Gauner ist nicht gleich Gauner. Robin Hood ist nicht Pablo Escobar.
Zu diesem Schluss kommen heute Vormittag die obersten Richterinnen und Richter der Europäischen Union: Sie lehnen es ab, dass der Name des kolumbianischen Drogenbosses in Europa als Marke eingetragen werden kann.
Das Gericht stützt den Entscheid auf die durchschnittliche Vernunft von Spanierinnen und die europäischen Grundwerte.
Die Gesellschaft Escobar Inc. mit Sitz in der Steueroase Puerto Rico wollte die Marke Pablo Escobar” schützen für eine ganze Reihe von Waren und Dienstleistungen: T-Shirts, Autos, Waschpulver, Kindernahrung, Gerätschaften wie Revolver, Kleider oder Parfums.
Das Amt für Geistiges Eigentum der EU fand das geschmacklos. Die höchsten europäischen Richter auch.
Pablo Escobar, Kolumbianer, gilt als Drogenbaron, Gründer das Drogen-Kartells von Medellin.
Einen solchen Markennamen zu schützen, verstosse gegen die guten Sitten.
Interessant ist die Begründung der Richterinnen und Richter. Sie berufen sich nämlich auf die Wahrnehmung von “vernünftigen Spanierinnen, mit durchschnittlicher Empfindlichkeits- und Toleranzschwelle”.
Der Bezug zu Spanien wird gemacht, weil das Land besondere Sensibilitäten gegenüber Latein-Amerika pflege.
Zumindest dieser Teil der spanischen Bevölkerung teile -so das Gericht – die ZITAT unteilbaren und universellen Werte der Union;
Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Darum nicht Pablo Escobar.
Der schlaue Einwurf der Kläger, dass Escobar auch Wohltäter war, half nichts: Interessant, denn die EU schützt tatsächlich die Namen anderer Gauner: Al Capone, Bonnie und Clyde, Che Guevare – wobei unklar ist, ob der Gauner oder der Revoluzzer gemeint ist – oder auch Robin Hood.
Übrigens: Das Urteil verstosse nicht gegen das Grundrecht der Unschuldsvermutung.
Sicher ist sicher. Pablo Escobar wurde nämlich nie verurteilt.
Er starb vorher im Kugelhagel der Sicherheitskräfte.