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AirBnB, Bookings & Co.: EU will Pflicht für Register und Transparenz für Kunden

Die EU will mehr Transparenz schaffen bei der Vermietung von Ferienwohnungen, Jugendherbergen, Bed and Breakfast-Zimmern oder Hotel-Appartements.

Alle Gastgeberinnen müssen sich bei einer nationalen Behörde elektronisch registrieren. Online-Plattformen, die Zimmer vermitteln, müssen diese Identifikationsnummer ausweisen.

Über Online-Plattformen wie AirBnB, Bookings oder Bedandbreakfast.com werden pro Jahr rund ein Viertel aller Übernachtungen in der Europäischen Union gebucht. Allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahre waren das 200 Millionen Buchungen. Diese Angebote boomen vor allem im Städte-Tourismus.

Die Kehrseite zeigt sich auf dem lokalen Mietmarkt für Wohnungen: Entsprechende Wohnungen fehlen für normale Mieter und treiben das Mietpreisniveau in die Höhe.
Aus diesem Grund sind viele Städte wie Paris oder Barcelona dazu übergegangen, das Angebot von Ferienwohnungen zu beschränken. Ein grosses Problem ist aber die fehlende Transparenz im Sektor.

Wer ein Zimmer oder eine Wohnung für kurze Frist vermietet, muss sich künftig überall in der EU bei einer nationalen Behörde registrieren. Alle Online-Plattformen müssen diese Identifikations-Nummer publizieren.

Wohnungs-Anbieter müssen zudem Grunddaten zur Belegung und Verfügbarkeit ihrer Wohnungen veröffentlichen. Die EU will damit Missbrauch stärker bekämpfen.

Weil die Daten für alle frei verfügbar sein sollen, soll ein europäischer Datenmarkt für Tourismus entstehen. Je nach Andrang können dann Reiseanbieter Sonderangebote planen oder lokale Behörden die Müllabfuhr regelmässiger auf die Piste schicken…

Der Schweizer Tourismus-Sektor fällt nicht unter diese neuen EU-Bestimmungen.