«Black Friday, Cyber Monday»: Viele leere Versprechen, sagt die EU.

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Ein Drittel der Rabattversprechen sind trügerisch,

23 europäische Aufsichtsbehörden haben im letzten Herbst eine koordinierte Untersuchung der Geschäftspraktiken von E-Shops rund um den «Black-Friday» und «Cyber-Monday» durchgeführt.

Bei solchen Rabatt-Aktionen versprechen Online-Händler besonders günstige Angebote. Meist sind das aber irreführende Versprechen, zeigt eine neue Untersuchung in der Europäischen Union.

In sogenannten «Sweeps» führen nationale Aufsichtsbehörden unter der Koordination der EU-Kommission gemeinsame Kontrollen durch, um die EU-Konsumentenschutz-Gesetze durchzusetzen. Bei der jüngsten Untersuchung von 314 E-Shops nahmen folgende Länder teil: Dänemark, Estland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien, Schweden, Island, Norwegen.

Die Ergebnisse der koordinierten Untersuchungsaktion zeigen, wie Konsumentinnen und Konsumenten systematisch getäuscht werden:

  • 94 % der Online-Händler warben während der Black-Friday-Verkaufsaktion mit Rabatten.
  • Mindestens 30 % der Händler hielten sich nicht an die EU-Vorschriften zu Preisnachlässen, während in 30 % der Fälle weitere Informationen erforderlich waren. Nur 40 % der Händler hielten sich vollständig an die EU-Vorschriften zu Preisnachlässen.
  • 34 % der Händler verwendeten Preisvergleiche, doch die meisten von ihnen (6 von 10) erklärten den verwendeten Referenzpreis nicht eindeutig. Nach dem EU-Verbraucherrecht müssen Preisvergleiche klar und nicht irreführend sein und dürfen nicht als Rabatt dargestellt werden.
  • 18 % der Händler wandten Druckverkaufstechniken an, wie
    zum Beispiel Knappheitsargumente oder Countdown-Timer, und mehr als die Hälfte dieser Fälle wirkte irreführend.
  • 10 % der Händler nutzten «Drip Pricing», eine irreführende Verkaufstechnik, bei der der Gesamtpreis zu Beginn des Kaufprozesses nicht angegeben wird und zusätzliche obligatorische und unvermeidbare Kosten, wie z. B. Servicegebühren, erst später im Verlauf des Prozesses offengelegt werden.

Unlautere Täuschungen rund um die Rabatt-Tage sind also die Regel.

Die zuständigen Stellen in den EU-Staaten können nun Strafverfahren gegen die betroffenen Unternehmen eröffnen.