Programmen von Horizon Europe. Die finanzielle Beteiligung erfolgt dann direkt und wir von der Eidgenossenschaft bezahlt.

Das gilt auch für die Übergangszeit, bis die Schweiz ein Abkommen mit der EU abgeschlossen hat. Schweizer Forschungsinstitutionen können Projekte einreichen. Die Kosten können direkt vom Bund übernommen werden.

Das Schweizer Parlament hat die Finanzierung der Schweizer Beteiligung an Horizon Europe im Umfang von 6,15 Mrd. CHF sowie die Möglichkeit einer direkten Finanzierung von Schweizer Forschenden bereits beschlossen.