Autor: Charles Liebherr

  • Zur Erinnerung (an Mr. Trump): Die EU verbietet Produkte, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden

    Zur Erinnerung (an Mr. Trump): Die EU verbietet Produkte, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden

    Die USA drohen der EU mit neuen Zöllen von 10 Prozent (der Schweiz werden 12.5 Prozent angedroht), weil die EU angeblich zu wenig darauf achte, dass aus der EU Produkte exportiert werden, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden.

    Die EU weist die Vorwürfe zurück. Ende 2024 hat die EU eine Verordnung (VERORDNUNG (EU) 2024/3015) verabschiedet, die den Verkauf und Weiterverkauf von entsprechenden Produkten im europäischen Binnenmarkt unter Strafe stellt.

    Anbei die wichtigsten Punkte der Verordnung:

    • Die Verordnung verbietet es Unternehmen strikt, Produkte auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr zu bringen, bereitzustellen oder aus der EU auszuführen, wenn diese ganz oder teilweise in Zwangsarbeit hergestellt wurden. Das Verbot gilt unabhängig von der Herkunft, der Branche oder der Art des Produkts.
    • Für die rechtliche Definition stützt sich die Verordnung auf internationale Standards, insbesondere auf Artikel 2 des Übereinkommens Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Demnach gilt jede Arbeit oder Dienstleistung als Zwangsarbeit, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat (einschliesslich staatlich verordneter Zwangsarbeit).
    • Die Durchsetzung erfolgt über ein klar definiertes Verfahren durch die zuständigen Behörden (die EU-Kommission bei Risiken ausserhalb der EU, nationale Behörden innerhalb der Mitgliedstaaten).
    • Wird rechtskräftig festgestellt, dass ein Produkt in Zwangsarbeit hergestellt wurde, ordnen die Behörden harte Sanktionen an. Das Produkt muss unverzüglich vom EU-Markt genommen werden, die Weitergabe wird untersagt, und bereits auf dem Markt befindliche Waren müssen auf Kosten des Unternehmens entsorgt, vernichtet oder unbrauchbar gemacht werden.
    • Es wird eine zentrale, öffentlich zugängliche Datenbank bzw. ein Informationsportal zur Zwangsarbeit eingerichtet. Dieses enthält länderspezifische oder branchenspezifische Risikobewertungen, Leitlinien für Unternehmen sowie eine Liste der verbotenen Produkte, um Transparenz zu schaffen und die Einhaltung zu erleichtern.

    Weil das Gesetz eine EU-Verordnung ist, gilt es direkt in allen EU-Staaten. Es gilt allerdings eine Übergangsfrist, um die entsprechenden Kontrollbehörden einzurichten. Das muss bis Ende 2027 gelten.

  • EU-Asylrecht: Weg frei für Abschiebezentren in Drittstaaten

    EU-Asylrecht: Weg frei für Abschiebezentren in Drittstaaten

    Im Rahmen des Asyl- und Migrationspaktes verschärft die EU ihre Einwanderungsgesetze.

    Kontrollen an den Aussengrenzen wurden bereits verschärft, Kurz-Verfahren an der Grenze eingeführt und die Verfahren wo immer möglich beschleunigt.

    Nun schliesst die EU eine weitere Lücke: Die Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden. Abschiebungen sollen auch in Drittstaaten möglich sein. Ob das Modell allerdings in der Realität auch Wirkung erzielt, ist alles andere als gewiss.

    Drei von vier Eingewanderte in die EU, deren Aufnahmegesuch abgelehnt wurde, verbleiben in einem EU-Land. Bei der Rückführung haben alle Länder im Schengenraum, also auch die Schweiz, ein Durchsetzungsproblem, weil nur wenige Asylsuchende von ihrem Heimatland wieder aufgenommen werden. Seit Jahren wird fieberhaft nach Modellen gesucht, Abhilfe zu schaffen.

    Die EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament schaffen nun die rechtlichen Grundlagen, dass Asylsuchenden auch in Drittstaaten ausserhalb Europas abgeschoben werden können. Das Gesetz sieht weitere Sanktions-Massnahmen vor: abgewiesenen Gesuchstellern können Reisedokumente entzogen werden, damit sie nicht in ein anderes Land weiterziehen; Ausschaffungs-Haft bis zwei Jahre ist möglich; oder Einreiseverbote bis 20 Jahre, was nach erfolgreicher Abschiebung verhindern soll, dass die gleiche Person ein neues Asylgesuch einreicht. Das soll abschreckend wirken.

    Auch der Schweizer Bundesrat will Rückführungen beschleunigen. Er gab darum bei Experten ein Gutachten in Auftrag, die von der EU angedachten Modelle zu bewerten. Fazit des Berichtes im April: Die Auslagerung von Asylverfahren und Wegweisung in Drittstaaten habe erhebliche Hürden. Gar nicht unbedingt rechtliche Hürden; sondern enorme Hürden bei der Umsetzung.

    Im Expertenbericht steht: Ein solches Modell müsse über längere Zeit funktionieren, was stabile Beziehungen zum Zielstaat der Auslagerung voraussetzt, sowie einen breiten politischen Konsens in den beteiligten Staaten über ein solches Modell.

    Der wesentliche, heikle Punkt betrifft nämlich das Gegengeschäft mit interessierten Drittstaaten. Für Länder wie Uganda, Usbekistan oder Kirgistan werden rein finanzielle Anreize kaum ausreichen, solche Rückführungs-Zentren zu eröffnen. Sie erwarten im Gegenzug grosszügige Visa-Erleichterungen für ihre Landsleute. Ein heikler Pfad für die EU. Selbst Befürworter solcher Ideen anerkennen grosse Unsicherheiten, namentlich in Bezug auf politische Stabilität in den Partnerländern. Einen abschreckenden Effekt hätten solche Rückführungszentren zudem nur, wenn eine grosse Zahl von Asylsuchenden abgeschoben werden könne.

    Das sind gewichtige Vorbehalte gegenüber Rückführungszentren in Drittstaaten. Einige EU-Länder, Frankreich etwa, oder Spanien haben darum ihre Folgerungen bereits gezogen. Sie kommen zum gleichen Schluss wie der Schweizer Bundesrat: Sie unterstützen das Modell, glauben aber nicht an dessen Realisierung. Der Nutzen sei zu klein, die Kosten viel zu hoch.

    Auf der anderen Seite können die Befürworter, namentlich in Deutschland, Dänemark, den Niederlanden oder Österreich nun endlich den Beweis antreten, dass alle Skeptiker falsch liegen.

  • EU-Parlamentarierin Hohlmeier zu Ungarn: «Geld nur gegen Reformen»

    EU-Parlamentarierin Hohlmeier zu Ungarn: «Geld nur gegen Reformen»

    Die EU hält Subventionen für Ungarn zurück, weil sich das Land unter der abgewählten Regierung von Viktor Orban immer mehr von einem ordentlichen Rechtsstaat entfernte.

    Während die EU-Kommission den neuen Premier Peter Maygar vorauseilend viel Unterstützung verspricht, mahnt das EU-Parlament zur Vorsicht.

    Die bayrische Christdemokratin Monika Hohlmeier ist Mitglied des Budget-Kontroll-Ausschusses des EU-Parlamentes. In dieser Funktion reiste sie in den letzten Jahren mehrfach nach Ungarn, um vor Ort nachvollziehen zu können, wie und wo EU-Gelder versickern. An sie herangetragen wurden immer wieder Hilferufe von Unternehmerinnen, die unter dem System Orban litten.

    «Der Druck auf diese Menschen war enorm», so Hohlmeier.

    Eine Klein-Unternehmerin habe mehr als 150 Inspektionen überstehen müssen, nur weil ein Oligarch ihr Geschäft in der Innenstadt von Budapest erwerben wollte.

    Die neu gewählte Regierung in Ungarn müsse die unter Viktor Orban etablierten oligarchischen Strukturen zerschlagen.

    «Zu einer freiheitlichen Grundordnung gehört es, dass gewisse Personen mehr oder weniger Vermögen haben. Aber diese oligarchischen Strukturen, zwischen Politik und Wirtschaft Macht zu verteilen, gehören abgeschafft», sagt Monika Hohlmeier.

    Die EU-Abgeordneten fordern dies partei-übergreifend in zahlreichen Berichten – seit Jahren. Entsprechende Forderungen stehen auch in den jährlichen Prüfberichten der EU-Kommission zur Rechtstaatlichkeit in Ungarn, ohne Wirkung. Selbst Urteile des Europäischen Gerichtshofes gibt es, die Viktor Orbans Regierung ignorierte.

    Der neue Premier Peter Maygar verspricht Besserung. Er geniesst zunächst einmal viel Goodwill im EU-Parlament, dem er ja selber angehörte bis zu seiner Wahl zum Premier. Das sei eine gute Ausgangslage, meint Monika Hohlmeier. Sie und ihre Kollegen im Kontroll-Ausschuss blieben aber skeptisch, aus Prinzip.

    «Es kann nicht darum gehen, jemanden politisch punkten zu lassen», warnt Hohlmeier.

    Das EU-Parlament will mögliche Auszahlungen von EU-Geldern sehr kritisch prüfen, weil die EU-Kommission in der Vergangenheit zu viele Kompromisse gegenüber Ungarn einging.

    Ende 2023 gab die Kommission 11 Milliarden Euro frei zugunsten Ungarns. Viktor Orbán verknüpfte damals die EU-Budget-Verhandlungen, inklusive neuer Ukraine-Kredite, mit der Auszahlung von eingefrorenen EU-Geldern. Das Parlament verurteilte den Deal und erhob Klage beim Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hat noch kein Urteil gefällt, aber die Generalanwältin stützt in ihrem Gutachten zuhanden der Richterinnen die Haltung des EU-Parlaments.

    «Die Kommission weicht gerne mal aus. Darum werden wir bei Ungarn sehr genaue Fragen stellen. Die neue Regierung muss glaubhaft zeigen, dass es ein Umdenken gibt.»

    Die Zeit dränge zwar, anerkennt Monika Hohlmeier. Aber die Zeit sei ausreichend. Die Partei der Regierung Maygar verfügt über eine absolute Mehrheit im Parlament. In vielen Bereichen genüge es, Dekrete aus Orbans Zeiten einfach abzuschaffen.

    Ohne rechtlich bindende Beschlüsse, werde der Kontroll-Ausschuss keine Gelder freigeben, so Hohlmeier. «Versprechen genügen uns nicht.»

    Der ungarische Premier Peter Maygar wird nach seiner Charme-Offensive bei der EU-Kommission auch beim EU-Parlament noch Überzeugungsarbeit leisten müssen, dass in Ungarn tatsächlich eine neue politischer Ära anbricht.

  • EU-Parlament setzt sich durch: EU-USA-Handelsabkommen mit Schutzklauseln

    EU-Parlament setzt sich durch: EU-USA-Handelsabkommen mit Schutzklauseln

    In der Umsetzung des Zoll-Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union kommt die EU einen wichtigen Schritt voran. Das EU-Parlament, Mitgliedstaaten und die EU-Kommission einigten sich darauf, Zölle für US-Industrie-Produkte weitgehend abzuschaffen. Das Parlament bestand aber auf Schutzmassnahmen, für den Fall,dass US-Präsident Donald Trump die Vereinbarung nicht einhält.

    Das Handelsabkommen zwischen der EU und den USA ist alles andere als ausgewogen, sagt Bernd Lange, der Vorsitzende des Handels-Ausschusses im EU-Parlament.

    «Ich würde das nachwievor nicht als guten Deal bezeichnen.»

    Die EU schafft Industriezölle auf US-Produkte ab. Und akzeptiert im Gegenzug Zölle auf die meisten EU-Exporte in die USA von 15 Prozent.

    Im besten Fall werden die Handelsbeziehungen nun etwas berechenbarer.

    Weil es aber auch darüber keine Sicherheit mehr gibt, bestand das EU-Parlament auf zwei Schutzmechanismen, welche Kommission und Mitgliedstaaten verhindern wollten: Einerseits wurde eine Klausel eingefügt, nach der die EU die Zölle
    erst dann senken würde, wenn die USA ihren Teil der Abmachung erfüllen.

    Andererseits erhält das für die USA vorteilhafte Zollabkommen ein Ablaufdatum. Es endet Ende 2029, ein Jahr nach den Präsidentschaftswahlen in den USA.

    Das EU-Parlament setzt damit ein Zeichen: Anders als in den USA werden in der EU Handelsabkommen in einem demokratischen Prozess beschlossen und berücksichtigen geltende Welthandelsregeln.

    Bis Ende Juni müssen nun das Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten allen Gesetzesänderungen noch zustimmen. Die Zeit drängt, weil Präsident Trump der EU ein Ultimatum bis zum 4. Juli setzte.

    Die EU-Gesetzgeber hatten die Umsetzung des Handelsabkommens zuvor zweimal unterbrochen, nachdem Trump der EU mit neuen Zöllen gedroht hatte.

  • Die EU setzt auf Stahl-Protektionismus – die Schweizer muss sich neu ausrichten

    Die EU setzt auf Stahl-Protektionismus – die Schweizer muss sich neu ausrichten

    Die Kontingente für Stahl, die zollfrei in die EU importiert werden können, werden ab Juli dieses Jahres halbiert. Der Zoll auf Einfuhren von Stahl wird in der EU nahezu verdoppelt, auf 50 Prozent.

    Schutz der EU-Stahlindustrie vor billiger Konkurrenz

    Das Europäische Parlament hat schärfere Regeln zum Schutz der EU-Stahlindustrie vor billiger Konkurrenz aus Ländern wie China beschlossen. Eine grosse Mehrheit der Abgeordneten stimmte in Strassburg dafür, dass deutlich weniger Stahl zollfrei in die EU eingeführt werden darf und darüber hinausgehende Importe mit einem höheren Strafzoll als bisher belegt werden. Die Neuregelung war zuvor mit den Mitgliedstaaten ausgehandelt worden, welche nun ihre definitive Zustimmung geben müssen.

    Diese drastischen Schutzmassnahmen für die Stahlproduzenten in der EU erhalten im EU-Parlament eine fast uneingeschränkte Zustimmung; von allen Parteien; aus allen Mitgliedstaaten. Es applaudieren die Wirtschaftsverbände und der europäische Gewerkschaftsbund.

    «Endlich», «höchste Zeit», «vorbei die Zeit der Naivität», «Europa muss seine Industrie schützen». Bei keiner anderen Sache ist im Plenum soviel Übereinstimmung zu hören.

    Unbestritten die Diagnose

    Dies, weil die Diagnose unbestritten ist: China, aber auch Indien oder die Türkei schwemmen den EU-Stahlmarkt mit Billigprodukten zu Dumpingpreisen. Die globalen Überkapazitäten bei der Produktion übersteigen die europäische Nachfrage beim Stahl um das Fünffache. Das kostet Hunderttausende Arbeitsplätze in Europa. Darum das explizite Bekenntnis aller Parteien und Verbände zum wettbewerbsverzerrenden Protektionismus in der EU.

    Erklären lässt sich die Abkehr von der Freihandels-Doktrin in der EU zudem mit den aktuellen geopolitischen Verwerfungen. Die Stahlbranche gilt als strategisch: Für den Bau von kritischer Infrastruktur, für die Rüstungsindustrie oder für die europäische Automobilindustrie.

    Das Vertrauen auf die ordnende Hand des Wettbewerbs war falsch, so der breite Konsens im Parlament.

    An Begehrlichkeiten fehlt es nicht

    Die Schweiz als Nicht-Mitglied der EU und des EWR wird folglich bestraft. Das ist unfair. Das streitet in der EU niemand ab. Mit massgeschneiderten Frei-Kontingenten soll das Schlimmste erträglich gemacht werden, verspricht die EU-Kommission. Der Status quo wird aber nicht zu halten sein.

    Zu denken geben sollte der Schweizer Politik, dass im Europäischen Parlament – wiederum politisch breit abgestützt – ohne Hemmungen gefordert wird, dass der Protektionismus auf weitere Branchen ausgeweitet werden soll: Auf die Rüstungsindustrie, auf die Autoindustrie, Batterien oder Windturbinen. Es fehlen nicht Begehrlichkeiten. Noch mehr Protektionismus ist wahrscheinlich.

    Politik muss Orientierung bieten

    Das sind schlechte Nachrichten für die Schweizer Exportindustrie, die ja vor allem eine Exportindustrie in die EU ist. Bundesrat und Parlament in der Schweiz dürfen die Kehrtwende in der EU mit Recht laut kritisieren. Das ist aber nicht ausreichend. Die eidgenössische Politik muss nun konkrete Lösungswege aufzeigen, wie sich der Schweizer Industriestandort entlang dieser neuen Realitäten zu orientieren hat. Die Musterschülerin zu spielen, die weiter auf globalen Freihandel pocht, hilft wenig.

    Innenpolitisch gilt es zu klären, wie die Schweiz der EU entgegenkommen kann. Die im Freihandelsabkommen fehlende Streitschlichtung hat negative Folgen für die Schweizer Stahlindustrie. Was der Schweiz fehlt, sind verbindliche Mechanismen des Interessensausgleiches mit der EU. Das spricht für das Modell eines Schiedsgerichts, wie es im neuen bilateralen Vertragspaket vorgesehen ist. Der Protektionismus der EU im Stahlsektor könnte die Vorteile für die Schweiz nicht besser illustrieren.

  • EU-Bündnisfall: So funktioniert die Beistandsklausel (nicht)

    EU-Bündnisfall: So funktioniert die Beistandsklausel (nicht)

    Am informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs in Zypern beraten die EU-Länder über die Folgen der zahlreichen Krisen in der Welt. Teil der Debatte ist auch eine Aussprache über den EU-Bündnisfall. Die Diskussion wird als dringlich erachtet, weil die USA nicht mehr als verlässlichen Partner angesehen werden kann.

    Warum wird der Bündnisfall gerade jetzt in der EU zur Diskussion gestellt?

    Am 2. März 2026 trifft eine iranische Drohne, gestartet im Libanon, eine britische Militärbasis auf der Insel Zypern, einem Mitgliedsland der EU, aber kein Mitglied des Verteidigungsbündnisses NATO. Zwei weitere Drohnen können abgefangen werden.

    Der zypriotische Präsident Nikos Christodoulidis aktiviert Artikel 42 des EU-Vertrags zwar nicht offiziell, mahnt aber, dass die EU sich dringend auf einen entsprechenden Ernstfall vorbereiten muss.

    Zypern hat aktuell den Vorsitz in allen Sitzungen der EU-Mitgliedstaaten inne.

    Was steht genau in der EU-Beistandsklausel?

    Artikel 42 (7) ist in den EU-Verträgen Teil der Bestimmungen über die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

    «Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung […]» ist darin festgehalten.

    Ausdrücklich betont wird, dass die EU-Beistandsklausel mit den entsprechenden Bestimmungen der Nato-Mitglieder im Einklang sein müssen, also dem Artikel 5 des Nato-Paktes.

    Der genaue Wortlaut von Artikel 42(7)

    Wurde die Beistandsklausel der EU jemals aktiviert?

    Nach den Terroranschlägen in Paris im November 2015 aktivierte der damalige französische Präsident François Holland das erste und einzige Mal Artikel 42 (7) in der EU.

    Bei den Terrorangriffen im Zentrum von Paris, beim Fussballstadion «Stade de France» und im Konzertlokal Bataclan starben an diesem Abend mehr als 130 Menschen.

    Frankreich führte daraufhin Gespräche mit den anderen EU-Mitgliedstaaten, um zu klären, welche Art der Unterstützung möglich wäre. Einige Mitgliedstaaten erklärten sich dazu bereit, Militäroperationen gegen Terroristen in Syrien und im Irak zu unterstützen. Andere gaben bekannt, ihre Beteiligung an anderen internationalen Missionen zu erhöhen, damit französische Truppen andernorts eingesetzt werden konnten.

    Warum ist die Aktivierung des Bündnisfalls in der EU unklar?

    Im Vergleich zum Bündnisfall innerhalb des Militärbündnisses NATO sind die Abläufe und Verantwortlichkeiten in der EU weniger eindeutig.

    Die EU hat keine militärische Kommandostruktur und keine eigene Militärdoktrin, noch konkrete Mobilisierungs-Szenarien.

    Die Beistandspflicht in den EU-Verträgen ist weiter gefasst. Allerdings kann niemand innerhalb der EU sagen, wie weit der Begriff zu fassen ist. Da braucht es mehr Klarheit.

    Es fehlen auch konkrete Bestimmungen, wer in welchem Fall die Klausel aktivieren kann und welche Pflichten daraus für andere EU-Mitglieder abgeleitet werden können.

    In einigen EU-Länder, die auch Mitglieder der NATO sind, werden Zweifel geäussert, dass die USA, im Falle eines Angriffs Russland auf eine EU-Mitgliedsland, bereit sind die EU militärisch zu unterstützen. Artikel 5 des NATO-Paktes würde das eigentlich vorsehen. Der aktuelle US-Präsident, Donald Trump, stellt das aber offen in Frage.

    Darum müsse die EU klären, wie die Aktivierung ihrer eigenen Beistandsklausel im Detail ablaufen würde. Das stärke die Glaubwürdigkeit dieser Klausel, sagen EU-Diplomaten.

    Europäische Geheimdienste halten einen Angriff Russlands auf ein europäisches Land noch in diesem Jahrzehnt für möglich. Und der NATO-Partner USA drohte damit, Grönland zu besetzen. Das käme einem Angriff auf den EU-Staat Dänemark gleich.

    Frankreich, Spanien, Niederlande, Deutschland und Österreich wollen in der EU die Debatte vorantreiben. Andere Länder wie Irland oder Malta äussern Zweifel.

    Wie sollen die offenen Fragen rund um die Beistandsklausel geklärt werden?

    Am informellen Treffen der EU-Staat- und Regierungschefinnen wollen die 27 EU-Staaten die Beratungen beginnen, unter welchen Bedingungen ein Bündnisfall in der EU angerufen werden könnte.

    Die Vorbereitungen werden von der EU-Aussenbeauftragen, Kaja Kallas, koordiniert.

    In den kommenden Wochen sollen auf verschiedenen Ebenen innerhalb der EU konkrete Szenarien beraten werden. Übungen sollen auch auf Ebene der EU-Botschafter in Brüssel und möglicherweise auch anlässlich von EU-Ministerrat-Sitzungen stattfinden.

    Die Übungen fokussieren sich auf politische Entscheidungsprozesse innerhalb der EU. Militärisches Personal soll dabei nicht involviert sein, heisst es aus EU-Kreisen.

    In der Vergangenheit fanden bereits entsprechende Übungen statt. Nun sollen diese aber einen verbindlicheren Charakter haben, vor dem Hintergrund einer Bedrohungslage, die von vielen EU-Ländern noch nie so konkret wahrgenommen wurde.