Schweizer Bundesrat beantragt eine Stärkung des Kartellzivilrechts nach Vorbild der EU

Privatpersonen und auch die öffentliche Hand sollen gestützt auf das Kartellrecht Zivilklage einreichen können, wenn sie von unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen betroffen sind.

Interessant, dass die EU -wie schon beinahe gewohnt – als Vorbild für eine souveräne Schweizer Gesetztes-Anpassung als Referenz genutzt wird.

Mit der Revision will die Landesregierung nun Hindernisse für die Erhebung von zivilrechtlichen Klagen beseitigen. “Die EU habe mit der nachhaltigen Stärkung des Kartellzivilrechts in den vergangenen Jahren durchwegs positive Erfahrungen gemacht.”

Quelle: SDA-ATS, 24.5.23