Schlagwort: EuGH

  • Das Geschlecht ist unerheblich beim Kauf eines Zugtickets

    Der oberste Gerichtshof der EU kommt zum Schluss, dass es in vielen Fällen das Geschlecht unerheblich ist beim Kauf einer Dienstleistung, zum Beispiel beim Kauf eines Zugbillets.

    Beim Datenschutz geht es bekanntlich nicht nur darum, Daten zu schützen, sondern auch zu prüfen, ob Daten überhaupt erhoben werden müssen.

    In einem wegweisenden Urteil hatten die EU-RichterInnen zu entscheiden, ob die französische Bahn SNCF rechtmässig von ihren Kundinnen verlangt, beim Kauf eines Fahrscheins das Geschlecht anzugeben.

    Der Gerichtshof weist darauf hin, dass nach dem Grundsatz der Datenminimierung, mit dem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zum Ausdruck gebracht wird, die erhobenen Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein müssen.

    Weitere Begründnung:

    In diesem Zusammenhang erscheint eine Personalisierung der geschäftlichen Kommunikation, die auf einer anhand der Anrede des Kunden angenommenen Geschlechtsidentität beruht, nicht objektiv unerlässlich, um die ordnungsgemäße Erfüllung eines Schienentransportvertrags zu ermöglichen. Das Eisenbahnunternehmen könnte sich nämlich für eine Kommunikation entscheiden, die auf allgemeinen und inklusiven Höflichkeitsformeln beruht, die in keinem Zusammenhang mit der angenommenen Geschlechtsidentität der Kunden stehen, was eine praktikable und weniger einschneidende Lösung wäre.

    Dann warten wir mal gespannt, bis auf www.sncf-connect.com die Anpassungen vollzogen sind.

  • Urteil: Verbot von Rechtsberatung für russische Unternehmen ist rechtskonform

    Urteil: Verbot von Rechtsberatung für russische Unternehmen ist rechtskonform

    Unlängst beschloss der Schweizer Ständerat, die Schweiz solle gewisse Russland-Sanktionen wieder aufheben. Es geht um die Rechtsberatung für die russische Regierung oder Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben. Rechtsberatung sei ein Grundrecht. Es sei ein Gebot des Rechtsstaates, dass sich jede angeklagte Person von einem Anwalt beraten lassen könne.

    Das EU-Gericht der EU kommt aber in der gleichen Frage zu einem anderen Schluss.

    Ein belgischer und ein französischer Anwaltsverband erhoben Klage gegen die EU – gegen das Verbot der Rechtsberatung von russischen Staatsangehörigen oder russischen Firmen im Zusammenhang mit den Sanktionen wegen des Angriffskriegs gegen die Ukraine.

    Die obersten Richter der EU weisen die Klagen ab.

    Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkenne das Recht auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz. Dieses Recht wird nach Ansicht des Gerichts nicht in Frage gestellt.

    Das in den Russland-Sanktionen auferlegte Verbot erfasse nämlich nicht Rechtsberatungsdienstleistungen, im Zusammenhang mit einem Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren. Verboten sei nur Rechtsberatung, die keinen Bezug zu einem Gerichtsverfahren hat. Und: Es wendet sich nur gegen die russische Regierung und in Russland niedergelassener Organisationen – nicht Privatpersonen.

    Darum stellten die Sanktionen keinen Eingriff in den Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses dar. Weiter: Nach Auffassung des Gerichts verfolgt das fragliche Verbot für Rechtsberatung, dem “Gemeinwohl dienende Ziele, ohne die grundlegende Aufgabe der Anwälte in einer demokratischen Gesellschaft anzutasten”.

    Dieses Urteil entkräftet zentrale Argumente, wie sie letzte Woche im Ständerat vorgebracht wurden. Das Geschäft muss demnächst vom Nationalrat beraten werden. Das Urteil des obersten Gerichts der EU ist keinesfalls bindend für die Schweiz.

    Die Befürworter einer strikten Umsetzung der Russland-Sanktionen finden im Urteil des EU-Gerichts aber einen ganzen Katalog von wichtigen Argumente, dem Ständerat zu wiedersprechen.

  • EU-Gericht: Pablo Escobar ist nicht Robin Hood

    EU-Gericht: Pablo Escobar ist nicht Robin Hood

    Gauner ist nicht gleich Gauner. Robin Hood ist nicht Pablo Escobar.

    Zu diesem Schluss kommen heute Vormittag die obersten Richterinnen und Richter der Europäischen Union: Sie lehnen es ab, dass der Name des kolumbianischen Drogenbosses in Europa als Marke eingetragen werden kann.

    Das Gericht stützt den Entscheid auf die durchschnittliche Vernunft von Spanierinnen und die europäischen Grundwerte.

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  • Harte, käsige Zeiten für die Schweiz: Fremde Richter wollen den Emmentaler nicht schützen

    Harte, käsige Zeiten für die Schweiz: Fremde Richter wollen den Emmentaler nicht schützen

    Das Rad der Zeit lässt sich auch in der Welt der traditionsbewussten Emmentaler Käserinnen und Käser nicht zurückdrehen. Darum gibt es überall auf der Welt Emmentaler Käse zu kaufen, der alles andere als Käse aus dem Emmental ist.

    Das lässt sich nicht mehr verhindern. Die Frage ist aber, wie dieser Käse im Verkaufs-Regal angeschrieben werden soll.

    Für die Schweizer Branchen-Organisation Emmentaler ist die Sache klar. Emmentaler ist Emmentaler, also Schweizer Emmentaler, wenn er mit würziger Rohmilch hergestellt wird und mindestens 4 Monate Zeit hat zum Ausreifen.

    Damit dem garantiert so ist, hat die Emmentaler Branchen-Organisation beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum mit Sitz in Alicante, Spanien, einen Antrag eingereicht, dass nur Emmentaler auf der Packung eines Käses stehen darf, wenn darin eingepackt der richtige Emmentaler ist, der Schweizer Emmentaler.

    Der Antrag wurde abgeschmettert. Die Beamten begründeten das damit, dass der Emmentaler eben keine Marke ist, sondern nur eine Bezeichnung dafür, wie eine Käserin typisch Emmentaler-grosse Löcher in ihren Käse zaubert. Diese Fertigkeit haben französische Käserinnen in der Savoie oder Deutsche Käser im Allgäu und noch manche mehr in der Welt.

    Gegen diese bürokratische Antwort klagte die Schweizer Branchenorganisation, deren Auftrag ja darin besteht, den Emmentaler zu etwas Besonderem zu machen.
    Die fremden Richter in Luxemburg wollen aber partout nichts besonders Schützenswertes im Emmentaler erkennen. In mindestens einem europäischen Land sei mit Emmentaler nämlich nachweislich nur eine bestimmte Art Käse, also eine simple Käsesorte gemeint. Tatsächlich gibt es in der EU löchrigen Emmentaler-Käse, der Samsö oder Höhlentaler heisst.

    Das ist unbestritten eine Niederlage für die Schweizer Emmentaler.

    Zwei Wege stehen aber noch offen, die Niederlage abzuwenden.
    Wenig Chancen dürfte ein Weiterzug ans aller-oberste europäische Gericht, den EuGH, haben.
    Grössere Chancen dürfen sich die Emmentaler von den Vereinten Nationen erhoffen. Dort, bei der Welt-Organisation für geistiges Eigentum, haben die Emmentaler nämlich einen in der Sache ähnlichen Antrag eingereicht, nämlich dass der Emmentaler Käse eine weltweit schützenswerte geografische Ursprungs-Bezeichnungen sei.

    Um das möglich zu machen ist die Schweiz auf Bestreben der Emmentaler unlängst eigens der Genfer Akte beigetreten, ein völkerrechtlicher Vertrag, der insbesondere diese geografische Ursprungs-Bezeichnungen besser schützen soll.

    Es besteht also noch Hoffnung für die Schweizer Emmentaler, trotz der Abfuhr vor den europäischen Richterinnen und Richtern.

  • EU-Rechtsstaats-Mechanismus: Gericht bewilligt das Prinzip ‘Geld gegen Demokratie’

    Einem EU-Mitgliedsland können künftig EU-Gelder gekürzt oder ganz gestrichen werden, wenn es gegen Grundwerte verstösst wie die Demokratie (Artikel 2 der EU-Verträge) , wenn es Minderheiten nicht schützt oder ein Justizsystem hat, das abhängig ist von der Politik.

    Der Europäische Gerichtshof hat eine Klage von Ungarn und Polen gegen diesen sogenannten Rechtsstaats-Mechanismus abgelehnt.

    Was meint Monika Hohlmeier zu diesem wegweisenden Urteil. Die CSU Politikerin ist die Präsidentin des Budget-Kontroll-Ausschusses des Europäischen Parlamentes.

    Charles Liebherr, SRF, Bruxelles am 16.2.2022
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  • EU fordert hohe Geldbusse gegen Polen wegen der umstrittenen Justizreform

    Die Europäische Union erhöht den Druck auf die polnische Regierung, im Streit um die Justiz-Reform nachzugeben. Die EU-Kommission fordert vom Europäischen Gerichtshof, Polen mit hohen Strafgeldern zu sanktionieren.

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