Die USA drohen der EU mit neuen Zöllen von 10 Prozent (der Schweiz werden 12.5 Prozent angedroht), weil die EU angeblich zu wenig darauf achte, dass aus der EU Produkte exportiert werden, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden.
Die EU weist die Vorwürfe zurück. Ende 2024 hat die EU eine Verordnung (VERORDNUNG (EU) 2024/3015) verabschiedet, die den Verkauf und Weiterverkauf von entsprechenden Produkten im europäischen Binnenmarkt unter Strafe stellt.
Anbei die wichtigsten Punkte der Verordnung:
- Die Verordnung verbietet es Unternehmen strikt, Produkte auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr zu bringen, bereitzustellen oder aus der EU auszuführen, wenn diese ganz oder teilweise in Zwangsarbeit hergestellt wurden. Das Verbot gilt unabhängig von der Herkunft, der Branche oder der Art des Produkts.
- Für die rechtliche Definition stützt sich die Verordnung auf internationale Standards, insbesondere auf Artikel 2 des Übereinkommens Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Demnach gilt jede Arbeit oder Dienstleistung als Zwangsarbeit, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat (einschliesslich staatlich verordneter Zwangsarbeit).
- Die Durchsetzung erfolgt über ein klar definiertes Verfahren durch die zuständigen Behörden (die EU-Kommission bei Risiken ausserhalb der EU, nationale Behörden innerhalb der Mitgliedstaaten).
- Wird rechtskräftig festgestellt, dass ein Produkt in Zwangsarbeit hergestellt wurde, ordnen die Behörden harte Sanktionen an. Das Produkt muss unverzüglich vom EU-Markt genommen werden, die Weitergabe wird untersagt, und bereits auf dem Markt befindliche Waren müssen auf Kosten des Unternehmens entsorgt, vernichtet oder unbrauchbar gemacht werden.
- Es wird eine zentrale, öffentlich zugängliche Datenbank bzw. ein Informationsportal zur Zwangsarbeit eingerichtet. Dieses enthält länderspezifische oder branchenspezifische Risikobewertungen, Leitlinien für Unternehmen sowie eine Liste der verbotenen Produkte, um Transparenz zu schaffen und die Einhaltung zu erleichtern.
Weil das Gesetz eine EU-Verordnung ist, gilt es direkt in allen EU-Staaten. Es gilt allerdings eine Übergangsfrist, um die entsprechenden Kontrollbehörden einzurichten. Das muss bis Ende 2027 gelten.


Schreibe einen Kommentar