Kategorie: EU | Wirtschaft

Ökonomisch analysiert

  • Zur Erinnerung (an Mr. Trump): Die EU verbietet Produkte, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden

    Zur Erinnerung (an Mr. Trump): Die EU verbietet Produkte, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden

    Die USA drohen der EU mit neuen Zöllen von 10 Prozent (der Schweiz werden 12.5 Prozent angedroht), weil die EU angeblich zu wenig darauf achte, dass aus der EU Produkte exportiert werden, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden.

    Die EU weist die Vorwürfe zurück. Ende 2024 hat die EU eine Verordnung (VERORDNUNG (EU) 2024/3015) verabschiedet, die den Verkauf und Weiterverkauf von entsprechenden Produkten im europäischen Binnenmarkt unter Strafe stellt.

    Anbei die wichtigsten Punkte der Verordnung:

    • Die Verordnung verbietet es Unternehmen strikt, Produkte auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr zu bringen, bereitzustellen oder aus der EU auszuführen, wenn diese ganz oder teilweise in Zwangsarbeit hergestellt wurden. Das Verbot gilt unabhängig von der Herkunft, der Branche oder der Art des Produkts.
    • Für die rechtliche Definition stützt sich die Verordnung auf internationale Standards, insbesondere auf Artikel 2 des Übereinkommens Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Demnach gilt jede Arbeit oder Dienstleistung als Zwangsarbeit, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat (einschliesslich staatlich verordneter Zwangsarbeit).
    • Die Durchsetzung erfolgt über ein klar definiertes Verfahren durch die zuständigen Behörden (die EU-Kommission bei Risiken ausserhalb der EU, nationale Behörden innerhalb der Mitgliedstaaten).
    • Wird rechtskräftig festgestellt, dass ein Produkt in Zwangsarbeit hergestellt wurde, ordnen die Behörden harte Sanktionen an. Das Produkt muss unverzüglich vom EU-Markt genommen werden, die Weitergabe wird untersagt, und bereits auf dem Markt befindliche Waren müssen auf Kosten des Unternehmens entsorgt, vernichtet oder unbrauchbar gemacht werden.
    • Es wird eine zentrale, öffentlich zugängliche Datenbank bzw. ein Informationsportal zur Zwangsarbeit eingerichtet. Dieses enthält länderspezifische oder branchenspezifische Risikobewertungen, Leitlinien für Unternehmen sowie eine Liste der verbotenen Produkte, um Transparenz zu schaffen und die Einhaltung zu erleichtern.

    Weil das Gesetz eine EU-Verordnung ist, gilt es direkt in allen EU-Staaten. Es gilt allerdings eine Übergangsfrist, um die entsprechenden Kontrollbehörden einzurichten. Das muss bis Ende 2027 gelten.

  • EU-Parlament setzt sich durch: EU-USA-Handelsabkommen mit Schutzklauseln

    EU-Parlament setzt sich durch: EU-USA-Handelsabkommen mit Schutzklauseln

    In der Umsetzung des Zoll-Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union kommt die EU einen wichtigen Schritt voran. Das EU-Parlament, Mitgliedstaaten und die EU-Kommission einigten sich darauf, Zölle für US-Industrie-Produkte weitgehend abzuschaffen. Das Parlament bestand aber auf Schutzmassnahmen, für den Fall,dass US-Präsident Donald Trump die Vereinbarung nicht einhält.

    Das Handelsabkommen zwischen der EU und den USA ist alles andere als ausgewogen, sagt Bernd Lange, der Vorsitzende des Handels-Ausschusses im EU-Parlament.

    «Ich würde das nachwievor nicht als guten Deal bezeichnen.»

    Die EU schafft Industriezölle auf US-Produkte ab. Und akzeptiert im Gegenzug Zölle auf die meisten EU-Exporte in die USA von 15 Prozent.

    Im besten Fall werden die Handelsbeziehungen nun etwas berechenbarer.

    Weil es aber auch darüber keine Sicherheit mehr gibt, bestand das EU-Parlament auf zwei Schutzmechanismen, welche Kommission und Mitgliedstaaten verhindern wollten: Einerseits wurde eine Klausel eingefügt, nach der die EU die Zölle
    erst dann senken würde, wenn die USA ihren Teil der Abmachung erfüllen.

    Andererseits erhält das für die USA vorteilhafte Zollabkommen ein Ablaufdatum. Es endet Ende 2029, ein Jahr nach den Präsidentschaftswahlen in den USA.

    Das EU-Parlament setzt damit ein Zeichen: Anders als in den USA werden in der EU Handelsabkommen in einem demokratischen Prozess beschlossen und berücksichtigen geltende Welthandelsregeln.

    Bis Ende Juni müssen nun das Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten allen Gesetzesänderungen noch zustimmen. Die Zeit drängt, weil Präsident Trump der EU ein Ultimatum bis zum 4. Juli setzte.

    Die EU-Gesetzgeber hatten die Umsetzung des Handelsabkommens zuvor zweimal unterbrochen, nachdem Trump der EU mit neuen Zöllen gedroht hatte.

  • Die EU setzt auf Stahl-Protektionismus – die Schweizer muss sich neu ausrichten

    Die EU setzt auf Stahl-Protektionismus – die Schweizer muss sich neu ausrichten

    Die Kontingente für Stahl, die zollfrei in die EU importiert werden können, werden ab Juli dieses Jahres halbiert. Der Zoll auf Einfuhren von Stahl wird in der EU nahezu verdoppelt, auf 50 Prozent.

    Schutz der EU-Stahlindustrie vor billiger Konkurrenz

    Das Europäische Parlament hat schärfere Regeln zum Schutz der EU-Stahlindustrie vor billiger Konkurrenz aus Ländern wie China beschlossen. Eine grosse Mehrheit der Abgeordneten stimmte in Strassburg dafür, dass deutlich weniger Stahl zollfrei in die EU eingeführt werden darf und darüber hinausgehende Importe mit einem höheren Strafzoll als bisher belegt werden. Die Neuregelung war zuvor mit den Mitgliedstaaten ausgehandelt worden, welche nun ihre definitive Zustimmung geben müssen.

    Diese drastischen Schutzmassnahmen für die Stahlproduzenten in der EU erhalten im EU-Parlament eine fast uneingeschränkte Zustimmung; von allen Parteien; aus allen Mitgliedstaaten. Es applaudieren die Wirtschaftsverbände und der europäische Gewerkschaftsbund.

    «Endlich», «höchste Zeit», «vorbei die Zeit der Naivität», «Europa muss seine Industrie schützen». Bei keiner anderen Sache ist im Plenum soviel Übereinstimmung zu hören.

    Unbestritten die Diagnose

    Dies, weil die Diagnose unbestritten ist: China, aber auch Indien oder die Türkei schwemmen den EU-Stahlmarkt mit Billigprodukten zu Dumpingpreisen. Die globalen Überkapazitäten bei der Produktion übersteigen die europäische Nachfrage beim Stahl um das Fünffache. Das kostet Hunderttausende Arbeitsplätze in Europa. Darum das explizite Bekenntnis aller Parteien und Verbände zum wettbewerbsverzerrenden Protektionismus in der EU.

    Erklären lässt sich die Abkehr von der Freihandels-Doktrin in der EU zudem mit den aktuellen geopolitischen Verwerfungen. Die Stahlbranche gilt als strategisch: Für den Bau von kritischer Infrastruktur, für die Rüstungsindustrie oder für die europäische Automobilindustrie.

    Das Vertrauen auf die ordnende Hand des Wettbewerbs war falsch, so der breite Konsens im Parlament.

    An Begehrlichkeiten fehlt es nicht

    Die Schweiz als Nicht-Mitglied der EU und des EWR wird folglich bestraft. Das ist unfair. Das streitet in der EU niemand ab. Mit massgeschneiderten Frei-Kontingenten soll das Schlimmste erträglich gemacht werden, verspricht die EU-Kommission. Der Status quo wird aber nicht zu halten sein.

    Zu denken geben sollte der Schweizer Politik, dass im Europäischen Parlament – wiederum politisch breit abgestützt – ohne Hemmungen gefordert wird, dass der Protektionismus auf weitere Branchen ausgeweitet werden soll: Auf die Rüstungsindustrie, auf die Autoindustrie, Batterien oder Windturbinen. Es fehlen nicht Begehrlichkeiten. Noch mehr Protektionismus ist wahrscheinlich.

    Politik muss Orientierung bieten

    Das sind schlechte Nachrichten für die Schweizer Exportindustrie, die ja vor allem eine Exportindustrie in die EU ist. Bundesrat und Parlament in der Schweiz dürfen die Kehrtwende in der EU mit Recht laut kritisieren. Das ist aber nicht ausreichend. Die eidgenössische Politik muss nun konkrete Lösungswege aufzeigen, wie sich der Schweizer Industriestandort entlang dieser neuen Realitäten zu orientieren hat. Die Musterschülerin zu spielen, die weiter auf globalen Freihandel pocht, hilft wenig.

    Innenpolitisch gilt es zu klären, wie die Schweiz der EU entgegenkommen kann. Die im Freihandelsabkommen fehlende Streitschlichtung hat negative Folgen für die Schweizer Stahlindustrie. Was der Schweiz fehlt, sind verbindliche Mechanismen des Interessensausgleiches mit der EU. Das spricht für das Modell eines Schiedsgerichts, wie es im neuen bilateralen Vertragspaket vorgesehen ist. Der Protektionismus der EU im Stahlsektor könnte die Vorteile für die Schweiz nicht besser illustrieren.

  • «Black Friday, Cyber Monday»: Viele leere Versprechen, sagt die EU.

    «Black Friday, Cyber Monday»: Viele leere Versprechen, sagt die EU.

    Ein Drittel der Rabattversprechen sind trügerisch,

    23 europäische Aufsichtsbehörden haben im letzten Herbst eine koordinierte Untersuchung der Geschäftspraktiken von E-Shops rund um den «Black-Friday» und «Cyber-Monday» durchgeführt.

    Bei solchen Rabatt-Aktionen versprechen Online-Händler besonders günstige Angebote. Meist sind das aber irreführende Versprechen, zeigt eine neue Untersuchung in der Europäischen Union.

    In sogenannten «Sweeps» führen nationale Aufsichtsbehörden unter der Koordination der EU-Kommission gemeinsame Kontrollen durch, um die EU-Konsumentenschutz-Gesetze durchzusetzen. Bei der jüngsten Untersuchung von 314 E-Shops nahmen folgende Länder teil: Dänemark, Estland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien, Schweden, Island, Norwegen.

    Die Ergebnisse der koordinierten Untersuchungsaktion zeigen, wie Konsumentinnen und Konsumenten systematisch getäuscht werden:

    • 94 % der Online-Händler warben während der Black-Friday-Verkaufsaktion mit Rabatten.
    • Mindestens 30 % der Händler hielten sich nicht an die EU-Vorschriften zu Preisnachlässen, während in 30 % der Fälle weitere Informationen erforderlich waren. Nur 40 % der Händler hielten sich vollständig an die EU-Vorschriften zu Preisnachlässen.
    • 34 % der Händler verwendeten Preisvergleiche, doch die meisten von ihnen (6 von 10) erklärten den verwendeten Referenzpreis nicht eindeutig. Nach dem EU-Verbraucherrecht müssen Preisvergleiche klar und nicht irreführend sein und dürfen nicht als Rabatt dargestellt werden.
    • 18 % der Händler wandten Druckverkaufstechniken an, wie
      zum Beispiel Knappheitsargumente oder Countdown-Timer, und mehr als die Hälfte dieser Fälle wirkte irreführend.
    • 10 % der Händler nutzten «Drip Pricing», eine irreführende Verkaufstechnik, bei der der Gesamtpreis zu Beginn des Kaufprozesses nicht angegeben wird und zusätzliche obligatorische und unvermeidbare Kosten, wie z. B. Servicegebühren, erst später im Verlauf des Prozesses offengelegt werden.

    Unlautere Täuschungen rund um die Rabatt-Tage sind also die Regel.

    Die zuständigen Stellen in den EU-Staaten können nun Strafverfahren gegen die betroffenen Unternehmen eröffnen.

  • Textil-Recycling: Zwei Mode-Pioniere zeigen, wie es besser gelingt

    Textil-Recycling: Zwei Mode-Pioniere zeigen, wie es besser gelingt

    Seit einem Jahr ist es in der EU verboten, Textilien einfach im Hausmüll zu entsorgen. Doch die Realität sieht ernüchternd aus: Erst 15 Prozent der Altkleider werden in Europa eingesammelt. Die Flut an meist chinesischer Billigmode aus Ultra-Fast-Fashion überflutet den Markt, macht Recycling oft unwirtschaftlich und überlastet die Systeme.

    Die meisten Kleider bestehen aus Polyester oder Mischgeweben, die sich kaum hochwertig wiederverwerten lassen. Gleichzeitig sinken die Preise für Alttextilien, weil das Angebot die Nachfrage bei Weitem übersteigt. Doch es gibt Hoffnung: Zwei innovative Ansätze aus Belgien und Frankreich beweisen, dass nachhaltige Mode und effizientes Recycling möglich sind – wenn man das Problem an der Wurzel packt.

    Loom: Mode, die länger hält und nie Werbung macht

    In Paris setzt das Label Loom auf ein radikales Konzept: Kleider sollen nicht nur nachhaltig produziert, sondern auch so lange wie möglich getragen werden. Statt saisonaler Kollektionen gibt es „Generationen“ – kontinuierlich verbesserte Basics aus Bio-Baumwolle, die nicht aus der Mode kommen. Kundinnen erhalten nach dem Kauf gezielte Rückfragen, wie sich die Qualität verbessern lässt. „Wir wollen, dass unsere Kunden weniger, aber bewusster kaufen“, sagt Gründerin Julia Faure. Loom verzichtet auf Werbung und Rabattschlachten, produziert lokal in Frankreich und. Das Ziel: Ein Kleiderschrank, der nur das Nötigste enthält – und zwar in bester Qualität. Faure ist überzeugt: „Recycling darf nur eine Notlösung sein. Viel wichtiger ist es, von vornherein weniger und besser zu produzieren.“

    Resortecs: Ein schlauer Faden für die Kreislaufwirtschaft

    Während Loom die Überproduktion bekämpft, löst das belgische Start-up Resortecs ein zentrales technisches Problem: Wie lassen sich Kleider effizient in ihre Einzelteile zerlegen? Die Antwort heisst „Smart-Stitch“, ein spezieller Faden, der sich unter Hitze auflöst. Innerhalb von zehn Minuten trennt eine Maschine Jeans in Stoff, Knöpfe, Reissverschlüsse und Nieten – alles sortenrein und wiederverwertbar. Besonders wertvolle Materialien wie Cashmir oder Schutztextilien für Feuerwehrleute lassen sich so gezielt zurückgewinnen. „Kleine Änderungen im Design können grosse Wirkung entfalten“, erklärt Gründer Cédric Vanhoek. Seine Technologie macht Recycling nicht nur möglich, sondern auch wirtschaftlich attraktiv.

    Beide Beispiele zeigen: Echte Kreislaufwirtschaft gelingt nur, wenn Produktion, Design und Konsum neu gedacht werden. Loom beweist, dass Mode-Haus auch ohne Kaufzwang rentabel sein kann, Resortecs, dass Recycling nicht immer nur minderwertiges Downcycling sein muss.

    Vielleicht liegt die Lösung ja nicht im Entsorgen, sondern im bewussteren Umgang mit dem, was wir bereits besitzen.

  • Ultra-Fast-Fashion aus China hebelt die Altkleider-sammlung in der EU aus

    Ultra-Fast-Fashion aus China hebelt die Altkleider-sammlung in der EU aus

    Wir haben das Gefühl, Gutes zu tun, wenn wir unsere alten Kleider, Turnschuhe oder Bettwäsche in einen Altkleider-Container werfen. Das ist eine Täuschung.

    16 Kilogramm Textilien entsorgen wir jedes Jahr, Tendenz steigend. In der Europäischen Union besteht seit einem Jahr die Pflicht, diese zu sammeln. Kleider dürfen nicht mehr im Abfall entsorgt werden.

    Das Gesetz verfehlt allerdings seine Ziele noch bei Weitem: Europaweit beträgt die Sammelquote von Textilien erst 15 Prozent. Europameister im Kleidersammeln sind die Niederlande: Sammelquote 50 Prozent.

    Das sei eine gute Sache, aber eben erst die Hälfte, sagt Johan Jongkind vom gemeinnützigen Unternehmen «Sympany», welches einen Grossteil der Alt-Textilien einsammelt. Das Problem: Bereits heute stürzen in den Niederlanden die Preise, welche Recycling-Unternehmen für Altkleider bezahlen wollen, in den Keller.

    «In den letzten zwei, drei Jahren sind die Preise um 60 Prozent gesunken», erklärt Johann Jongkind. Das gefährdet das Geschäftsmodell von «Sympany». Die Einnahmen aus der Kleidersammlung finanzieren nämlich soziale Projekte im ganzen Land. Alles kommt nun in Schieflage.

    Zwar müssen Textil-Produzenten sich an den Entsorgungskosten beteiligen. Die Pflichtabgabe ist aber zu tief angesetzt.

    «Sympany» ist nun daran, den ganzen Prozess zu automatisieren. Bereits heute sortiert das Unternehmen in den Niederlanden die Textilien nur noch grob und schickt die gepressten Kleiderballen nach Ost-Europa, in die Türkei oder in den Maghreb für die Feinsortierung.

    «Wir müssen unsere Kosten um 80 Prozent senken, um konkurrenzfähig zu bleiben», rechnet Jongkind vor.

    Möglicherweise wir die Rechnung aber nie aufgehen. Denn täglich nimmt die Menge von importierten Billigkleidern aus China zu. Das zeigt sich am Frachtflughafen im belgischen Lüttich, der sich auf E-Commerce spezialisiert hat. Die chinesischen Modeanbieter Shein und Temu gehören zu den grössten Kunden des Flughafens.

    Chinesische Versandhäuser zählen zu den grössten Kunden des Flughafens.

    1.3 Milliarden Tonnen Pakete, meist direkt für private Kundinnen und Kunden, musste der Frachtflughafen verarbeiten. Das sind 15 Prozent mehr als vor einem Jahr. Diese gigantische Flut von Ultra-Fast-Fashion, fast ausschliesslich aus China, die in die EU importiert wird, stellt den ganzen Altkleidermarkt auf den Kopf. Die meist synthetischen Billigkleider sind von so schlechter Qualität, dass sie nicht wiederverwertet werden können. Unternehmen wie «Sympany» bleibt meist nicht mehr übrig, als diese in den Abfall zu werfen. Die Kosten müssen sie selbst tragen.

    Derweilen sinken Preise für Altkleider weiter.