Die EU-Kommission darf das (Rahmen)-Abkommen zwischen der Schweiz und der EU unterzeichnen, welches der Eidgenossenschaft die Teilnahme an diversen EU-Programmen eröffnet.
Die Abkommen müssen bis Ende Jahr unterzeichnet werden, damit Schweizer Forschende rückwirkend bereits im laufenden Jahr 2025 am Forschungsprogramm teilnehmen können.
Die Unterzeichnung soll am 10. November in Bern erfolgen.
Das Abkommen regelt die Teilnahme der Schweiz an Programmen wie dem Forschungsprogramm Horizon Europe, dem Austausch- und Bildungsprogramm Erasmus plus, Digital Europe, Euratom oder am internationalen Kernfusionsreaktor Iter.
Damit das EU-CH-Abkommen umgesetzt werden könne, müsse die Schweiz ihre Verfahren für das Inkrafttreten des Vertragspakets (Bilaterale III) bis Ende 2028 abschliessen. Das Paket soll das Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU stabilisieren und weiterentwickeln.
Es beinhaltet unter anderem institutionelle Elemente wie die dynamische Rechtsübernahme und einen Streitbeilegungsmechanismus. Weiter sieht es neue Abkommen in den Bereichen Gesundheit, Lebensmittelsicherheit und Strom vor. Die Verhandlungen dafür wurden im Dezember 2024 abgeschlossen.
