Schlagwort: Asyl

  • EU-Asylrecht: Weg frei für Abschiebezentren in Drittstaaten

    EU-Asylrecht: Weg frei für Abschiebezentren in Drittstaaten

    Im Rahmen des Asyl- und Migrationspaktes verschärft die EU ihre Einwanderungsgesetze.

    Kontrollen an den Aussengrenzen wurden bereits verschärft, Kurz-Verfahren an der Grenze eingeführt und die Verfahren wo immer möglich beschleunigt.

    Nun schliesst die EU eine weitere Lücke: Die Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden. Abschiebungen sollen auch in Drittstaaten möglich sein. Ob das Modell allerdings in der Realität auch Wirkung erzielt, ist alles andere als gewiss.

    Drei von vier Eingewanderte in die EU, deren Aufnahmegesuch abgelehnt wurde, verbleiben in einem EU-Land. Bei der Rückführung haben alle Länder im Schengenraum, also auch die Schweiz, ein Durchsetzungsproblem, weil nur wenige Asylsuchende von ihrem Heimatland wieder aufgenommen werden. Seit Jahren wird fieberhaft nach Modellen gesucht, Abhilfe zu schaffen.

    Die EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament schaffen nun die rechtlichen Grundlagen, dass Asylsuchenden auch in Drittstaaten ausserhalb Europas abgeschoben werden können. Das Gesetz sieht weitere Sanktions-Massnahmen vor: abgewiesenen Gesuchstellern können Reisedokumente entzogen werden, damit sie nicht in ein anderes Land weiterziehen; Ausschaffungs-Haft bis zwei Jahre ist möglich; oder Einreiseverbote bis 20 Jahre, was nach erfolgreicher Abschiebung verhindern soll, dass die gleiche Person ein neues Asylgesuch einreicht. Das soll abschreckend wirken.

    Auch der Schweizer Bundesrat will Rückführungen beschleunigen. Er gab darum bei Experten ein Gutachten in Auftrag, die von der EU angedachten Modelle zu bewerten. Fazit des Berichtes im April: Die Auslagerung von Asylverfahren und Wegweisung in Drittstaaten habe erhebliche Hürden. Gar nicht unbedingt rechtliche Hürden; sondern enorme Hürden bei der Umsetzung.

    Im Expertenbericht steht: Ein solches Modell müsse über längere Zeit funktionieren, was stabile Beziehungen zum Zielstaat der Auslagerung voraussetzt, sowie einen breiten politischen Konsens in den beteiligten Staaten über ein solches Modell.

    Der wesentliche, heikle Punkt betrifft nämlich das Gegengeschäft mit interessierten Drittstaaten. Für Länder wie Uganda, Usbekistan oder Kirgistan werden rein finanzielle Anreize kaum ausreichen, solche Rückführungs-Zentren zu eröffnen. Sie erwarten im Gegenzug grosszügige Visa-Erleichterungen für ihre Landsleute. Ein heikler Pfad für die EU. Selbst Befürworter solcher Ideen anerkennen grosse Unsicherheiten, namentlich in Bezug auf politische Stabilität in den Partnerländern. Einen abschreckenden Effekt hätten solche Rückführungszentren zudem nur, wenn eine grosse Zahl von Asylsuchenden abgeschoben werden könne.

    Das sind gewichtige Vorbehalte gegenüber Rückführungszentren in Drittstaaten. Einige EU-Länder, Frankreich etwa, oder Spanien haben darum ihre Folgerungen bereits gezogen. Sie kommen zum gleichen Schluss wie der Schweizer Bundesrat: Sie unterstützen das Modell, glauben aber nicht an dessen Realisierung. Der Nutzen sei zu klein, die Kosten viel zu hoch.

    Auf der anderen Seite können die Befürworter, namentlich in Deutschland, Dänemark, den Niederlanden oder Österreich nun endlich den Beweis antreten, dass alle Skeptiker falsch liegen.

  • EU-Parlament will Abschiebungen in Drittstaaten erlauben

    EU-Parlament will Abschiebungen in Drittstaaten erlauben

    Asylsuchenden, deren Gesuch abgelehnt wurde, sollen ihn Rückführungszentren ausserhalb der EU gebracht werden dürfen.

    Das Europäische Parlament stimmte einer entsprechenden Verschärfung des Asylrechts zu.

    Brisant ist das Votum, weil der Text nicht nur mit Unterstützung extremer Rechtsparteien angenommen wurde, sondern von Christdemokraten mit diesen auch eng abgestimmt wurde.

    Die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten hatten sich schon früher darauf geeinigt, die Möglichkeit von Rückführungs-Zentren in Ländern ausserhalb der EU zu schaffen. Nach der Abstimmung im EU-Parlament müssen sich die beiden Gesetzgeber nun auf eine gemeinsame Linie verständigen.

    Um eine Verschärfung des Asylrechts wurde im EU-Parlament wochenlang gerungen. Die grössten pro-europäischen Parteien konnten sich nicht auf einen Text einigen.
    Darum schwenkte die grösste Fraktion, die Europäische Volkspartei, um und suchte einen politischen Kompromiss auf der Gegenseite mit rechts-populistischen und rechts-extremen Parteien.

    Recherchen der Deutschen Presse-Agentur machten publik, dass insbesondere die Deutschen Christ-demokraten, sich eng mit EU-Abgeordneten der AfD absprachen. Die EVP-Fraktion unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Manfred Weber hatte zuvor immer beteuert, eine Zusammenarbeit mit Parteien wie der AfD auszuschliessen.

    Ob die EU dereinst Rückführungs-Zentren in Drittstaaten erlauben wird, bleibt offen. Vor dem obersten Europäischen Gericht laufen mehrere Verfahren, welche die Frage klären müssen, ob Abschiebungen in Drittstaaten rechtlich überhaupt möglich sind.

  • So verschärfen die EU-Länder ihr Asylrecht

    So verschärfen die EU-Länder ihr Asylrecht

    Die EU-Justiz- und Innenminister und Ministerinnen haben sich auf eine Liste von sichere Herkunftsländer geeinigt.

    Als sichere Herkunftsländer gelten innerhalb der EU:

    • alle Länder, die mit der EU über einen Beitritt verhandeln (Albanien, Montenegro oder die Türkei, Ukraine, Moldawien)
    • die nordafrikanischen Länder Marokko, Tunesien und Ägypten
    • die südasiatischen Staaten Indien und Bangladesch
    • Kolumbien

    Einzelne EU-Staaten können über diese allgemeingültige Liste weitere Länder als sichere Herkunftsländer festlegen.

    Asylgesuche von Menschen, die aus diesen sogenannt sicheren Herkunftsländern stammen werden in gesonderten, verkürzten Verfahren behandelt. Es erfolgt in jedem Fall eine Einzelfallprüfung. Asylsuchende können nicht automatisch abgeschoben werden,

    Sichere Drittstaaten

    Weiter stimmen die EU-Innenminister auch zu, dass einzelne EU-Staaten Asylsuchende in sogenannt sichere Drittstaaten schicken können. Asylsuchende würden in diesen Drittstaaten in speziellen Zentren (zum Beispiel in Uganda oder Albanien) untergebracht, um dort auf einen Asyl-Entscheid der EU zu warten.

    Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Menschen mit Hilfe von Menschneschmugglern (Schlepper) versuchen, illegal nach Europa zu reisen etwa auf Booten über das Mittelmeer.

    EU-Staaten müssen hierfür mit entsprechenden Drittstaaten Verträge aushandeln, die gewisse Mindest-Standards erfüllen müssen.

    Dieses System soll das europäische Asylsystem entlasten, indem Menschen in Nicht-EU-Länder abgeschoben werden, um dort ihr Asylverfahren abzuwarten. Die Festlegung würde auch die Einrichtung von sogenannten Rückführungszentren in Drittstaaten erleichtern.

    Das war bisher nicht möglich. Neu müssen Asylsuchende also nicht mehr eine enge Verbindung zu einem solchen Drittstaat haben, etwa durch Familienangehörige oder weil sie sich dort länger aufgehalten haben.

    Ausgenommen von einem solchen Verfahren sind Minderjährige. Aber andere Schutzsuchende können demnach auch in Länder abgeschoben werden, in denen sie noch nie waren und zu denen sie keine familiäre, kulturelle oder sonstige Bindung haben.

    Solidaritätsmechanismus

    Die EU-Kommission bezeichnet nach einer Analyse Griechenland und Zypern, sowie Spanien und Italien als Länder die 2026 wegen eines hohen Migrationsdrucks Anrecht auf Solidarität anderer EU-Staaten haben.

    Innerhalb der EU sollen nun 21.000 Schutzsuchende umgesiedelt werden, um diese besonders unter Druck stehende EU-Staaten zu entlasten.

    Schweden, Portugal, Ungarn, Rumänien und Luxemburg sind Länder die in Folge des Solidaritätsmechanismus nun mehr Asylsuchende aufnehmen müssten als bisher.

    EU-Staaten können aber auch mit Solidaritätsbeiträgen wie Geld- oder Sachleistungen die unter Druck stehenden Länder oder andere EU-Staaten, die mehr Asylsuchende aufzunehmen bereit sind, abgelten.

  • Wie erwartet: EU-Gipfel endet ohne gemeinsame Grundsätze zur europäischen Asylpolitik

    Wie erwartet: EU-Gipfel endet ohne gemeinsame Grundsätze zur europäischen Asylpolitik

    Ein paar Grundsätze zur Migrationspolitik wollten die EU-Staats- und Regierungschefs in ihrer Schlusserklärung zum EU-Gipfel in Brüssel festhalten.

    Um jeden Buchstaben wurde Stunden gestritten. Ohne Ergebnis. Das zeigt, dass die EU in diesem heiklen Dossier sich immerfort nur im Kreis bewegt. Ohne Aussichten auf Besserung.

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  • EU System zur Rückführung von illegal Eingewanderten ist wirkungslos

    EU System zur Rückführung von illegal Eingewanderten ist wirkungslos

    Die Europäische Union hat mit 18 Drittstaaten Rückübernahme-Abkommen abgeschlossen. Diese Verträge bleiben jedoch ohne Wirkung.

    Nur ein kleiner Teil der abgewiesenen Einwanderinnen und Einwanderer nach Europa kehren tatsächlich in ihre alte Heimat zurück.

    Zu diesem Schluss kommt der europäische Rechnungshof. Das ist alles andere als überraschend.

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