Autor: Charles Liebherr

  • EU-Corona Impf-Zertifikat: Zu hohe Erwartungen an den «Freipass für Ballermann»

    EU-Corona Impf-Zertifikat: Zu hohe Erwartungen an den «Freipass für Ballermann»

    Auf den ersten Blick besticht die Idee. Wer sich gegen das Covid-19-Virus impfen lässt, soll Ferien machen können, wo und wie das Herz begehrt.

    Logisch sind die Erwartungen an das von der EU versprochene digitale, grüne Impfzertifikat hoch, besonders in Griechenland, Italien oder Spanien, wo die Tourismus-Branche ein bedeutender Pfeiler der nationalen Wirtschaft darstellt.

    Reisende sollen in den Sommerferien in diesen Ländern für Umsatz sorgen, Jobs garantieren und wirtschaftlichen Aufschwung zurückbringen.

    So weit so gut.

    Wer aber etwas weiterdenkt, erkennt rasch, dass sich hinter dem Impfpass für freies Reisen und wiedergewonnene Lebensfreuden, ein komplexer Katalog von Grundsatzfragen eröffnet. Antworten fehlen weitgehend.

    Die Einführung eines Zertifikates relativiert nämlich die freie Wahl, sich impfen zu lassen. Die EU-Kommission hat darum aus dem Corona-Impfpass ein neutrales Gesundheits-Zertifikat werden lassen. Es kann darin auch ‘nur’ festgehalten werden, dass die Trägerinnen einen negativen Corona-Test ausweisen können oder in Folge einer Erkrankung Corona-Antikörper in sich tragen.

    Trotzdem schafft ein solches Zertifikat de facto zwei Klassen von Personen: Menschen, die keine Bedrohung mehr für die Gesellschaft darstellen und Menschen, die als potenzielle Super-Spreader gelten.

    Es ist problematisch, wenn ein Zertifikat an Grundrechte gekoppelt wird, nämlich sich in Europa frei bewegen zu können. Es passt auch schlecht zum Versprechen, dass Impfen in Europa freiwillig sein soll.

    Zumal wir ja noch auf lange Sicht nicht frei wählen können, ob wir uns impfen lassen wollen. Bis weit in den Sommer hinein werden Impfdosen ein rares Gut bleiben. Europas Impf-Kampagne kennt bisher vor allem grosse Verzögerungen.

    Das Impfzertifikat diskriminiert zudem im besonderen Masse die jüngsten Generationen in Europa. Schulabgänger, Studentinnen und Lehrlinge werden die Letzten sein, die sich vor den Impfzentren in die Reihe stellen dürfen, während Pensionierte im Camper frei durch Europa reisen dürfen. Das ist falsch verstandene Solidarität.

    Und dann stellt sich die Frage, ob denn Impfungen mit chinesischen oder russischen Impfdosen, die in Europa gar nicht zugelassen sind, von griechische oder spanischen Zollangestellten bei der Einreise anerkannt würden. Dann wären nämlich EU-Bürger aus Ungarn oder Tschechien nur zweite Klasse. Kompliziert.

    Oder, können Reisende aus Grossbritannien, die nur einmal mit dem Impfstoff AstraZeneca geimpft wurden, der in der Schweiz noch gar nicht zugelassen ist, via Frankreich, Belgien und Deutschland mit dem Auto in die Schweiz einreisen?

    Das zu bestimmen, zu kontrollieren und durchzusetzen, sollte nicht ohne eine Debatte in hierfür demokratisch legitimierten Parlamenten erfolgen. Notrecht hat hier keinen Platz.

    Das gut gemeinte digitale, grüne Zertifikat erhält erst dann seine Berechtigung, wenn gesellschaftspolitisch heikle Fragen geklärt sind. Das braucht etwas Zeit. Demokratie darf kompliziert sein.

    Reise-Privilegien verbunden mit einem EU-weiten Zertifikat kann es erst dann geben, wenn dem entsprechend Chancengleichheit garantiert ist. Wer glaubt, das sei im Juni der Fall, tut gut daran auf die vergangenen vier Wochen zurückzublicken. Sie waren voller planerischen Unsicherheiten.

    Je später das Zertifikat aber kommt, je mehr Menschen sich impfen lassen, je mehr Zertifikate ausgestellt sind, desto überflüssiger wird das Zertifikat. Paradox.

    Darum sollten wir vom Corona-Impfpass, der nur noch ein unverbindliches Gesundheits-Zertifikat sein darf, nicht allzu viel erwarten.

    Schon gar nicht, dass er Sommerferien bei Ballermann auf Mallorca garantiert.

  • Zulassung No. 4: Janssen darf Corona-Impfstoff in der EU verkaufen

    Der Impfstoff des US-Pharmakonzerns Johnson & Johnson hat eine Besonderheit: Das Präparat muss nur einmal verabreicht werden. Damit unterscheidet es sich von den drei bislang in der EU zugelassenen Impfstoffen, die zwei Dosen benötigen.

  • Aktenzeichen C-156/21 (Ungarn) und C-157/21 (Polen); zwei EU-Länder klagen gegen Rechtsstaatlichkeit

    Heute sind beim Gerichtshof der Europäischen Union zwei Klagen Polens und Ungarns gegen die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union eingegangen.

    Medieninformation des EuGH vom 11. März 2021

    Der EU steht eine weitere Machtprobe ins Haus. Wie immer ist Polen und Ungarn federführend.

    Beide Länder reichen eine Klage gegen die EU-Verordnung 2020/2092 ein. Darin bestreiten sie, dass es eine rechtliche Grundlage in den EU-Verträgen gibt, die Auszahlung von Geldern aus dem Corona-Wideraufbau-Fonds an die Bedingung knüpft, die Grundrechte der EU zu garantieren (Rechtsstaatlichkeit).

    Die obersten EU-Richter müssen nun prüfen, ob der neue Mechanismus zur Kürzung von EU-Geldern bei bestimmten Rechtsstaatsverstössen zulässig ist.

    Polen und Ungarn blockierten die Corona-Hilfen im Umfang von 1800 Milliarden Euro während Wochen.

    Deutschland handelte den Kompromiss aus, dass der Weg für eine Klage vor dem EuGH offen ist.

    Die Zusatzerklärung zum Rechtsstaatsmechanismus erläutert auch, dass die Feststellung eines Rechtsstaatsverstosses allein nicht ausreicht, um EU-Finanzhilfen zu kürzen. Vielmehr muss erwiesen werden, dass der Verstoss negative Auswirkungen auf die Verwendung von EU-Geld hat.

  • Ein Impfstreit in vier Kurznachrichten und ein paar Erläuterungen dazu…

    Der britisch-schwedische Pharmakonzern Astrazeneca liefert erheblich weniger Impfstoff als zugesagt an die Europäische Union. Der Konzern beliefert aber das Vereinigte Königreich ohne Einschränkung.

    Die EU sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, schlecht verhandelt zu haben.

    Das ist der Anfang eines Streites zwischen UK und der EU.

    Ein paar Zeilen (zu viel) im Newsletter des EU-Ratspräsidenten Charles Michel machen den Anfang.

    Die Behauptungen, die EU betreibe Impf-Nationalismus seien schockierend, schreibt Michel. Beispielsweise stamme der grösste Teil des in Israel verabreichten Impfstoffs aus Belgien. Die EU habe nie aufgehört zu exportieren.

    Im Gegensatz zu UK (…was er so nicht schreibt, aber wir zwischen den Zeilen lesen…).

    Anwort aus UK:

    Der britische Premierminister Boris Johnson sagt in London: «Wir haben nicht einmal den Export einer einzigen Covid-19-Impfung blockiert.» 

    Hilfreiche Erklärung, wie die Aussage auch als zynisch interpretiert werden könnte:

    Rückmeldung von Manfred Weber: Fraktions-Vorsitzender der Europäischen Volkspartei im Europäischen Parlament:

    Der Deutsche CDU-Politiker, Arzt und Mitglied des EU-Parlamentes, Peter Liese, hat in der Regel die beste Übersicht unter den 705 Parlamentsmitgliedern.

    Darum lesen wir:

    Die EU hatte einen Export-Kontrollmechanismus eingeführt, nachdem AstraZeneca seine Lieferzusage gekürzt hatte.  

    Nach Angaben von Geschäftsführer Pascal Soriot (AstraZeneca) hat sich London in seinem Vertrag ausbedungen, dass die Werke auf britischem Boden zuerst nur für den britischen Markt produzieren dürfen.

    Aus EU-Kreisen ist zu hören, Pharmahersteller hätten seit dem 1. Februar rund 34 Millionen Dosen Corona-Impfstoff aus der EU an etwa 30 Länder in aller Welt geliefert. 

    Davon seien allein 9 Millionen Dosen nach Großbritannien gegangen und eine Million in die USA.

    Happy Landing!

  • Rolle von Frontex bei Rückweisung an EU-Grenze bleibt unklar

    Rolle von Frontex bei Rückweisung an EU-Grenze bleibt unklar

    Frontex sei an illegalen Rückweisungen von Migrantinnen und Migranten beteiligt, lautet der Vorwurf, der seit Monaten von Nichtregierungs-Organisationen erhoben wird.

    Die Rolle des Frontex-Chef Fabrice Leggeri ist umstritten.

    Das Management-Board von Frontex hat eine Untersuchung durchgeführt, um die Vorwürfe zu klären.

    Die Schweiz und Frontex
    Die Schweizer Grenzwache ist mit zwei Vertreterinnen und Vertretern im Board vertreten. Seit 2011 beteiligt sich die Schweiz an Frontex. Aktuelle stehen vier Mitarbeitende der Eidgenössischen Zollverwaltung für Frontex im Einsatz. Die Schweizer Vertreter*innen waren Mitglied der Arbeitsgruppe.

    Der Bericht, der am 5. März 2021 im Aufsichtsgremium diskutiert wurde, kommt zu keinem klaren Schluss.

    In fünf Fällen sei keine abschliessende Beurteilung möglich, ob Frontex an sog. “Push-Backs” beteiligt gewesen sei. Wegen der Unzulänglichkeiten im Berichts- und Überwachungssystem von Frontex habe eine interne Arbeitsgruppe fünf solche Verdachtsfälle nicht komplett aufklären können, heisst es.

    Bereits am Vortag, in einer Anhörung im Frontex-Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlamentes, gab Frontex-Chef Leggeri seine Auslegung des Berichts: Es gebe keine Belege, dass Frontex an illegalen Rückweisungen an den EU-Aussengrenzen beteiligt gewesen sei. Das ist eine weite Auslegung.

    Illegal sind die Rückweisungen, weil die EU allen Flüchtlingen das Grundrecht gibt, auf europäischem Gebiet einen Antrag auf Asyl zu stellen.

    Der Bericht wird den Druck auf Fabrice Leggeri allerdings kaum reduzieren. Das EU-Parlament gibt sich vier Monate Zeit, alle Vorwürfe gegen Frontex zu untersuchen.

    In ersten Reaktionen zeigen sich EU-Parlamentarierinnen und Parlamentarier weiter skeptisch.

    In ihren Augen gehen die strukturellen Probleme bei Frontex weit über den Vorwurf hinaus, bei Rückweisungen an der EU-Aussengrenze beteiligt zu sein.

    So soll der Frontex-Chef die Ernennung von drei Stellvertreterinnen vernachlässigt haben und den Aufbau eines internen unabhängigen Aufsichtsorgans, das die Einhaltung aller Grundrecht intern überwacht, bewusst verzögert haben.

    Frontex verfügt seit Anfangs 2021 über ein erweitertes Aufgabenfeld. In den nächsten drei Jahren will Frontex ein Corps von bis zehntausend Grenzwächterinnen und Grenzwächtern rekrutieren.

    Der Aufbau der EU-Agentur mit Sitz in Warschau erfolgt aber nur mit riesigen Verzögerungen in allen Bereichen.

    Die EU-Kommission hat ebenfalls eine Untersuchung eingeleitet und die Anti-Betrugsbehörde OLAF der EU führt ebenfalls eine Administrativ-Untersuchung gegen Frontex durch.

    In der Affaire Frontex ist kein schnelles Ende absehbar.

  • Die Corona-Karte mit Ampel-System ist nun noch etwas differenzierter geworden.

    Die Karten im Vergleich: links März 2021, rechts Oktober 2020

    Quelle ECDC, EU, vom 4. März 2021 (Re-open EU)

    Die EU-Länder haben sich auf ein koordiniertes Vorgehen zur Einschränkung der Freizügigkeit als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie geeinigt. Dazu gehört ein Farbcode für die Klassifizierung der Regionen – grün, orange, gelb und grau – auf der Grundlage der dortigen epidemiologischen Situation.

    Website Re-open EU