Das Geschlecht ist unerheblich beim Kauf eines Zugtickets

Der oberste Gerichtshof der EU kommt zum Schluss, dass es in vielen Fällen das Geschlecht unerheblich ist beim Kauf einer Dienstleistung, zum Beispiel beim Kauf eines Zugbillets.

Beim Datenschutz geht es bekanntlich nicht nur darum, Daten zu schützen, sondern auch zu prüfen, ob Daten überhaupt erhoben werden müssen.

In einem wegweisenden Urteil hatten die EU-RichterInnen zu entscheiden, ob die französische Bahn SNCF rechtmässig von ihren Kundinnen verlangt, beim Kauf eines Fahrscheins das Geschlecht anzugeben.

Der Gerichtshof weist darauf hin, dass nach dem Grundsatz der Datenminimierung, mit dem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zum Ausdruck gebracht wird, die erhobenen Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein müssen.

Weitere Begründnung:

In diesem Zusammenhang erscheint eine Personalisierung der geschäftlichen Kommunikation, die auf einer anhand der Anrede des Kunden angenommenen Geschlechtsidentität beruht, nicht objektiv unerlässlich, um die ordnungsgemäße Erfüllung eines Schienentransportvertrags zu ermöglichen. Das Eisenbahnunternehmen könnte sich nämlich für eine Kommunikation entscheiden, die auf allgemeinen und inklusiven Höflichkeitsformeln beruht, die in keinem Zusammenhang mit der angenommenen Geschlechtsidentität der Kunden stehen, was eine praktikable und weniger einschneidende Lösung wäre.

Dann warten wir mal gespannt, bis auf www.sncf-connect.com die Anpassungen vollzogen sind.