Belgischer Staat hat in seiner Kongo-Kolonie Verbrechen gegen Métisse-Kinder begangen

Das ist ein grosser Erfolg für fünf Métisse-Frauen, Kinder einer schwarzen Frau und eines weissen Kolonialherren, die seit Jahren um ihre Rechte kämpften.

Das Berufungsgericht in Brüssel verurteilte am Montag den belgischen Staat wegen der Zwangsunterbringung der fünf gemischtrassigen Mädchen im Kongo vor der Unabhängigkeit 1960 in Waisenhäusern und stellte fest, dass deren „Entführung“ von ihren Müttern „ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ darstellte.

Das Berufungsgericht kippt das Urteil der ersten Instanz von 2021. „Die auf dieses Verbrechen gestützte Zivilklage der Berufungsklägerinnen ist nicht verjährt“. Der belgische Staat wird verurteilt, den moralischen Schaden der fünf nunmehr über 70-jährigen Frauen zu ersetzen, heisst es in einer Erklärung des Gerichts.

Fünf Métisse-Frauen klagen gegen den belgischen Staat wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit