Kategorie: EU | Wirtschaft

Ökonomisch analysiert

  • Blockierte russische Zentralbankvermögen: EU-Kommission will Gewinne an die Ukraine weiterleiten

    Die EU hat mit Kriegsbeginn in der Ukraine russische Zentralbank-Gelder im Wert von rund 200 Milliarden Euro blockiert.

    Die Idee dahinter ist, dass dieses Gelder dereinst für den Wiederaufbau der Ukraine eingesetzt werden sollen.

    Die blockierten Gelder liegen zu einem grossen Teil bei der Clearing-Gesellschaft Euroclear, die ihren Sitz in Belgien hat.

    Das russische Zentralbankgeld muss Euroclear kurzfristig anlegen, zum Beispiel (über Nacht) bei der Europäischen Zentralbank. Der daraus resultierende Zinsgewinn entsteht, weil das russische Zentralbankgeld blockiert bleibt.

    Die EU macht nun einen ersten Schritt, diese Zinsgewinne in einen rechtlichen Rahmen zu fassen, damit diese später, mit einem zweiten Gesetz, allenfalls der Ukraine zur Verfügung gestellt werden können.

    (mehr …)
  • Klimaschutz beginnt an der Haustüre: EU einigt sich auf Gebäude-Sanierungsprogramm

    Klimaschutz beginnt an der Haustüre: EU einigt sich auf Gebäude-Sanierungsprogramm

    Gemäss EU-Kommission sind Gebäude in der EU für 40 Prozent des Energieverbrauchs und für 36 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich.

    Also muss in der EU das Haus saniert werden.

    Das EU-Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten haben sich im Grundsatz auf ein EU-Gebäude-Sanierungs-Programm geeinigt. Beide Gesetzgeber müssen das in einer finalen Abstimmung nun noch absegnen.

    Das wurde beschlossen:

    • Alle neu gebauten Gebäude müssen ab 2030 emissionsfrei sein; Gebäude, die von der staatlichen Verwaltung genutzt werden oder der öffentlichen Hand gehören, müssen ab 2028 100 % klimafreundlich sein. Ausgenommen sind Gebäude unter Denkmalschutz und – wieder einmal – Landwirtschaftsgebäude.
    • Jedes EU-Land muss dafür sorgen, dass Wohngebäude bis 2030 ihren Primärenergie-Verbrauch um mindestens 16 Prozent reduzieren und bis 2035 um mindestens zwischen 20 und 22 Prozent.
    • Die Mitgliedstaaten müssen bis 2030 die 16 Prozent der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz und bis 2033 die schlechtesten 26 Prozent durch Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz sanieren.
    • EU-Mitgliedstaaten müssen ab 2025 die Subventionierung eigenständiger Heizkessel für fossile Brennstoffe einstellen.
    • Heizkessel mit fossilen Brennstoffen sind ab 2040 verboten.

    Weitere Informationen hier (von EU-Parlament).

    Die EU-Einigung auf neue Vorgaben für die Energieeffizienz von Gebäuden stösst bei Umweltschützern auf Kritik.

    Verbände von Eigentümern, der Wohnungswirtschaft und des Handwerks äusserten sich hingegen weitgehend positiv, auch weil nach ihrem Verständnis eine umfassende Sanierungspflicht für besonders schlecht gedämmte Wohngebäude vom Tisch ist.

  • Digitaler Euro €: Cash oder Digital ist eigentlich egal…

    Digitaler Euro €: Cash oder Digital ist eigentlich egal…

    Falls Sie noch ein paar Euro-Geldscheine bei sich unter der Matratze liegen haben, können Sie sich langsam mit dem Gedanken anfreunden, diese Euros in ihr Mobiltelefon zu verschieben.

    Die Europäische Union bereitet nämlich die Einführung eines Digitalen Euros vor. Dieser soll so unkompliziert und diskret in der Anwendung sein, wie Bargeld, ohne freilich auf Papier gedruckt zu sein.

    Allerdings: Noch ist nicht entschieden, ob der Digitale Euro überhaupt eingeführt wird. Und: das beliebte Euro-Bargeld ablösen soll der Digitale Euro auch nicht…

    Wie passt das alles zusammen?

  • Freihandel mit Südamerika soll in der EU doch noch Realität werden

    Freihandel mit Südamerika soll in der EU doch noch Realität werden

    Die EU sucht Wege, wirtschaftlich vom Rivalen China unabhängiger zu werden. Die Lieferketten der europäischen Industrie sollen daher breiter, globaler abgestützt werden. Eine zentrale Rolle kommt dabei Südamerika zu.

    2019 unterzeichnete die EU mit den Mercosur-Staaten ein Freihandelsabkommen. Zu den Mercosur-Staaten zählen Brasilien, Argentinien, Paraguay, Uruguay und Venezuela, denn Mitgliedschaft allerdings suspendiert wurde.

    In Kraft getreten ist es nie – zu gross war die Ablehnung in mehreren EU-Staaten.

    Nun, da Spanien im zweiten Halbjahr die EU-Rats-Präsidentschaft übernimmt, soll in einem zweiten Ablauf die riesige Freihandelszone doch noch geschaffen werden.

  • EU-Parlament will ein strenges Lieferketten-Gesetz

    Alle Unternehmen, die Produkte in der EU verkaufen wollen, müssen künftig nachweisen, dass diese im Einklang mit Menschenrechten und der Umwelt hergestellt wurden.

    Das EU-Parlament will das in einem strengen Lieferketten-Gesetz so vorschreiben. Zahlreiche Christ-Demokraten und Liberale scheiterten mit ihrem Versuch, in letzter Minute das Gesetz zu verwässern.

    Das neue europäische Liefer-Ketten-Gesetz sieht vor, dass Firmen in der EU etwa für Kinder- oder Zwangsarbeit oder für Umweltverschmutzung ihrer internationalen Lieferanten verantwortlich sind. Geplant ist auch, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können.

    Die Zeit von freiwilligen Vorgaben an Unternehmen sei vorbei, sagte die niederländische Verhandlungs-Führerin, Lara Wolters von der Sozialdemokratischen Partei. Jetzt gelte es ernst.

    Über die Ziellinie brachte sie den Gesetzes-Text, weil sie über Monate mit allen grossen Parteien im Parlament Kompromisse schmieden konnte.

    Twitter Nachricht von Lara Wolters vom 1. Juni 2023

    Trotzdem war die Abstimmung knapp; weil vor allen die grosse Fraktion der Deutschen Christdemokraten völlig überraschend kurz vor der Schluss-Abstimmung das Gesetz zurückweisen wollten. Die EU schaffe mit dem Lieferketten-Gesetz ein Bürokratie-Monster.

    Nun müssen Parlament und Mitgliedstaaten sich auf einen gemeinsamen Kompromiss einigen. Bis Ende Jahr soll das gelingen.

    Einmal in Kraft, trifft das Gesetz auch Firmen in der Schweiz oder aus anderen Drittstaaten, sofern diese ihre Produkte in der EU verkaufen wollen, direkt an Private oder als Zulieferer an Unternehmen.

  • Harte, käsige Zeiten für die Schweiz: Fremde Richter wollen den Emmentaler nicht schützen

    Harte, käsige Zeiten für die Schweiz: Fremde Richter wollen den Emmentaler nicht schützen

    Das Rad der Zeit lässt sich auch in der Welt der traditionsbewussten Emmentaler Käserinnen und Käser nicht zurückdrehen. Darum gibt es überall auf der Welt Emmentaler Käse zu kaufen, der alles andere als Käse aus dem Emmental ist.

    Das lässt sich nicht mehr verhindern. Die Frage ist aber, wie dieser Käse im Verkaufs-Regal angeschrieben werden soll.

    Für die Schweizer Branchen-Organisation Emmentaler ist die Sache klar. Emmentaler ist Emmentaler, also Schweizer Emmentaler, wenn er mit würziger Rohmilch hergestellt wird und mindestens 4 Monate Zeit hat zum Ausreifen.

    Damit dem garantiert so ist, hat die Emmentaler Branchen-Organisation beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum mit Sitz in Alicante, Spanien, einen Antrag eingereicht, dass nur Emmentaler auf der Packung eines Käses stehen darf, wenn darin eingepackt der richtige Emmentaler ist, der Schweizer Emmentaler.

    Der Antrag wurde abgeschmettert. Die Beamten begründeten das damit, dass der Emmentaler eben keine Marke ist, sondern nur eine Bezeichnung dafür, wie eine Käserin typisch Emmentaler-grosse Löcher in ihren Käse zaubert. Diese Fertigkeit haben französische Käserinnen in der Savoie oder Deutsche Käser im Allgäu und noch manche mehr in der Welt.

    Gegen diese bürokratische Antwort klagte die Schweizer Branchenorganisation, deren Auftrag ja darin besteht, den Emmentaler zu etwas Besonderem zu machen.
    Die fremden Richter in Luxemburg wollen aber partout nichts besonders Schützenswertes im Emmentaler erkennen. In mindestens einem europäischen Land sei mit Emmentaler nämlich nachweislich nur eine bestimmte Art Käse, also eine simple Käsesorte gemeint. Tatsächlich gibt es in der EU löchrigen Emmentaler-Käse, der Samsö oder Höhlentaler heisst.

    Das ist unbestritten eine Niederlage für die Schweizer Emmentaler.

    Zwei Wege stehen aber noch offen, die Niederlage abzuwenden.
    Wenig Chancen dürfte ein Weiterzug ans aller-oberste europäische Gericht, den EuGH, haben.
    Grössere Chancen dürfen sich die Emmentaler von den Vereinten Nationen erhoffen. Dort, bei der Welt-Organisation für geistiges Eigentum, haben die Emmentaler nämlich einen in der Sache ähnlichen Antrag eingereicht, nämlich dass der Emmentaler Käse eine weltweit schützenswerte geografische Ursprungs-Bezeichnungen sei.

    Um das möglich zu machen ist die Schweiz auf Bestreben der Emmentaler unlängst eigens der Genfer Akte beigetreten, ein völkerrechtlicher Vertrag, der insbesondere diese geografische Ursprungs-Bezeichnungen besser schützen soll.

    Es besteht also noch Hoffnung für die Schweizer Emmentaler, trotz der Abfuhr vor den europäischen Richterinnen und Richtern.