Kategorie: Europhil

Mit Augenzwinkern normiert und kommentiert

  • Harte, käsige Zeiten für die Schweiz: Fremde Richter wollen den Emmentaler nicht schützen

    Harte, käsige Zeiten für die Schweiz: Fremde Richter wollen den Emmentaler nicht schützen

    Das Rad der Zeit lässt sich auch in der Welt der traditionsbewussten Emmentaler Käserinnen und Käser nicht zurückdrehen. Darum gibt es überall auf der Welt Emmentaler Käse zu kaufen, der alles andere als Käse aus dem Emmental ist.

    Das lässt sich nicht mehr verhindern. Die Frage ist aber, wie dieser Käse im Verkaufs-Regal angeschrieben werden soll.

    Für die Schweizer Branchen-Organisation Emmentaler ist die Sache klar. Emmentaler ist Emmentaler, also Schweizer Emmentaler, wenn er mit würziger Rohmilch hergestellt wird und mindestens 4 Monate Zeit hat zum Ausreifen.

    Damit dem garantiert so ist, hat die Emmentaler Branchen-Organisation beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum mit Sitz in Alicante, Spanien, einen Antrag eingereicht, dass nur Emmentaler auf der Packung eines Käses stehen darf, wenn darin eingepackt der richtige Emmentaler ist, der Schweizer Emmentaler.

    Der Antrag wurde abgeschmettert. Die Beamten begründeten das damit, dass der Emmentaler eben keine Marke ist, sondern nur eine Bezeichnung dafür, wie eine Käserin typisch Emmentaler-grosse Löcher in ihren Käse zaubert. Diese Fertigkeit haben französische Käserinnen in der Savoie oder Deutsche Käser im Allgäu und noch manche mehr in der Welt.

    Gegen diese bürokratische Antwort klagte die Schweizer Branchenorganisation, deren Auftrag ja darin besteht, den Emmentaler zu etwas Besonderem zu machen.
    Die fremden Richter in Luxemburg wollen aber partout nichts besonders Schützenswertes im Emmentaler erkennen. In mindestens einem europäischen Land sei mit Emmentaler nämlich nachweislich nur eine bestimmte Art Käse, also eine simple Käsesorte gemeint. Tatsächlich gibt es in der EU löchrigen Emmentaler-Käse, der Samsö oder Höhlentaler heisst.

    Das ist unbestritten eine Niederlage für die Schweizer Emmentaler.

    Zwei Wege stehen aber noch offen, die Niederlage abzuwenden.
    Wenig Chancen dürfte ein Weiterzug ans aller-oberste europäische Gericht, den EuGH, haben.
    Grössere Chancen dürfen sich die Emmentaler von den Vereinten Nationen erhoffen. Dort, bei der Welt-Organisation für geistiges Eigentum, haben die Emmentaler nämlich einen in der Sache ähnlichen Antrag eingereicht, nämlich dass der Emmentaler Käse eine weltweit schützenswerte geografische Ursprungs-Bezeichnungen sei.

    Um das möglich zu machen ist die Schweiz auf Bestreben der Emmentaler unlängst eigens der Genfer Akte beigetreten, ein völkerrechtlicher Vertrag, der insbesondere diese geografische Ursprungs-Bezeichnungen besser schützen soll.

    Es besteht also noch Hoffnung für die Schweizer Emmentaler, trotz der Abfuhr vor den europäischen Richterinnen und Richtern.

  • Warum ein Preis-Deckel auf Gas in der EU nur wenig Probleme löst

    Inzwischen ist es eine Mehrheit von EU-Regierungen, die von der EU-Kommission einen Vorschlag wünschen, wie in der Europäischen Union eine Preis-Obergrenze für Gas eingeführt werden soll.

    Die EU-Energieminister wollen bis Ende September in dieser Sache entscheiden.

    Was nach einer einfachen Lösung tönt, ist in Tat und Wahrheit nur scheinbar eine Lösung für ein dringliches Problem.

    Wie könnte ein Preisdeckel auf Gas-Importe überhaupt funktionieren?

    Logisch wäre es, wenn die EU-Länder eine fixe Obergrenze auf Gasimporte festlegen würden. Zum Beispiel könnte man den mittleren Gaspreis der letzten drei oder fünf Jahre nehmen als Referenz.

    Dann droht aber ein Versorgungsengpass. Denn, wer Gas verkauft, kann das aktuell ja zu einem höheren Preis tun. Also würden Abnehmer von Gas in anderen Weltregionen einen höheren Preis bieten. Verkäufer liefern das Gas nicht mehr nach Europa, sondern anderswo hin.

    Darum will die EU eher einen dynamischen Preisdeckel einführen. Die EU-Länder würden einfach immer etwas mehr bieten als die anderen Akteure auf dem globalen Gasmarkt.

    Der Preis würde dann deutlich tiefer sein als im Moment. Aktuell überbieten sich nämlich sogar EU-Länder unter einander, um ihre Gasspeicher (fast um jeden Preis) zu füllen.

    Warum wurde der Preisdeckel nicht schon lange eingeführt in der EU?

    Berechtigte Frage. Die Antwort ist einfach und kompliziert zugleich.

    Die einfache Antwort: Die EU-Länder haben nicht entschieden, weil sie sich nicht einig sind, nicht einmal, ob das überhaupt auf EU-Ebene zu lösen ist.

    Die komplizierte Antwort: Die EU-Länder haben gemerkt, dass ein Preisdeckel auf Gasimporte neue Fragen stellt, die ebenfalls noch nicht geklärt sind unten den Mitgliedsländern der EU.

    Beim Beschaffen von Corona-Impfstoffen war es nämlich relativ einfach: Jedes EU-Land sagte, wie viel Dosen es bestellen will. Dann hat die EU-Kommission alle Bestellungen zusammengenommen und im Namen von allen eingekauft (wobei alle in die Preisverhandlungen eingebunden waren). Dann wurde zentral geliefert und verteilt, so wie abgemacht.

    Beim Preisdeckel für Gas ist es aber wesentlich komplizierter.

    Zuerst einmal: Wer bestimmt die dynamische Obergrenze und ist diese überhaupt verpflichtend für alle EU-Staaten, also einklagbares EU-Recht. Die EU hat aktuell gar nicht das Recht, das zu bestimmen, weil bisher die EU-Staaten das autonom entscheiden wollten, jeder für sich.

    Angenommen, es herrsche trotzdem Einigkeit und Disziplin unter allen EU-Staaten, alle hielten sich auf eine solche dynamische Preis-Obergrenze. In diesem Fall würde ja jeder EU-Staat gleich viel zahlen für das bestellt Gas, wie alle anderen.

    Jetzt müssten sich die EU-Staaten auch einig werden, wie das zentral eingekaufte Gas mit einer Obergrenze verteilt wird. Nach welchen Regeln wird das Gas verteilt? Es bestehen keine solche Regeln, schon gar nicht entsprechende EU-Gesetze.

    Und dann stellen sich noch technische Fragen. Wie lässt sich sicherstellen, dass das Gas dann auch entsprechend (wie abgemacht) in das jeweilige Land geliefert wird? Und was, wenn ein Land gar keine Speicherkapazitäten hat? Viele EU-Länder haben keine eigenen Gas-Speicher (die Schweiz hat auch keine nennenswerte Speicherkapazitäten).

    Und welche Lieferpflicht gilt nun, wenn ein Land für die Nachbarn gerne Gas speichert. Aber, was darf das kosten? Und was, wenn dann das Land zuerst seine nationale Nachfrage deckt und dann vielleicht gar nicht mehr ausreichend viel Gas an den Nachbarn liefern kann. Was passiert im Streitfall?

    Wäre die Regierung in Deutschland bereit, ihren privaten Automobil-Unternehmen vorzuschreiben, wie viel Gas sie verbrennen dürfen, weil ein Teil des gespeicherten Gases in ein anderes EU-Land weitergeleitet werden muss?

    Das ist nur eine kleine Auswahl von Fragen, die sich stellen und die noch nicht geklärt sind.

    Es lässt sicher erkennen: Die vermeintlich grosse europäische Solidarität kennt nationale Grenzen, rasch einmal.

    Darum können die EU-Energieminister gerne einen Preisdeckel für Gasimporte (primär Flüssiggasimporte, also LNG) beschliessen.

    Vorher sollten sie aber noch ein paar dringlichere Fragen klären.

    Vielleicht müsste man auch die Europäische Union vorher umbauen.

    Vielleicht dauert es darum noch einen Moment, bis der Gas-Preis-Deckel Realität ist.

  • Horizon Europe: Warum die Schweiz zu Recht ein Drittstaat ist // Fragen&Antworten

    Horizon Europe: Warum die Schweiz zu Recht ein Drittstaat ist // Fragen&Antworten

    Die Schweizerischen Forscherinnen und Forscher waren in der Vergangenheit eng in das grosse Forschungsprogramm “Horizon 2020” der Europäischen Union eingebunden.

    Seit 2021 (für diese Periode gilt bis 2027 ein neuer EU-Budgetrahmen) läuft das Nachfolgeprogramm “Horizon Europe“. Es umfasst rund 95 Mrd. Euro.

    Die Schweizer Hochschulen und Forscherinnen und Forscher wünschen sich eine Beteiligung der Schweiz am Forschungsprogramm der EU.

    Wie kann sich die Schweiz an “Horizon Europe” beteiligen?

    Nicht EU-Mitglieder können sich am EU-Forschungsprogramm beteiligen. Welche Länder das betrifft und welche Voraussetzungen diese Länder zu erfüllen haben ist in Artikel 16 der VERORDNUNG (EU) 2021/695 zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (…) definiert.

    Auf eine einfache Formel gebracht: Nicht-EU-Länder können sich an Horizon Europe beteiligen, wenn die EU der Meinung ist, dass dies in ihrem Interesse ist.

    Ein Recht auf eine Beteiligung haben grundsätzlich nur EWR Staaten und EU-Beitritts-Kandidaten (offizielle und sehr wahrscheinliche).

    Warum wird die Schweiz ‘nur’ als Drittstaat angesehen von der EU?

    Nicht EU-Staaten können ein Partnerschaftsabkommen mit der EU abschliessen, um assoziierte Mitglieder des Forschungsprogramms zu werden.

    Das wird in einem Vertrag zwischen der EU und dem Partnerland reguliert.

    Mögliche Partnerschafts-Staaten sind:

    EWR-Staaten

    offizielle EU-Beitritts-Kandidaten

    Länder des Europäischen Nachbarschaftsprogramms

    Norwegen, Island, Liechtenstein

    z.B. Nordmazedonien, Türkei et al.

    Ukraine, Weissrussland, Republik Moldau, Armenien, Aserbaidschan und Georgien und Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Israel, die Palästinensischen Autonomiegebiete, Jordanien, Libanon, Syrien.

    Der ‘Nur-Efta-Staat Schweiz’ ist nicht Teil des EU-Nachbarschaftsprogramms, trotz bilateraler Abkommen.

    Die Schweiz ist ‘nur’ Drittstaat (Schweiz, UK, USA et. al.) . Diese sind wie folgt definiert (Artikel 16d):

    Drittländer müssen folgende Kriterien erfüllen:

    • gute Kapazitäten auf dem Gebiet der Wissenschaft, Technologie und Innovation;
    • Engagement für eine regelbasierte offene Marktwirtschaft, einschliesslich eines fairen und gerechten Umgangs mit Rechten des geistigen Eigentums, Achtung der Menschenrechte, unterstützt durch demokratische Institutionen;
    • aktive Förderung von Massnahmen zur Verbesserung des wirtschaftlichen und sozialen Wohlergehens der Bürger.

    Es ist also kein ‘Nadelstich’ der EU-Kommission, die Schweiz als Drittstaat zu bezeichnen.

    Auch UK ist ein Drittstaat, hat aber bereits an Abkommen zur Beteiligung an Horizon Europe abgeschlossen im Rahmen des umfassenden Partnerschaftsabkommens mit der EU nach dem Brexit.

    Warum hat die Schweiz noch kein Assoziationsabkommen mit der EU abgeschlossen, um die Beteiligung des Forschungsplatzes Schweiz an “Horizon Europe” möglich zu machen?

    Der Start von Horizon Europe erfolgt für alle Beteiligten (EU-Staaten und Partner) mit rund sechs Monaten Verzögerung. Das liegt daran, dass die 27 EU-Staaten und das Parlament sich erst in letzter Minute Ende 2020 auf einen neuen siebenjährigen Budget-Rahmen einigen konnten.

    Die EU-Kommission hat nun die konkreten Umsetzungs-Vorschriften (das eigentliche Forschungsprogramm) ausgearbeitet. Auf dieses Basis werden nun die Partnerschafts-Abkommen abgeschlossen.

    Im Sinne einer beschleunigten Übergangsfrist gelten nun die EWR-Staaten, Beitrittskandidaten und fast alle Nachbarschaftsstaaten als “assoziierte Partner” von Horizon Europe. Das hat nur eine kosmetische Bedeutung, denn ein Vertrag muss die finanzielle Beteiligung regeln (Artikel 16).

    Die EU-Kommission könnte mit der Schweiz sofort Verhandlungen aufnehmen, um ein Assoziationsabkommen abzuschliessen. Das wäre der Wunsch der Schweiz.

    Die EU-Kommission stellt sich auf den Standpunkt, dass ein Abkommen erst dann verhandelt werden kann, wenn etwas mehr Klarheit über die Beziehungen der Schweiz zur EU besteht.

    Nach dem einseitigen Abbruch der Verhandlungen zu einem Rahmenabkommen durch den Bundesrat, möchte die EU bis im Herbst 2021 mit den EU-Staaten eine Denkpause einlegen.

    Zu diesem Zeitpunkt hofft die EU auch, dass das Schweizer Parlament die Kohäsionsgelder als Entschädigung an strukturschwache EU-Staaten für den privilegierten Zugang zum EU-Binnenmarkt, freigibt.

    Bis dahin habe die EU kein Interesse daran, neue Verträge mit neuen finanziellen Verpflichtungen der Schweiz gegenüber der EU abzuschliessen, wenn alte Versprechen noch nicht eingelöst sind. So begründet die EU ihr Zögern zum Abschluss eines Kooperationsabkommens für Horizon Europe.

    Die 27 EU-Staaten stützen diese Haltung aus unterschiedlichen Gründen.

    Eine klare Mehrheit der EU-Staaten hat gegenüber der EU-Kommission zum Ausdruck gebracht, dass sie ein Beteiligung der Schweiz an Horizon Europe wünschen.

    Es sind vor allem die osteuropäischen Staaten (Rumänien, Polen, Slowakei etc.), die aber auf die Freigabe der Kohäsionsgelder durch die Schweiz pochen. Sie wollen nicht, dass die EU dieses Pfand aus der Hand gibt.

    Darum wird die Schweiz wohl erst verspätet ein Assoziations-Abkommen mit der EU abschliessen können. Das ist nicht neu, sondern war auch beim vorhergehenden Programm bereits der Fall (wegen der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative durch das Schweizer Stimmvolk).

    Was, wenn die Schweiz kein Abkommen mit der EU schliesst für eine Beteiligung an Horizon Europe?

    Der Bundesrat hat vorgesorgt. Etwas vereinfacht gesagt können sich die Schweizer Forscherinnen und Forscher direkt mit europäischen Partner absprechen und Kooperationen suchen in Programmen von Horizon Europe. Die finanzielle Beteiligung erfolgt dann direkt und wir von der Eidgenossenschaft bezahlt.

    Das gilt auch für die Übergangszeit, bis die Schweiz ein Abkommen mit der EU abgeschlossen hat. Schweizer Forschungsinstitutionen können Projekte einreichen. Die Kosten können direkt vom Bund übernommen werden.

    Das Schweizer Parlament hat die Finanzierung der Schweizer Beteiligung an Horizon Europe im Umfang von 6,15 Mrd. CHF sowie die Möglichkeit einer direkten Finanzierung von Schweizer Forschenden bereits beschlossen.

  • Fragen und Antworten zum europäischen Impfpass, wenn er dann kommt

    Warum braucht es einen Impfpass?

    Griechenland, Spanien, Italien, Österreich drängen auf einen EU-Impfpass, weil sie so schnell wie nur möglich das Geschäft ihrer Tourismus-Industrie retten wollen.

    Darum soll, wer geimpft ist, uneingeschränkt reisen können. Allerdings fehlt noch der wissenschaftliche Beleg, dass Geimpfte das Corona-Virus nicht trotzdem übertragen können.

    Darum reicht es im Moment noch nicht, zu impfen, um einen Impfpass zu erhalten.

    Warum führt die EU keinen EU-Impfpass ein?

    Es ist wie beim normalen Pass. EU-Staaten stellen einen nationalen Pass aus, der EU-weit anerkannt ist.

    Die EU hat sich technisch drauf verständig, wie die Daten gesetzeskonform unter EU-Staaten ausgetauscht werden können und welche Daten ausgetauscht werden.

    Die EU hat keine rechtliche Kompetenz, selber zu prüfen, ob ein Impfpass korrekt ist. Das würde auch keinen Sinn machen.

    Die EU stellt einfach sicher, dass ein nationaler Impfpass korrekt die Daten erfasst und schreibt den anderen EU-Staaten vor, dass unter diesen Voraussetzungen diese nationalen Impfpässe anzuerkennen sind.

    Das ist in der EU auch so unbestritten.

    Warum wird der Impfpass nicht sofort eingeführt?

    Die EU-Staaten waren sich bis vor kurzem nicht einig, welche Daten erfasst werden sollen.

    Das verursachte Verzögerungen. Viele EU-Staaten halten die Debatte für verfrüht.

    Wissenschaftlich ist noch nicht belegt, dass nach einem Impfung tatsächlich keine Ansteckungsgefahr mehr besteht für andere.

    Und: Ein Impfpass macht erst dann Sinn, wenn ihn alle Erwachsenen in der EU auch erwerben können. Das ist aktuell noch nicht der Fall, weil erst einzelne Gruppen sich impfen lassen können.

    Erst wenn sich alle Bürgerinnen frei entscheiden können, ob sie sich impfen lassen wollen, macht es Sinn, einem Impfpass auszustellen und Reisebeschränkungen aufzuheben für Geimpfte.

    Erst in ein paar Monaten muss politisch entschieden werden, welche Rechte mit dem EU-weiten Impfpass dereinst verbunden sein können.

    Ist der EU-Impfpass unbestritten?

    Politisch ist er in allen EU-Staaten grundsätzlich unbestritten.

    Juristisch bleibt das Thema aber heikel, weil de facto zwei Klassen von EU-Bürgern geschaffen werden.

    Aber vor dem Gesetz sind alle gleich, oder doch nicht?

    Es besteht kein Impfzwang, Impfungen sind freiwillig.

    Warum kann ein Besitzer einer Ferienwohnung nun aber verlangen, dass nur noch Geimpfte die Wohnung mieten dürfen? Das wäre diskriminierend.

    Warum kann eine Grundfreiheit wie der freie Personenverkehr eingeschränkt werden und an Bedingungen geknüpft sein, die nicht für alle EU-Bürger gleich sind?

    Was scheinbar einfach und logisch ist, wirft aber eigentlich heikle ethische und moralische Fragen auf.

    Darum wollen sich die EU-Staaten noch etwas mehr Zeit geben, offene Fragen zu klären.

  • In der EU fehlt es nicht an Impfstoff, sondern an kühlen Köpfen

    In der EU fehlt es nicht an Impfstoff, sondern an kühlen Köpfen

    Die Covid-19-Pandemie drängt sich weiter in unseren Alltag hinein.

    Das wird noch länger anhalten. Eine dritte Infektionswelle ist absehbar.

    Gleichzeitig steigt mit jedem Tag die Zahl der Geimpften. Gut so.

    Mit stoischer Ruhe, trotz aller Mühen, akzeptieren das Millionen von Bürgerinnen und Bürger in ganz Europa.

    Nur Politikerinnen und Politiker scheren aus.

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  • Niederländisches Wort des Jahres: “Anderhalvemeter-samenleving”

    Verstehen wir, oder?

    In den Topten des Jahres sind neun Wörter im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

    u.a.

    lockdownfeestje

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