Schlagwort: Brexit

  • Mit oder ohne EuGH? Falsche Hoffnung auf das Königreich in der Schweiz

    Die aktuelle Regierung des Vereinigten Königreichs tut sich bekanntlich schwer mit der Umsetzung der internationalen Verträge, welche dieselbe mit der Europäischen Union ausgehandelt, unterschrieben und im Parlament ratifiziert hat.

    Stein des Anstosses ist unter anderem das Nord-Irland-Protokoll. Die aktuelle konservative Regierung von Boris Johnson will neu verhandeln mit der EU und alle Möglichkeiten aus dem Vertragstext streichen, im Fall eines Rechtsstreits, dem Europäischen Gerichtshof die abschliessende Auslegung von EU-Recht zu überlassen.

    Im Austrittsabkommen (nur um dieses geht es; das Handelsabkommen zwischen EU und UK ist ein Freihandelsabkommen ohne Einbezug des EuGH) sieht der Streitschlichtungsmechanismus fest, dass als oberstes Gericht nur der EuGH EU-Recht auslegen kann.

    Unter welchen Voraussetzungen wäre die EU bereit, in dieser Frage UK entgegen zu kommen mit alternativen Prozessen ohne EuGH?

    Ranghohe EU-Diplomaten sagen, dass die EU in dieser Frage nie wird nachgeben können. Die Begründung ist interessant, insbesondere für Schweizer Ohren.

    Sie verweisen auf die Grundstruktur des Austrittsvertrags. In diesem sind lange Listen von Verweisen auf geltende EU-Gesetze enthalten, die rechtsverbindlich sind im Zusammenhang mit dem internationalen Vertrag.

    Vereinfacht gesagt: Damit das Vertragswerk nicht endlos wird und nicht alle betroffenen EU-Gesetze in einem Anhang beigelegt werden müssen, werden nur die Referenzen darin aufgenommen.

    Wenn es also darum geht, diesen internationalen Vertrag rechtliche verbindlich zu beurteilen, gilt es ja auch EU-Gesetze im Zusammenhang mit diesem Vertrag und deren Anwendung rechtlich abschliessend zu würdigen. Und das geht nur durch den EuGH.

    Artikel 174

    Streitigkeiten im Zusammenhang mit Unionsrecht

    (1)   Wird in einer zur Schlichtung nach diesem Titel vorgelegten Streitigkeit eine Frage zur Auslegung eines Begriffs des Unionsrechts, eine Frage zur Auslegung einer in diesem Abkommen genannten Bestimmung des Unionsrechts oder eine Frage dazu gestellt, ob das Vereinigte Königreich seinen Verpflichtungen nach Artikel 89 Absatz 2 nachgekommen ist, entscheidet das Schiedspanel diese Frage nicht. In diesem Fall ist es verpflichtet, die Frage dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Entscheidung vorzulegen. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Zuständigkeit, eine Entscheidung zu erlassen, die für das Schiedspanel bindend ist.

    Das Schiedspanel stellt das in Absatz 1 genannte Ersuchen, nachdem es die Parteien angehört hat.

    ABKOMMEN über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (2019/C 384 I/01)

    Wenn dem nicht so wäre, würde die europäische Rechtsordnung unterwandert, was einige Staaten zwar gerne sehen würden , zum Beispiel Polen oder Ungarn oder einige deutsche Verfassungsrichterinnen. Aus Sicht der EU-Kommission als Hüterin der Verträge ist das aber undenkbar.

    Darum sollten sich auch Schweizer Politikerinnen keine Hoffnung machen, dass bei einem Streitschlichtungsmechanismus für die bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU, der EuGH aussen vor bleiben könnte. Die Grundstruktur einiger bilateraler Verträge ist mit dem Austrittsvertrag von UK vergleichbar. Auch diese enthalten direkte Referenzen auf geltendes EU-Recht.

    Will die Schweiz das verhindern, dann muss sie dem EWR beitreten… Auch das EWR Gericht (der EFTA Gerichtshof) muss die EuGH Rechtsprechung in seinen Urteilen berücksichtigen. Aber fremde Richter gäbe es nicht, weil die Schweiz auch eine Vertreterin in den EFTA-Gerichtshof entsendet.

  • Brexit: Die EU und Grossbritannien finden keine Einigung in der Nordirland Frage

    Nach dem Treffen zwischen dem britischen Brexit-Minister David Frost und dem Vizepräsidenten der EU-Kommission Maros Sevcovic stellen beide Seiten fest, dass die Umsetzung des Austrittsabkommens weiter ungenügend ist.

    Die Stimmung ist aufgeladen – vor allem wegen des Warenverkehrs mit Nordirland.

    Die EU und Grossbritannien werfen sich gegenseitig vor, das Nordirland-Protokoll zu verletzen.

    Quelle: Sendung Echo der Zeit, SRF, 9. Juni 2021
  • Ein Impfstreit in vier Kurznachrichten und ein paar Erläuterungen dazu…

    Der britisch-schwedische Pharmakonzern Astrazeneca liefert erheblich weniger Impfstoff als zugesagt an die Europäische Union. Der Konzern beliefert aber das Vereinigte Königreich ohne Einschränkung.

    Die EU sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, schlecht verhandelt zu haben.

    Das ist der Anfang eines Streites zwischen UK und der EU.

    Ein paar Zeilen (zu viel) im Newsletter des EU-Ratspräsidenten Charles Michel machen den Anfang.

    Die Behauptungen, die EU betreibe Impf-Nationalismus seien schockierend, schreibt Michel. Beispielsweise stamme der grösste Teil des in Israel verabreichten Impfstoffs aus Belgien. Die EU habe nie aufgehört zu exportieren.

    Im Gegensatz zu UK (…was er so nicht schreibt, aber wir zwischen den Zeilen lesen…).

    Anwort aus UK:

    Der britische Premierminister Boris Johnson sagt in London: «Wir haben nicht einmal den Export einer einzigen Covid-19-Impfung blockiert.» 

    Hilfreiche Erklärung, wie die Aussage auch als zynisch interpretiert werden könnte:

    Rückmeldung von Manfred Weber: Fraktions-Vorsitzender der Europäischen Volkspartei im Europäischen Parlament:

    Der Deutsche CDU-Politiker, Arzt und Mitglied des EU-Parlamentes, Peter Liese, hat in der Regel die beste Übersicht unter den 705 Parlamentsmitgliedern.

    Darum lesen wir:

    Die EU hatte einen Export-Kontrollmechanismus eingeführt, nachdem AstraZeneca seine Lieferzusage gekürzt hatte.  

    Nach Angaben von Geschäftsführer Pascal Soriot (AstraZeneca) hat sich London in seinem Vertrag ausbedungen, dass die Werke auf britischem Boden zuerst nur für den britischen Markt produzieren dürfen.

    Aus EU-Kreisen ist zu hören, Pharmahersteller hätten seit dem 1. Februar rund 34 Millionen Dosen Corona-Impfstoff aus der EU an etwa 30 Länder in aller Welt geliefert. 

    Davon seien allein 9 Millionen Dosen nach Großbritannien gegangen und eine Million in die USA.

    Happy Landing!

  • Wie die vielen Lücken schiessen im EU-UK Handels- und Kooperationsabkommen?

    Wie die vielen Lücken schiessen im EU-UK Handels- und Kooperationsabkommen?

    Der UK Think Tank Centre for European Reform (Pro EU) analysiert hervorragend, was im Partnerschaftsabkommen (Brexit-Abkommen) zwischen der EU und UK alles fehlt.

    Die entscheidende Frage ist demnach nicht, wie gut das bestehende Abkommen ist, sondern wie gut es weiter entwickelt werden kann, um all die ungeklärten Fragen später noch zu klären.

    Hier geht es zur Quelle des Berichts.

    Die Studie leistet auch einen Vergleich der Optionen und macht einen Vergleich zur Schweiz.

    Unlocking a relationship of similar depth to Switzerland’s with the EU, for example, would require the UK to accept free movement of people, regulatory harmonisation, and most probably a role for the European Court of Justice.

    Centre for European Reform, Jan 2021

  • Im Hafen von Zeebrugge zeigen sich die Folgen des Brexit

    Im Hafen von Zeebrugge zeigen sich die Folgen des Brexit

    Das Vereinigte Königreich hat die EU verlassen und gilt nun als Drittstaat.

    Dank Handelsabkommen überquere Waren zwar weiterhin ohne Einschränkungen und ohne Zölle über den Ärmelkanal, es sind aber umfangreiche Zoll-Formalitäten nötig.

    Der belgische Hafen Zeebrugge hat die Folgen zu verkraften: Bisher eingespielte Abläufe mussten neu definiert werden und zusätzliches Person für Waren-Kontrollen und in der Administration angestellt werden.

    Radio SRF, Sendung Rendez-vous vom 11. Januar 2021

  • Schöne Bescherung, dieses Brexit-Abkommen!

    Schöne Bescherung, dieses Brexit-Abkommen!

    Der Brexit ist kein Geschenk.

    Das Vereinigte Königreich und die Europäische Union haben sich auf hunderten von Seiten Vertragstext auf ein Brexit-Abkommen einigen können.

    In letzter Minute wurde es unterzeichnet.

    Kurznachricht der EU-Kommissionspräsidentin U. von der Leyen

    ‘Brexit-Abkommen’ ist die falsche Bezeichnung. Was vorliegt, ist ein ziemlich umfassendes Partnerschaftsabkommen zwischen ehemaligen Freunden, die nun getrennte Wege gehen wollen.

    Es ist mehr als ein simples Freihandelsabkommen. Das ist eine gute Nachricht.

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