bottom view of plane with contrail

EU System zur Rückführung von illegal Eingewanderten ist wirkungslos

Die Europäische Union hat mit 18 Drittstaaten Rückübernahme-Abkommen abgeschlossen. Diese Verträge bleiben jedoch ohne Wirkung.

Nur ein kleiner Teil der abgewiesenen Einwanderinnen und Einwanderer nach Europa kehren tatsächlich in ihre alte Heimat zurück.

Zu diesem Schluss kommt der europäische Rechnungshof. Das ist alles andere als überraschend.

‘Positive Anreize’ hätten in der Vergangenheit nicht immer auch zu ‘positiven Ergebnissen’ geführt, schreibt der Europäische Rechnungshof in seiner jüngsten Untersuchung zur Wirkung der EU-Asylpolitik. Diese Formulierung ist eher beschönigend.

Der Bericht der unabhängigen Prüferinnen und Prüfer lässt nämlich kaum Raum für schön-färberische Interpretationen.

Die Rückführung von Menschen, deren Gesuch auf Verbleib in der EU abgelehnt wurde, gelingt nur in Ausnahmefällen.

Eine halbe Million Eingewanderte pro Jahr erhalten kein Bleiberecht und müssten wieder ausreisen. Das tun aber nur rund ein Drittel.

Wobei diese Zahl auch die Realität verzerrt. Denn die Quote sinkt auf bloss ein Fünftel bei Ländern ausserhalb des europäischen Kontinents.

Regelmässige Rückführungen gelingen offenbar nur in Staaten des Westbalkans, in die Türkei oder nach Georgien.

Weil das Rückführungs-System im hohen Masse ineffizient sei, schrecke es nicht ab, sondern im Gegenteil: es leistet illegaler Migration Vorschub”, so der Rechnungshof. Es habe sich herumgesprochen, dass wer nach Europa gelange, kaum damit rechnen müssen, zurück geschafft zu werden.

Das Problem sind nicht die Rückführungsabkommen mit Drittstaaten an sich, sondern die Umsetzung. Und viele Probleme sind hausgemacht.

Denn teilweise behindern parallele bilaterale Verhandlungen mit Drittstaaten über Rückführungen einen gemeinsamen Ansatz auf europäischer Ebene. Im Falle von Algerien war das der Fall. Teilweise verweigern sogar EU-Staaten Auskünfte über bilaterale Rückführungs-Abkommen, weil sie sich davon Vorteile gegenüber anderen EU-Staaten versprechen.

Das zeigt: Es fehlt an einem eu-weiten Ansatz und an einer gemeinschaftlichen Koordination bei den Rückführungen.

Hebel gäbe es. Wirkungsvoll sei die Verknüpfung der Rückführungs-Abkommen mit Visa-Erleichterungen in kooperierenden Staaten. Noch wirkungsvoller sind weniger verbindliche Rückführungs-Vereinbarungen, weil diese die verschiedenen Anreize flexibel verknüpfen: Visa-Regeln, Direktzahlungen an Rückkehrer und EU-Gelder aus dem Entwicklungs-Fonds.

Einsetzen lassen sich diese Mittel aber nur, wenn die EU-Staaten koordiniert vorgehen mit einem klaren politischen Willen.

Und genau dieser fehlte in der Vergangenheit in der EU-Asylpolitik.

Das Dossier ist seit sechs Jahren politisch blockiert. Der angestrebte breit abgestützte EU-Migrations-Pakt ist nicht einmal in Umrissen erkennbar.

In diesem Sinne ist die Analyse des EU-Rechnungshofs zum wirkungslosen Rückführungs-System der EU keine Überraschung. Und er wird -einmal mehr- ohne Wirkung bleiben.