Die EU-Justiz- und Innenminister und Ministerinnen haben sich auf eine Liste von sichere Herkunftsländer geeinigt.
Als sichere Herkunftsländer gelten innerhalb der EU:
- alle Länder, die mit der EU über einen Beitritt verhandeln (Albanien, Montenegro oder die Türkei, Ukraine, Moldawien)
- die nordafrikanischen Länder Marokko, Tunesien und Ägypten
- die südasiatischen Staaten Indien und Bangladesch
- Kolumbien
Einzelne EU-Staaten können über diese allgemeingültige Liste weitere Länder als sichere Herkunftsländer festlegen.
Asylgesuche von Menschen, die aus diesen sogenannt sicheren Herkunftsländern stammen werden in gesonderten, verkürzten Verfahren behandelt. Es erfolgt in jedem Fall eine Einzelfallprüfung. Asylsuchende können nicht automatisch abgeschoben werden,
Sichere Drittstaaten
Weiter stimmen die EU-Innenminister auch zu, dass einzelne EU-Staaten Asylsuchende in sogenannt sichere Drittstaaten schicken können. Asylsuchende würden in diesen Drittstaaten in speziellen Zentren (zum Beispiel in Uganda oder Albanien) untergebracht, um dort auf einen Asyl-Entscheid der EU zu warten.
Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Menschen mit Hilfe von Menschneschmugglern (Schlepper) versuchen, illegal nach Europa zu reisen etwa auf Booten über das Mittelmeer.
EU-Staaten müssen hierfür mit entsprechenden Drittstaaten Verträge aushandeln, die gewisse Mindest-Standards erfüllen müssen.
Dieses System soll das europäische Asylsystem entlasten, indem Menschen in Nicht-EU-Länder abgeschoben werden, um dort ihr Asylverfahren abzuwarten. Die Festlegung würde auch die Einrichtung von sogenannten Rückführungszentren in Drittstaaten erleichtern.
Das war bisher nicht möglich. Neu müssen Asylsuchende also nicht mehr eine enge Verbindung zu einem solchen Drittstaat haben, etwa durch Familienangehörige oder weil sie sich dort länger aufgehalten haben.
Ausgenommen von einem solchen Verfahren sind Minderjährige. Aber andere Schutzsuchende können demnach auch in Länder abgeschoben werden, in denen sie noch nie waren und zu denen sie keine familiäre, kulturelle oder sonstige Bindung haben.
Solidaritätsmechanismus
Die EU-Kommission bezeichnet nach einer Analyse Griechenland und Zypern, sowie Spanien und Italien als Länder die 2026 wegen eines hohen Migrationsdrucks Anrecht auf Solidarität anderer EU-Staaten haben.
Innerhalb der EU sollen nun 21.000 Schutzsuchende umgesiedelt werden, um diese besonders unter Druck stehende EU-Staaten zu entlasten.
Schweden, Portugal, Ungarn, Rumänien und Luxemburg sind Länder die in Folge des Solidaritätsmechanismus nun mehr Asylsuchende aufnehmen müssten als bisher.
EU-Staaten können aber auch mit Solidaritätsbeiträgen wie Geld- oder Sachleistungen die unter Druck stehenden Länder oder andere EU-Staaten, die mehr Asylsuchende aufzunehmen bereit sind, abgelten.






