Polen: So kann die EU-Kommission Geld aus dem Wiederaufbaufonds zurückhalten

Als Teil der Länder-Empfehlung an Polen hält die EU-Kommission im Rahmen des Budget-Überprüfungsverfahrens (Europäisches Semester) folgende Empfehlung fest:

Polen muss die Unabhängigkeit des Justizsystems garantieren, um ein besseres Investitionsklima zu schaffen.

“Enhance the investment climate, in particular by safeguarding judicial independence.”

Die Zustimmung zu den nationalen Corona-Wiederaufbauplänen ist gekoppelt an die Empfehlungen aus dem Europäischen Semester.

Darum kann die EU-Kommission ihre Entscheidung zurückhalten. Polen hat bisher gegenüber der EU-Kommission zu wenig überzeugend aufzeigen können, in welcher Form die Vorgaben aus dem ordentlichen Budgetverfahren in Polen berücksichtigt werden.

Darum hat die EU-Kommission dem polnischen Corona-Investionsplan noch nicht zugestimmt.

Polen stehen 23.9 Mrd. Euro an Subventionen zu. Über die ganze Budgetperiode bis 2027 erhält Polen für die regionale und wirtschaftliche Entwicklung rund 75 Mrd. Euro.