Was will die EU mit dem «Gesetz zur Wiederherstellung der Natur» erreichen?
Das Gesetz wurde am 22. Juni 2022 von der Europäischen Kommission präsentiert. Es hat zum Ziel, dass die EU-Staaten bis 2030 Massnahmen umsetzen, damit 20 Prozent der Land- und Seefläche der EU wieder in einem natürlichen Lebensraum für Menschen, Pflanzen und Tiere hergestellt wird. Es bezieht sich ausdrücklich nicht nur auf bestehende Naturschutzgebiete. Teilweise zerstörte Öko-Systeme in diesen Schutzgebieten sollen gerettet werden, indem etwa trockengelegte Moore vernässt werden oder Wälder aufgeforstet werden. Auch Städte sollen stärker begrünt werden. EU-weit soll es auch wieder 25.000 Kilometer frei fliessende Gewässer geben. Ziel ist es, das voranschreitende Artensterben in Europa zu mindern. Die EU hat sich im UNO-Biodiversitäts-Abkommen dazu verpflichtet.
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