Unlängst beschloss der Schweizer Ständerat, die Schweiz solle gewisse Russland-Sanktionen wieder aufheben. Es geht um die Rechtsberatung für die russische Regierung oder Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben. Rechtsberatung sei ein Grundrecht. Es sei ein Gebot des Rechtsstaates, dass sich jede angeklagte Person von einem Anwalt beraten lassen könne.
Das EU-Gericht der EU kommt aber in der gleichen Frage zu einem anderen Schluss.
Ein belgischer und ein französischer Anwaltsverband erhoben Klage gegen die EU – gegen das Verbot der Rechtsberatung von russischen Staatsangehörigen oder russischen Firmen im Zusammenhang mit den Sanktionen wegen des Angriffskriegs gegen die Ukraine.
Die obersten Richter der EU weisen die Klagen ab.
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkenne das Recht auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz. Dieses Recht wird nach Ansicht des Gerichts nicht in Frage gestellt.
Das in den Russland-Sanktionen auferlegte Verbot erfasse nämlich nicht Rechtsberatungsdienstleistungen, im Zusammenhang mit einem Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren. Verboten sei nur Rechtsberatung, die keinen Bezug zu einem Gerichtsverfahren hat. Und: Es wendet sich nur gegen die russische Regierung und in Russland niedergelassener Organisationen – nicht Privatpersonen.
Darum stellten die Sanktionen keinen Eingriff in den Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses dar. Weiter: Nach Auffassung des Gerichts verfolgt das fragliche Verbot für Rechtsberatung, dem “Gemeinwohl dienende Ziele, ohne die grundlegende Aufgabe der Anwälte in einer demokratischen Gesellschaft anzutasten”.
Dieses Urteil entkräftet zentrale Argumente, wie sie letzte Woche im Ständerat vorgebracht wurden. Das Geschäft muss demnächst vom Nationalrat beraten werden. Das Urteil des obersten Gerichts der EU ist keinesfalls bindend für die Schweiz.
Die Befürworter einer strikten Umsetzung der Russland-Sanktionen finden im Urteil des EU-Gerichts aber einen ganzen Katalog von wichtigen Argumente, dem Ständerat zu wiedersprechen.