Fünf Métisse-Frauen klagen gegen den belgischen Staat wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit

Ein belgisches Gericht muss geschehenes Unrecht bewerten, das der belgische Staat unzähligen Kindern während der Kolonialzeit in Rwanda, Burundi und Kongo zuführte.

Ihr Schicksal war, dass sie Kinder von einem weissen Mann und einer meist jugendlichen schwarzen Frau waren. In der Kolonialzeit wurden sie darum systematisch weggesperrt und all ihrer Rechte beraubt.

Nun klagen fünf solche Métisse-Frauen gegen den belgischen Staat wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und fordern Entschädigung.

Aus, Echo der Zeit, SRF, 21. Oktober 2021

Am 8. Dezember 2021 urteilte das Gericht gegen die Klägerinnen. Trotz der diskriminierenden und rassistisch motivierten Zwangsplatzierungen, könne dieses moralische Verbrechen nicht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit beurteilt werden.

In der für das Gericht relevanten Zeitspanne vor 1961 habe dieser Straftatbestand noch nicht bestanden.

Die Anwälte der Klägerinnen erwägen den Weiterzug des Verfahrens an ein höheres Gericht.

Ergänzung vom 8.12.21