Kategorie: Zahlen | Fakten

Hilfreiches Hintergrundwissen dokumentiert

  • Warum ein Preis-Deckel auf Gas in der EU nur wenig Probleme löst

    Inzwischen ist es eine Mehrheit von EU-Regierungen, die von der EU-Kommission einen Vorschlag wünschen, wie in der Europäischen Union eine Preis-Obergrenze für Gas eingeführt werden soll.

    Die EU-Energieminister wollen bis Ende September in dieser Sache entscheiden.

    Was nach einer einfachen Lösung tönt, ist in Tat und Wahrheit nur scheinbar eine Lösung für ein dringliches Problem.

    Wie könnte ein Preisdeckel auf Gas-Importe überhaupt funktionieren?

    Logisch wäre es, wenn die EU-Länder eine fixe Obergrenze auf Gasimporte festlegen würden. Zum Beispiel könnte man den mittleren Gaspreis der letzten drei oder fünf Jahre nehmen als Referenz.

    Dann droht aber ein Versorgungsengpass. Denn, wer Gas verkauft, kann das aktuell ja zu einem höheren Preis tun. Also würden Abnehmer von Gas in anderen Weltregionen einen höheren Preis bieten. Verkäufer liefern das Gas nicht mehr nach Europa, sondern anderswo hin.

    Darum will die EU eher einen dynamischen Preisdeckel einführen. Die EU-Länder würden einfach immer etwas mehr bieten als die anderen Akteure auf dem globalen Gasmarkt.

    Der Preis würde dann deutlich tiefer sein als im Moment. Aktuell überbieten sich nämlich sogar EU-Länder unter einander, um ihre Gasspeicher (fast um jeden Preis) zu füllen.

    Warum wurde der Preisdeckel nicht schon lange eingeführt in der EU?

    Berechtigte Frage. Die Antwort ist einfach und kompliziert zugleich.

    Die einfache Antwort: Die EU-Länder haben nicht entschieden, weil sie sich nicht einig sind, nicht einmal, ob das überhaupt auf EU-Ebene zu lösen ist.

    Die komplizierte Antwort: Die EU-Länder haben gemerkt, dass ein Preisdeckel auf Gasimporte neue Fragen stellt, die ebenfalls noch nicht geklärt sind unten den Mitgliedsländern der EU.

    Beim Beschaffen von Corona-Impfstoffen war es nämlich relativ einfach: Jedes EU-Land sagte, wie viel Dosen es bestellen will. Dann hat die EU-Kommission alle Bestellungen zusammengenommen und im Namen von allen eingekauft (wobei alle in die Preisverhandlungen eingebunden waren). Dann wurde zentral geliefert und verteilt, so wie abgemacht.

    Beim Preisdeckel für Gas ist es aber wesentlich komplizierter.

    Zuerst einmal: Wer bestimmt die dynamische Obergrenze und ist diese überhaupt verpflichtend für alle EU-Staaten, also einklagbares EU-Recht. Die EU hat aktuell gar nicht das Recht, das zu bestimmen, weil bisher die EU-Staaten das autonom entscheiden wollten, jeder für sich.

    Angenommen, es herrsche trotzdem Einigkeit und Disziplin unter allen EU-Staaten, alle hielten sich auf eine solche dynamische Preis-Obergrenze. In diesem Fall würde ja jeder EU-Staat gleich viel zahlen für das bestellt Gas, wie alle anderen.

    Jetzt müssten sich die EU-Staaten auch einig werden, wie das zentral eingekaufte Gas mit einer Obergrenze verteilt wird. Nach welchen Regeln wird das Gas verteilt? Es bestehen keine solche Regeln, schon gar nicht entsprechende EU-Gesetze.

    Und dann stellen sich noch technische Fragen. Wie lässt sich sicherstellen, dass das Gas dann auch entsprechend (wie abgemacht) in das jeweilige Land geliefert wird? Und was, wenn ein Land gar keine Speicherkapazitäten hat? Viele EU-Länder haben keine eigenen Gas-Speicher (die Schweiz hat auch keine nennenswerte Speicherkapazitäten).

    Und welche Lieferpflicht gilt nun, wenn ein Land für die Nachbarn gerne Gas speichert. Aber, was darf das kosten? Und was, wenn dann das Land zuerst seine nationale Nachfrage deckt und dann vielleicht gar nicht mehr ausreichend viel Gas an den Nachbarn liefern kann. Was passiert im Streitfall?

    Wäre die Regierung in Deutschland bereit, ihren privaten Automobil-Unternehmen vorzuschreiben, wie viel Gas sie verbrennen dürfen, weil ein Teil des gespeicherten Gases in ein anderes EU-Land weitergeleitet werden muss?

    Das ist nur eine kleine Auswahl von Fragen, die sich stellen und die noch nicht geklärt sind.

    Es lässt sicher erkennen: Die vermeintlich grosse europäische Solidarität kennt nationale Grenzen, rasch einmal.

    Darum können die EU-Energieminister gerne einen Preisdeckel für Gasimporte (primär Flüssiggasimporte, also LNG) beschliessen.

    Vorher sollten sie aber noch ein paar dringlichere Fragen klären.

    Vielleicht müsste man auch die Europäische Union vorher umbauen.

    Vielleicht dauert es darum noch einen Moment, bis der Gas-Preis-Deckel Realität ist.

  • Ohne Gas aus Russland: Europa droht ein brutal kalter Winter, politisch

    Ohne Gas aus Russland: Europa droht ein brutal kalter Winter, politisch

    Solidarität ist ein nettes politisches Versprechen. Europa braucht mehr, um die drohende Energiekrise zu bewältigen. In jedem Fall droht der EU eine Zerreissprobe.

    Der schlimmste Fall ist, dass Russland den Gashahn ganz zudreht – egal aus welchen Gründen. Die Folgen sind bestens bekannt.

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  • Die Kernpunkte des Klimaschutzplans “Fit for 55”

    • Neue Autos, angetrieben mit Benzin oder Diesel werden ab 2035 in der EU nicht mehr zugelassen. Danach müssen alle Autos klimaneutral fahren. Bis 2030 wird der maximal erlaubte CO2-Ausstoss der Neuwagenflotten um weitere 55 Prozent reduziert. 
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  • Übersterblichkeit in Belgien sinkt, dank Corona-Impfung

    Erstaunlich: Übersterblichkeit betrifft nur Männer.

    Bruxelles hat die tiefste Impfquote in Belgien, verzeichnet aber nicht mehr Gestorbene als in vergangenen Jahren im 2021.

    Quelle: Le Soir.be 15.1.2022

  • Mit oder ohne EuGH? Falsche Hoffnung auf das Königreich in der Schweiz

    Die aktuelle Regierung des Vereinigten Königreichs tut sich bekanntlich schwer mit der Umsetzung der internationalen Verträge, welche dieselbe mit der Europäischen Union ausgehandelt, unterschrieben und im Parlament ratifiziert hat.

    Stein des Anstosses ist unter anderem das Nord-Irland-Protokoll. Die aktuelle konservative Regierung von Boris Johnson will neu verhandeln mit der EU und alle Möglichkeiten aus dem Vertragstext streichen, im Fall eines Rechtsstreits, dem Europäischen Gerichtshof die abschliessende Auslegung von EU-Recht zu überlassen.

    Im Austrittsabkommen (nur um dieses geht es; das Handelsabkommen zwischen EU und UK ist ein Freihandelsabkommen ohne Einbezug des EuGH) sieht der Streitschlichtungsmechanismus fest, dass als oberstes Gericht nur der EuGH EU-Recht auslegen kann.

    Unter welchen Voraussetzungen wäre die EU bereit, in dieser Frage UK entgegen zu kommen mit alternativen Prozessen ohne EuGH?

    Ranghohe EU-Diplomaten sagen, dass die EU in dieser Frage nie wird nachgeben können. Die Begründung ist interessant, insbesondere für Schweizer Ohren.

    Sie verweisen auf die Grundstruktur des Austrittsvertrags. In diesem sind lange Listen von Verweisen auf geltende EU-Gesetze enthalten, die rechtsverbindlich sind im Zusammenhang mit dem internationalen Vertrag.

    Vereinfacht gesagt: Damit das Vertragswerk nicht endlos wird und nicht alle betroffenen EU-Gesetze in einem Anhang beigelegt werden müssen, werden nur die Referenzen darin aufgenommen.

    Wenn es also darum geht, diesen internationalen Vertrag rechtliche verbindlich zu beurteilen, gilt es ja auch EU-Gesetze im Zusammenhang mit diesem Vertrag und deren Anwendung rechtlich abschliessend zu würdigen. Und das geht nur durch den EuGH.

    Artikel 174

    Streitigkeiten im Zusammenhang mit Unionsrecht

    (1)   Wird in einer zur Schlichtung nach diesem Titel vorgelegten Streitigkeit eine Frage zur Auslegung eines Begriffs des Unionsrechts, eine Frage zur Auslegung einer in diesem Abkommen genannten Bestimmung des Unionsrechts oder eine Frage dazu gestellt, ob das Vereinigte Königreich seinen Verpflichtungen nach Artikel 89 Absatz 2 nachgekommen ist, entscheidet das Schiedspanel diese Frage nicht. In diesem Fall ist es verpflichtet, die Frage dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Entscheidung vorzulegen. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Zuständigkeit, eine Entscheidung zu erlassen, die für das Schiedspanel bindend ist.

    Das Schiedspanel stellt das in Absatz 1 genannte Ersuchen, nachdem es die Parteien angehört hat.

    ABKOMMEN über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (2019/C 384 I/01)

    Wenn dem nicht so wäre, würde die europäische Rechtsordnung unterwandert, was einige Staaten zwar gerne sehen würden , zum Beispiel Polen oder Ungarn oder einige deutsche Verfassungsrichterinnen. Aus Sicht der EU-Kommission als Hüterin der Verträge ist das aber undenkbar.

    Darum sollten sich auch Schweizer Politikerinnen keine Hoffnung machen, dass bei einem Streitschlichtungsmechanismus für die bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU, der EuGH aussen vor bleiben könnte. Die Grundstruktur einiger bilateraler Verträge ist mit dem Austrittsvertrag von UK vergleichbar. Auch diese enthalten direkte Referenzen auf geltendes EU-Recht.

    Will die Schweiz das verhindern, dann muss sie dem EWR beitreten… Auch das EWR Gericht (der EFTA Gerichtshof) muss die EuGH Rechtsprechung in seinen Urteilen berücksichtigen. Aber fremde Richter gäbe es nicht, weil die Schweiz auch eine Vertreterin in den EFTA-Gerichtshof entsendet.

  • Die Inflation im Euroland ist so hoch wie noch nie

    Die Inflation im Euroraum steigt im November 2021 weiter stark an und erreicht die höchste Rate seit Bestehen des gemeinsamen Währungsraums.

    Es sind die hohen Energiepreise.

    Genau darum sagt die Europäische Zentralbank: Keine Panik. Wird sich im Frühjahr 202 wieder beim Zielwert 2 Prozent einpendeln. Wirklich?

    Ohne die Energie, Lebens- und Genussmittel steigt das Preisniveau im Euroraum um 2,6 Prozent. Diese Kernrate wird von vielen Expertinnen als Referenzwert betrachtet.