Schlagwort: Schweiz

  • Verärgerung und Ratlosigkeit in der EU über den Schweizer Bundesrat

    Verärgerung und Ratlosigkeit in der EU über den Schweizer Bundesrat

    Die Brisanz des Papiers liegt nicht im Inhalt, sondern in der Form.

    Bekannt ist, dass die Schweizer Regierung von der EU in drei Bereichen schriftliche Zugeständnisse erwartet.

    Beim Lohnschutz für entsandte Arbeitnehmerinnen, beim Thema staatliche Beihilfen und der Frage, ob EU-Bürgerinnen und Bürger, die sich in der Schweiz niederlassen, früher oder später Zugang zu den Schweizer Sozialsystemen haben sollen.

    Es gebe in allen drei Bereichen Möglichkeiten, die angesprochenen Probleme zu lösen, hält die EU-Kommission fest, die im Namen der 27 EU-Staaten die Verhandlungen mit der Schweiz führt.

    Das Problem liegt in der Form. Die EU-Diplomatinnen packen es zwar in zurückhaltende Worte; aber im Kern wirft die EU der Schweiz vor, die Verhandlungen nicht seriös führen zu wollen.

    So habe die Schweizer Verhandlungsführerin, Staatssekretärin Livia Leu, in fünf Gesprächsrunden mit der EU-Kommission nie eigene Textvorschläge vorgelegt, sondern jeweils von der EU erwartet, Lösungen für die genannten drei Problembereiche vorzuschlagen.

    Seit einem Monat wartet zudem die EU auf eine Rückmeldung aus der Schweiz, wie diese die von der EU ausgearbeiteten Text-Vorschläge nun bewertet.

    Niemand in der Schweizer Regierung fühle sich für das Dossier Rahmenabkommen zuständig, heisst es weiter. So seien trotz gutem Willen seitens der EU keine Fortschritte möglich. Die EU könne ja nicht mit sich selber verhandeln.

    Die EU müsse davon ausgehen, dass die Schweiz sich darauf beschränken wolle, die bestehenden bilateralen Abkommen am Leben zu erhalten.

    Die offensichtliche Verzögerungstaktik der Schweiz beim Rahmenabkommen interpretiert die EU so, dass es der Schweiz letztlich einfach nur darum gehe, zu verhindern, Teile des EU-Recht dynamisch anpassen zu müssen.

    Und, für alle Fälle, wolle die Schweiz jegliche Bindung der bilateralen Verträge an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ausschliessen.

    Die EU-Kommission geht weiter davon aus, dass sich Schweizer Bundesräte oder Bundesrätinnen in einer Woche mit EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen treffen. Vielleicht gelinge es in diesem Rahmen, endlich Klarheit zu erhalten, was die Schweiz denn nun eigentlich genau wolle.

    Die Schweiz müsse sich bewegen, ansonsten komme man nicht weiter in den Gesprächen.

    Finden die EU und die Schweiz keinen gemeinsamen Nenner beim Rahmenabkommen, bestehe kein Plan B, heisst es im internen Bericht der EU-Kommission.

  • Treffen von Sommaruga und von der Leyen in Davos ohne Ausrutscher

    Treffen von Sommaruga und von der Leyen in Davos ohne Ausrutscher

    Wegen des eher leichten Schuhwerks haben sich die beiden Teilnehmerinnen dieses Treffens, die Bundespräsidentin Sommaruga und die Präsidentin der EU-Kommission von der Leyen, darauf verständigt, sich gegenseitig nicht aufs Glatteis zu führen.

    Das scheint gelungen.

    Bilanz nach dem Treffen, so die Bundespräsidentin: Wir haben ein gutes Gespräch gehabt. Inhaltlich gebe es nichts Neues zu vermelden.

    Davos macht es möglich.

    Im Notfall wäre ein Schlitten zur Evakuierung bereit gewesen.

  • Mit Hochgeschwindigkeit in den autonomen Nachvollzug

    Mit Hochgeschwindigkeit in den autonomen Nachvollzug

    Ein ICE-Zug von Berlin nach Mailand und mit dem TGV von Paris nach Wien.

    Voraussetzung ist, dass jeder Zug in jedem EU-Mitgliedsland und der Schweiz zugelassen ist. Sicherheit geht vor.

    In der EU ist hierfür die Europäische Eisenbahnagentur zuständig. In der Schweiz das Bundesamt für Verkehr.

    Damit alles einfacher wird, will der Bundesrat den “grenzüberschreitenden Bahnverkehr weiter stärken (Mitteilung vom 6.11.2019).

    (mehr …)