Im Rahmen des Asyl- und Migrationspaktes verschärft die EU ihre Einwanderungsgesetze.
Kontrollen an den Aussengrenzen wurden bereits verschärft, Kurz-Verfahren an der Grenze eingeführt und die Verfahren wo immer möglich beschleunigt.
Nun schliesst die EU eine weitere Lücke: Die Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden. Abschiebungen sollen auch in Drittstaaten möglich sein. Ob das Modell allerdings in der Realität auch Wirkung erzielt, ist alles andere als gewiss.
Drei von vier Eingewanderte in die EU, deren Aufnahmegesuch abgelehnt wurde, verbleiben in einem EU-Land. Bei der Rückführung haben alle Länder im Schengenraum, also auch die Schweiz, ein Durchsetzungsproblem, weil nur wenige Asylsuchende von ihrem Heimatland wieder aufgenommen werden. Seit Jahren wird fieberhaft nach Modellen gesucht, Abhilfe zu schaffen.
Die EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament schaffen nun die rechtlichen Grundlagen, dass Asylsuchenden auch in Drittstaaten ausserhalb Europas abgeschoben werden können. Das Gesetz sieht weitere Sanktions-Massnahmen vor: abgewiesenen Gesuchstellern können Reisedokumente entzogen werden, damit sie nicht in ein anderes Land weiterziehen; Ausschaffungs-Haft bis zwei Jahre ist möglich; oder Einreiseverbote bis 20 Jahre, was nach erfolgreicher Abschiebung verhindern soll, dass die gleiche Person ein neues Asylgesuch einreicht. Das soll abschreckend wirken.
Auch der Schweizer Bundesrat will RĂĽckfĂĽhrungen beschleunigen. Er gab darum bei Experten ein Gutachten in Auftrag, die von der EU angedachten Modelle zu bewerten. Fazit des Berichtes im April: Die Auslagerung von Asylverfahren und Wegweisung in Drittstaaten habe erhebliche HĂĽrden. Gar nicht unbedingt rechtliche HĂĽrden; sondern enorme HĂĽrden bei der Umsetzung.
Im Expertenbericht steht: Ein solches Modell müsse über längere Zeit funktionieren, was stabile Beziehungen zum Zielstaat der Auslagerung voraussetzt, sowie einen breiten politischen Konsens in den beteiligten Staaten über ein solches Modell.
Der wesentliche, heikle Punkt betrifft nämlich das Gegengeschäft mit interessierten Drittstaaten. Für Länder wie Uganda, Usbekistan oder Kirgistan werden rein finanzielle Anreize kaum ausreichen, solche Rückführungs-Zentren zu eröffnen. Sie erwarten im Gegenzug grosszügige Visa-Erleichterungen für ihre Landsleute. Ein heikler Pfad für die EU. Selbst Befürworter solcher Ideen anerkennen grosse Unsicherheiten, namentlich in Bezug auf politische Stabilität in den Partnerländern. Einen abschreckenden Effekt hätten solche Rückführungszentren zudem nur, wenn eine grosse Zahl von Asylsuchenden abgeschoben werden könne.
Das sind gewichtige Vorbehalte gegenüber Rückführungszentren in Drittstaaten. Einige EU-Länder, Frankreich etwa, oder Spanien haben darum ihre Folgerungen bereits gezogen. Sie kommen zum gleichen Schluss wie der Schweizer Bundesrat: Sie unterstützen das Modell, glauben aber nicht an dessen Realisierung. Der Nutzen sei zu klein, die Kosten viel zu hoch.
Auf der anderen Seite können die Befürworter, namentlich in Deutschland, Dänemark, den Niederlanden oder Österreich nun endlich den Beweis antreten, dass alle Skeptiker falsch liegen.








