Schlagwort: Recht

  • EU-Asylrecht: Weg frei für Abschiebezentren in Drittstaaten

    EU-Asylrecht: Weg frei für Abschiebezentren in Drittstaaten

    Im Rahmen des Asyl- und Migrationspaktes verschärft die EU ihre Einwanderungsgesetze.

    Kontrollen an den Aussengrenzen wurden bereits verschärft, Kurz-Verfahren an der Grenze eingeführt und die Verfahren wo immer möglich beschleunigt.

    Nun schliesst die EU eine weitere Lücke: Die Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden. Abschiebungen sollen auch in Drittstaaten möglich sein. Ob das Modell allerdings in der Realität auch Wirkung erzielt, ist alles andere als gewiss.

    Drei von vier Eingewanderte in die EU, deren Aufnahmegesuch abgelehnt wurde, verbleiben in einem EU-Land. Bei der Rückführung haben alle Länder im Schengenraum, also auch die Schweiz, ein Durchsetzungsproblem, weil nur wenige Asylsuchende von ihrem Heimatland wieder aufgenommen werden. Seit Jahren wird fieberhaft nach Modellen gesucht, Abhilfe zu schaffen.

    Die EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament schaffen nun die rechtlichen Grundlagen, dass Asylsuchenden auch in Drittstaaten ausserhalb Europas abgeschoben werden können. Das Gesetz sieht weitere Sanktions-Massnahmen vor: abgewiesenen Gesuchstellern können Reisedokumente entzogen werden, damit sie nicht in ein anderes Land weiterziehen; Ausschaffungs-Haft bis zwei Jahre ist möglich; oder Einreiseverbote bis 20 Jahre, was nach erfolgreicher Abschiebung verhindern soll, dass die gleiche Person ein neues Asylgesuch einreicht. Das soll abschreckend wirken.

    Auch der Schweizer Bundesrat will Rückführungen beschleunigen. Er gab darum bei Experten ein Gutachten in Auftrag, die von der EU angedachten Modelle zu bewerten. Fazit des Berichtes im April: Die Auslagerung von Asylverfahren und Wegweisung in Drittstaaten habe erhebliche Hürden. Gar nicht unbedingt rechtliche Hürden; sondern enorme Hürden bei der Umsetzung.

    Im Expertenbericht steht: Ein solches Modell müsse über längere Zeit funktionieren, was stabile Beziehungen zum Zielstaat der Auslagerung voraussetzt, sowie einen breiten politischen Konsens in den beteiligten Staaten über ein solches Modell.

    Der wesentliche, heikle Punkt betrifft nämlich das Gegengeschäft mit interessierten Drittstaaten. Für Länder wie Uganda, Usbekistan oder Kirgistan werden rein finanzielle Anreize kaum ausreichen, solche Rückführungs-Zentren zu eröffnen. Sie erwarten im Gegenzug grosszügige Visa-Erleichterungen für ihre Landsleute. Ein heikler Pfad für die EU. Selbst Befürworter solcher Ideen anerkennen grosse Unsicherheiten, namentlich in Bezug auf politische Stabilität in den Partnerländern. Einen abschreckenden Effekt hätten solche Rückführungszentren zudem nur, wenn eine grosse Zahl von Asylsuchenden abgeschoben werden könne.

    Das sind gewichtige Vorbehalte gegenüber Rückführungszentren in Drittstaaten. Einige EU-Länder, Frankreich etwa, oder Spanien haben darum ihre Folgerungen bereits gezogen. Sie kommen zum gleichen Schluss wie der Schweizer Bundesrat: Sie unterstützen das Modell, glauben aber nicht an dessen Realisierung. Der Nutzen sei zu klein, die Kosten viel zu hoch.

    Auf der anderen Seite können die Befürworter, namentlich in Deutschland, Dänemark, den Niederlanden oder Österreich nun endlich den Beweis antreten, dass alle Skeptiker falsch liegen.

  • EU-Parlamentarierin Hohlmeier zu Ungarn: «Geld nur gegen Reformen»

    EU-Parlamentarierin Hohlmeier zu Ungarn: «Geld nur gegen Reformen»

    Die EU hält Subventionen für Ungarn zurück, weil sich das Land unter der abgewählten Regierung von Viktor Orban immer mehr von einem ordentlichen Rechtsstaat entfernte.

    Während die EU-Kommission den neuen Premier Peter Maygar vorauseilend viel Unterstützung verspricht, mahnt das EU-Parlament zur Vorsicht.

    Die bayrische Christdemokratin Monika Hohlmeier ist Mitglied des Budget-Kontroll-Ausschusses des EU-Parlamentes. In dieser Funktion reiste sie in den letzten Jahren mehrfach nach Ungarn, um vor Ort nachvollziehen zu können, wie und wo EU-Gelder versickern. An sie herangetragen wurden immer wieder Hilferufe von Unternehmerinnen, die unter dem System Orban litten.

    «Der Druck auf diese Menschen war enorm», so Hohlmeier.

    Eine Klein-Unternehmerin habe mehr als 150 Inspektionen überstehen müssen, nur weil ein Oligarch ihr Geschäft in der Innenstadt von Budapest erwerben wollte.

    Die neu gewählte Regierung in Ungarn müsse die unter Viktor Orban etablierten oligarchischen Strukturen zerschlagen.

    «Zu einer freiheitlichen Grundordnung gehört es, dass gewisse Personen mehr oder weniger Vermögen haben. Aber diese oligarchischen Strukturen, zwischen Politik und Wirtschaft Macht zu verteilen, gehören abgeschafft», sagt Monika Hohlmeier.

    Die EU-Abgeordneten fordern dies partei-übergreifend in zahlreichen Berichten – seit Jahren. Entsprechende Forderungen stehen auch in den jährlichen Prüfberichten der EU-Kommission zur Rechtstaatlichkeit in Ungarn, ohne Wirkung. Selbst Urteile des Europäischen Gerichtshofes gibt es, die Viktor Orbans Regierung ignorierte.

    Der neue Premier Peter Maygar verspricht Besserung. Er geniesst zunächst einmal viel Goodwill im EU-Parlament, dem er ja selber angehörte bis zu seiner Wahl zum Premier. Das sei eine gute Ausgangslage, meint Monika Hohlmeier. Sie und ihre Kollegen im Kontroll-Ausschuss blieben aber skeptisch, aus Prinzip.

    «Es kann nicht darum gehen, jemanden politisch punkten zu lassen», warnt Hohlmeier.

    Das EU-Parlament will mögliche Auszahlungen von EU-Geldern sehr kritisch prüfen, weil die EU-Kommission in der Vergangenheit zu viele Kompromisse gegenüber Ungarn einging.

    Ende 2023 gab die Kommission 11 Milliarden Euro frei zugunsten Ungarns. Viktor Orbán verknüpfte damals die EU-Budget-Verhandlungen, inklusive neuer Ukraine-Kredite, mit der Auszahlung von eingefrorenen EU-Geldern. Das Parlament verurteilte den Deal und erhob Klage beim Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hat noch kein Urteil gefällt, aber die Generalanwältin stützt in ihrem Gutachten zuhanden der Richterinnen die Haltung des EU-Parlaments.

    «Die Kommission weicht gerne mal aus. Darum werden wir bei Ungarn sehr genaue Fragen stellen. Die neue Regierung muss glaubhaft zeigen, dass es ein Umdenken gibt.»

    Die Zeit dränge zwar, anerkennt Monika Hohlmeier. Aber die Zeit sei ausreichend. Die Partei der Regierung Maygar verfügt über eine absolute Mehrheit im Parlament. In vielen Bereichen genüge es, Dekrete aus Orbans Zeiten einfach abzuschaffen.

    Ohne rechtlich bindende Beschlüsse, werde der Kontroll-Ausschuss keine Gelder freigeben, so Hohlmeier. «Versprechen genügen uns nicht.»

    Der ungarische Premier Peter Maygar wird nach seiner Charme-Offensive bei der EU-Kommission auch beim EU-Parlament noch Überzeugungsarbeit leisten müssen, dass in Ungarn tatsächlich eine neue politischer Ära anbricht.

  • Europäische Union büsst «X» mit 120 Mio Euro

    Europäische Union büsst «X» mit 120 Mio Euro

    Der Kurznachrichten-Dienst “X” wird wegen drei Verstössen gegen den Digital Services Act der EU mit 120 Millionen Euro gebüsst.

    X nutzt ein trügerisches Design: Mit einem speziellen blauen Label wird bei den Nutzern suggeriert, bestimmte Konten des Dienstes würden als besonders glaubwürdig eingestuft.

    Die Untersuchungen der europäischen Aufsichtsbehörde ergab nun aber, dass dem nicht so ist. X gewährt zudem unabhängigen Forschenden keinen Zugang zu bestimmten Datenbanken, die ein Monitoring von Inhalten erlaubt, welche das EU-Gesetz vorschreibt. Dieses Monitoring würde Einblick gewähren, ob und wie X gegen Falsch-Informationen vorgeht.

    X verstösst auch gegen die Pflicht, Transparenz zu schaffen mit einer Werberegister-Datenbank. Dank einer solchen kann die Aufsichtsbehörde prüfen, nach welchen Kriterien Nutzerinnen mit personalisierter Werbung konfroniert werden und ob zum Beispiel politische Werbung vor Wahlen nationalen gesetzlichen Einschränkungen in Europa entsprechen.

    X hat nun 90 Tage Zeit, die Anpassungen vorzunehmen.

    Die Untersuchungen der EU gegen die Video-Plattform TikTok werden in einem ähnlichen Verfahren hingegen eingestellt. TikTok hat während der Untersuchungen der EU-Aufsichtsbehörde seine Praxis angepasst und technische Änderungen vorgenommen. Insbesondere geht es hier auch um das Einhalten von Transparenz-Vorschriften in Bezug auf personalisierte Werbung oder in Bezug auf das Entfernen von Falsch-Informationen von der Plattform.

    Gegen beide Internet-Anbieter laufen noch weitere Verfahren wegen Verstössen gegen den Digital Services Act der EU.

    Mit dieser ersten Millionen-Busse gegen X macht die EU-Behörde auch klar, dass sie sich von Drohungen der US-Regierung nicht verunsichern lassen will, geltendes EU-Recht im digitalen Binnenmarkt durchzusetzen.

    US-Präsident Trump hatte der EU mehrfach mit zusätzlichen, sachfremden Strafzöllen gedroht, sollte die EU ihre Gesetze nicht aufheben und US-Tech-Konzerne verurteilen. Die Antwort aus Brüssel auf solche Drohgebärden ist seit heute unmissverständlich.

  • So verschärfen die EU-Länder ihr Asylrecht

    So verschärfen die EU-Länder ihr Asylrecht

    Die EU-Justiz- und Innenminister und Ministerinnen haben sich auf eine Liste von sichere Herkunftsländer geeinigt.

    Als sichere Herkunftsländer gelten innerhalb der EU:

    • alle Länder, die mit der EU über einen Beitritt verhandeln (Albanien, Montenegro oder die Türkei, Ukraine, Moldawien)
    • die nordafrikanischen Länder Marokko, Tunesien und Ägypten
    • die südasiatischen Staaten Indien und Bangladesch
    • Kolumbien

    Einzelne EU-Staaten können über diese allgemeingültige Liste weitere Länder als sichere Herkunftsländer festlegen.

    Asylgesuche von Menschen, die aus diesen sogenannt sicheren Herkunftsländern stammen werden in gesonderten, verkürzten Verfahren behandelt. Es erfolgt in jedem Fall eine Einzelfallprüfung. Asylsuchende können nicht automatisch abgeschoben werden,

    Sichere Drittstaaten

    Weiter stimmen die EU-Innenminister auch zu, dass einzelne EU-Staaten Asylsuchende in sogenannt sichere Drittstaaten schicken können. Asylsuchende würden in diesen Drittstaaten in speziellen Zentren (zum Beispiel in Uganda oder Albanien) untergebracht, um dort auf einen Asyl-Entscheid der EU zu warten.

    Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Menschen mit Hilfe von Menschneschmugglern (Schlepper) versuchen, illegal nach Europa zu reisen etwa auf Booten über das Mittelmeer.

    EU-Staaten müssen hierfür mit entsprechenden Drittstaaten Verträge aushandeln, die gewisse Mindest-Standards erfüllen müssen.

    Dieses System soll das europäische Asylsystem entlasten, indem Menschen in Nicht-EU-Länder abgeschoben werden, um dort ihr Asylverfahren abzuwarten. Die Festlegung würde auch die Einrichtung von sogenannten Rückführungszentren in Drittstaaten erleichtern.

    Das war bisher nicht möglich. Neu müssen Asylsuchende also nicht mehr eine enge Verbindung zu einem solchen Drittstaat haben, etwa durch Familienangehörige oder weil sie sich dort länger aufgehalten haben.

    Ausgenommen von einem solchen Verfahren sind Minderjährige. Aber andere Schutzsuchende können demnach auch in Länder abgeschoben werden, in denen sie noch nie waren und zu denen sie keine familiäre, kulturelle oder sonstige Bindung haben.

    Solidaritätsmechanismus

    Die EU-Kommission bezeichnet nach einer Analyse Griechenland und Zypern, sowie Spanien und Italien als Länder die 2026 wegen eines hohen Migrationsdrucks Anrecht auf Solidarität anderer EU-Staaten haben.

    Innerhalb der EU sollen nun 21.000 Schutzsuchende umgesiedelt werden, um diese besonders unter Druck stehende EU-Staaten zu entlasten.

    Schweden, Portugal, Ungarn, Rumänien und Luxemburg sind Länder die in Folge des Solidaritätsmechanismus nun mehr Asylsuchende aufnehmen müssten als bisher.

    EU-Staaten können aber auch mit Solidaritätsbeiträgen wie Geld- oder Sachleistungen die unter Druck stehenden Länder oder andere EU-Staaten, die mehr Asylsuchende aufzunehmen bereit sind, abgelten.

  • Das Geschlecht ist unerheblich beim Kauf eines Zugtickets

    Der oberste Gerichtshof der EU kommt zum Schluss, dass es in vielen Fällen das Geschlecht unerheblich ist beim Kauf einer Dienstleistung, zum Beispiel beim Kauf eines Zugbillets.

    Beim Datenschutz geht es bekanntlich nicht nur darum, Daten zu schützen, sondern auch zu prüfen, ob Daten überhaupt erhoben werden müssen.

    In einem wegweisenden Urteil hatten die EU-RichterInnen zu entscheiden, ob die französische Bahn SNCF rechtmässig von ihren Kundinnen verlangt, beim Kauf eines Fahrscheins das Geschlecht anzugeben.

    Der Gerichtshof weist darauf hin, dass nach dem Grundsatz der Datenminimierung, mit dem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zum Ausdruck gebracht wird, die erhobenen Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein müssen.

    Weitere Begründnung:

    In diesem Zusammenhang erscheint eine Personalisierung der geschäftlichen Kommunikation, die auf einer anhand der Anrede des Kunden angenommenen Geschlechtsidentität beruht, nicht objektiv unerlässlich, um die ordnungsgemäße Erfüllung eines Schienentransportvertrags zu ermöglichen. Das Eisenbahnunternehmen könnte sich nämlich für eine Kommunikation entscheiden, die auf allgemeinen und inklusiven Höflichkeitsformeln beruht, die in keinem Zusammenhang mit der angenommenen Geschlechtsidentität der Kunden stehen, was eine praktikable und weniger einschneidende Lösung wäre.

    Dann warten wir mal gespannt, bis auf www.sncf-connect.com die Anpassungen vollzogen sind.

  • Urteil: Verbot von Rechtsberatung für russische Unternehmen ist rechtskonform

    Urteil: Verbot von Rechtsberatung für russische Unternehmen ist rechtskonform

    Unlängst beschloss der Schweizer Ständerat, die Schweiz solle gewisse Russland-Sanktionen wieder aufheben. Es geht um die Rechtsberatung für die russische Regierung oder Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben. Rechtsberatung sei ein Grundrecht. Es sei ein Gebot des Rechtsstaates, dass sich jede angeklagte Person von einem Anwalt beraten lassen könne.

    Das EU-Gericht der EU kommt aber in der gleichen Frage zu einem anderen Schluss.

    Ein belgischer und ein französischer Anwaltsverband erhoben Klage gegen die EU – gegen das Verbot der Rechtsberatung von russischen Staatsangehörigen oder russischen Firmen im Zusammenhang mit den Sanktionen wegen des Angriffskriegs gegen die Ukraine.

    Die obersten Richter der EU weisen die Klagen ab.

    Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkenne das Recht auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz. Dieses Recht wird nach Ansicht des Gerichts nicht in Frage gestellt.

    Das in den Russland-Sanktionen auferlegte Verbot erfasse nämlich nicht Rechtsberatungsdienstleistungen, im Zusammenhang mit einem Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren. Verboten sei nur Rechtsberatung, die keinen Bezug zu einem Gerichtsverfahren hat. Und: Es wendet sich nur gegen die russische Regierung und in Russland niedergelassener Organisationen – nicht Privatpersonen.

    Darum stellten die Sanktionen keinen Eingriff in den Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses dar. Weiter: Nach Auffassung des Gerichts verfolgt das fragliche Verbot für Rechtsberatung, dem “Gemeinwohl dienende Ziele, ohne die grundlegende Aufgabe der Anwälte in einer demokratischen Gesellschaft anzutasten”.

    Dieses Urteil entkräftet zentrale Argumente, wie sie letzte Woche im Ständerat vorgebracht wurden. Das Geschäft muss demnächst vom Nationalrat beraten werden. Das Urteil des obersten Gerichts der EU ist keinesfalls bindend für die Schweiz.

    Die Befürworter einer strikten Umsetzung der Russland-Sanktionen finden im Urteil des EU-Gerichts aber einen ganzen Katalog von wichtigen Argumente, dem Ständerat zu wiedersprechen.