Schlagwort: Konsumentenschutz

  • «Black Friday, Cyber Monday»: Viele leere Versprechen, sagt die EU.

    «Black Friday, Cyber Monday»: Viele leere Versprechen, sagt die EU.

    Ein Drittel der Rabattversprechen sind trügerisch,

    23 europäische Aufsichtsbehörden haben im letzten Herbst eine koordinierte Untersuchung der Geschäftspraktiken von E-Shops rund um den «Black-Friday» und «Cyber-Monday» durchgeführt.

    Bei solchen Rabatt-Aktionen versprechen Online-Händler besonders günstige Angebote. Meist sind das aber irreführende Versprechen, zeigt eine neue Untersuchung in der Europäischen Union.

    In sogenannten «Sweeps» führen nationale Aufsichtsbehörden unter der Koordination der EU-Kommission gemeinsame Kontrollen durch, um die EU-Konsumentenschutz-Gesetze durchzusetzen. Bei der jüngsten Untersuchung von 314 E-Shops nahmen folgende Länder teil: Dänemark, Estland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien, Schweden, Island, Norwegen.

    Die Ergebnisse der koordinierten Untersuchungsaktion zeigen, wie Konsumentinnen und Konsumenten systematisch getäuscht werden:

    • 94 % der Online-Händler warben während der Black-Friday-Verkaufsaktion mit Rabatten.
    • Mindestens 30 % der Händler hielten sich nicht an die EU-Vorschriften zu Preisnachlässen, während in 30 % der Fälle weitere Informationen erforderlich waren. Nur 40 % der Händler hielten sich vollständig an die EU-Vorschriften zu Preisnachlässen.
    • 34 % der Händler verwendeten Preisvergleiche, doch die meisten von ihnen (6 von 10) erklärten den verwendeten Referenzpreis nicht eindeutig. Nach dem EU-Verbraucherrecht müssen Preisvergleiche klar und nicht irreführend sein und dürfen nicht als Rabatt dargestellt werden.
    • 18 % der Händler wandten Druckverkaufstechniken an, wie
      zum Beispiel Knappheitsargumente oder Countdown-Timer, und mehr als die Hälfte dieser Fälle wirkte irreführend.
    • 10 % der Händler nutzten «Drip Pricing», eine irreführende Verkaufstechnik, bei der der Gesamtpreis zu Beginn des Kaufprozesses nicht angegeben wird und zusätzliche obligatorische und unvermeidbare Kosten, wie z. B. Servicegebühren, erst später im Verlauf des Prozesses offengelegt werden.

    Unlautere Täuschungen rund um die Rabatt-Tage sind also die Regel.

    Die zuständigen Stellen in den EU-Staaten können nun Strafverfahren gegen die betroffenen Unternehmen eröffnen.

  • Harte, käsige Zeiten für die Schweiz: Fremde Richter wollen den Emmentaler nicht schützen

    Harte, käsige Zeiten für die Schweiz: Fremde Richter wollen den Emmentaler nicht schützen

    Das Rad der Zeit lässt sich auch in der Welt der traditionsbewussten Emmentaler Käserinnen und Käser nicht zurückdrehen. Darum gibt es überall auf der Welt Emmentaler Käse zu kaufen, der alles andere als Käse aus dem Emmental ist.

    Das lässt sich nicht mehr verhindern. Die Frage ist aber, wie dieser Käse im Verkaufs-Regal angeschrieben werden soll.

    Für die Schweizer Branchen-Organisation Emmentaler ist die Sache klar. Emmentaler ist Emmentaler, also Schweizer Emmentaler, wenn er mit würziger Rohmilch hergestellt wird und mindestens 4 Monate Zeit hat zum Ausreifen.

    Damit dem garantiert so ist, hat die Emmentaler Branchen-Organisation beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum mit Sitz in Alicante, Spanien, einen Antrag eingereicht, dass nur Emmentaler auf der Packung eines Käses stehen darf, wenn darin eingepackt der richtige Emmentaler ist, der Schweizer Emmentaler.

    Der Antrag wurde abgeschmettert. Die Beamten begründeten das damit, dass der Emmentaler eben keine Marke ist, sondern nur eine Bezeichnung dafür, wie eine Käserin typisch Emmentaler-grosse Löcher in ihren Käse zaubert. Diese Fertigkeit haben französische Käserinnen in der Savoie oder Deutsche Käser im Allgäu und noch manche mehr in der Welt.

    Gegen diese bürokratische Antwort klagte die Schweizer Branchenorganisation, deren Auftrag ja darin besteht, den Emmentaler zu etwas Besonderem zu machen.
    Die fremden Richter in Luxemburg wollen aber partout nichts besonders Schützenswertes im Emmentaler erkennen. In mindestens einem europäischen Land sei mit Emmentaler nämlich nachweislich nur eine bestimmte Art Käse, also eine simple Käsesorte gemeint. Tatsächlich gibt es in der EU löchrigen Emmentaler-Käse, der Samsö oder Höhlentaler heisst.

    Das ist unbestritten eine Niederlage für die Schweizer Emmentaler.

    Zwei Wege stehen aber noch offen, die Niederlage abzuwenden.
    Wenig Chancen dürfte ein Weiterzug ans aller-oberste europäische Gericht, den EuGH, haben.
    Grössere Chancen dürfen sich die Emmentaler von den Vereinten Nationen erhoffen. Dort, bei der Welt-Organisation für geistiges Eigentum, haben die Emmentaler nämlich einen in der Sache ähnlichen Antrag eingereicht, nämlich dass der Emmentaler Käse eine weltweit schützenswerte geografische Ursprungs-Bezeichnungen sei.

    Um das möglich zu machen ist die Schweiz auf Bestreben der Emmentaler unlängst eigens der Genfer Akte beigetreten, ein völkerrechtlicher Vertrag, der insbesondere diese geografische Ursprungs-Bezeichnungen besser schützen soll.

    Es besteht also noch Hoffnung für die Schweizer Emmentaler, trotz der Abfuhr vor den europäischen Richterinnen und Richtern.

  • Der Gerichtshof verlangt Kennzeichung von Produkten israelischer Siedler

    Lebensmittel, die aus den von Israel seit 1967 besetzen Gebieten stammen oder Siedlungen in diesen Gebieten, müssen in der Europäischen Union mit dem Zusatz “aus israelischen Siedlungen” versehen werden.

    Das hat der Gerichtshof der Eu heute in einem Grundsatz-Urteil entschieden.

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