Neue Autos, angetrieben mit Benzin oder Diesel werden ab 2035 in der EU nicht mehr zugelassen. Danach müssen alle Autos klimaneutral fahren. Bis 2030 wird der maximal erlaubte CO2-Ausstoss der Neuwagenflotten um weitere 55 Prozent reduziert.
Die Vorgabe zum Einsatz Erneuerbarer Energien bis 2030 wird von 32 Prozent auf 40 Prozent angehoben.
Handel mit Emissions-Zertifikaten: Der bereits bestehende Handel mit CO2-Verschmutzungsrechten wird strenger. Die Zahl der maximal ausgegebenen Rechte wird im Vergleich zu 2005 um 61 Prozent reduziert, bisher waren 46 Prozent geplant.
Die kostenlose Zuteilung für Airlines sowie für die energieintensive Industrie soll stufenweise auslaufen. Ab 2034 wird auch der Seeverkehr in den Handel einbezogen.
Das neue ETS-System soll ab 2027 auch auf die Bereiche Verkehr und Gebäude ausgedehnt werden. Verkehr, Landwirtschaft, Gebäude, Abfall, Forstwirtschaft müssen ihren CO2-Ausstoss bis 2030 um 40 Prozent gegenüber 2005 senken.
Es wird ein Klimafonds geschaffen, der eine Gesamthöhe von 59 Milliarden Euro über eine Laufzeit von 2027 bis 2032 hat. Finanziert werden soll er im Wesentlichen aus den staatlichen Einnahmen aus dem Verkauf der CO2-Rechte, also dem neuen ETS.
Um die europäische Industrie vor Dumping-Konkurrenz aus anderen Weltregionen mit weniger strengen Umwelt- und Klimastandards zu schützen, wird für solche Produkte eine Einfuhr-Steuer (Carbon Border Adjustment Tax – CBAM) an den EU-Aussengrenzen eingeführt.